Ein 400-Euro-Job ist nicht für jeden günstig. Denn Minijobber, die nicht anderweitig krankenversichert sind, müssen sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versichern. Bei einem Beitragssatz von 14 Prozent fallen etwa 140 Euro für die Kranken- und Pflegeversicherung an.
Der Minijob selbst bringt keinen Krankenversicherungsschutz, obwohl der Arbeitgeber eine Pauschale zahlt. Das macht nichts, wenn der Jobber über den Ehepartner oder die Eltern familienversichert ist oder noch eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung hat.
Muss sich der Minijobber aber freiwillig absichern, setzt die Krankenkasse ein fiktives Einkommen von rund 828 Euro an und erhebt darauf Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherung.
Tipp: Eine geringe Lohnerhöhung auf zum Beispiel 410 Euro im Monat kann die Abgaben deutlich senken. Denn für einen Verdienst über 400 und unter 800 Euro im Monat zahlt der Arbeitnehmer reduzierte Sozialversicherungsbeiträge. Über das Jahr gesehen ist das Einkommen so niedrig, dass der Verdienst auch steuerfrei möglich ist. Die Steuerkarte muss allerdings vorliegen.
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