Für Hamburger Beamte kann sich ab August 2018 die gesetzliche Krankenversicherung lohnen. Sie erhalten einen neuen Zuschuss.
Neues Gesetz. Hamburger Beamte können ab August 2018 einen Zuschuss zu den Beiträgen der gesetzlichen Krankenkasse erhalten. Hamburg ist damit das erste Bundesland, das seinen Beamten so einen pauschalen Zuschuss ermöglicht. Bisher beteiligt sich der Dienstherr mit der Beihilfe an den Krankheitskosten. Den Anteil der Kosten, der dadurch nicht gedeckt ist, versichern die Beamten in der Regel privat. Beamte können sich zwar schon jetzt freiwillig gesetzlich krankenversichern, doch müssen sie bisher den Beitrag alleine zahlen.
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Unwiderruflich. Mit dem neuen pauschalen Zuschuss bekommen sie echte Wahlfreiheit. Die Höhe der Pauschale entspricht dem halben Krankenkassenbeitrag. Die Pauschale muss beim Dienstherrn beantragt werden. Diese Entscheidung ist nicht widerrufbar.
Für Kinderreiche. Günstig ist die neue Regelung vor allem für kinderreiche Beamte der unteren Besoldungsgruppen. In der privaten Krankenversicherung ist der Beitrag einkommensunabhängig, und jedes Kind kostet extra. In der gesetzlichen Kasse zahlen Geringverdiener weniger und Kinder sind beitragsfrei mitversichert.
Vorher rechnen. Für wen die neue Regelung günstiger ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Wichtig: Der Zuschuss zur gesetzlichen Krankenkasse ist auf den halben Beitrag begrenzt. Dagegen zahlt die Beihilfe in einigen Fällen mehr als die Hälfte der Krankheitskosten: Beamte mit mehr als zwei Kindern, Pensionäre, Ehegatten und Lebenspartner von Beamten in Hamburg erhalten 70 Prozent und Kinder sowie Waisen 80 Prozent Beihilfe.
Nicht für alle. Zunächst gilt das neue Recht nur für Menschen, die neu verbeamtet werden, sowie für Beamte, die bereits freiwillig gesetzlich versichert sind. Langjährig privat versicherte Beamte ab 55 Jahren können nicht mehr in die gesetzliche Kasse wechseln.
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