Kranken­versicherung Freie Wahl für Hamburger Beamte

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Für Hamburger Beamte kann sich ab August 2018 die gesetzliche Kranken­versicherung lohnen. Sie erhalten einen neuen Zuschuss.

Neues Gesetz. Hamburger Beamte können ab August 2018 einen Zuschuss zu den Beiträgen der gesetzlichen Krankenkasse erhalten. Hamburg ist damit das erste Bundes­land, das seinen Beamten so einen pauschalen Zuschuss ermöglicht. Bisher beteiligt sich der Dienst­herr mit der Beihilfe an den Krank­heits­kosten. Den Anteil der Kosten, der dadurch nicht gedeckt ist, versichern die Beamten in der Regel privat. Beamte können sich zwar schon jetzt freiwil­lig gesetzlich kranken­versichern, doch müssen sie bisher den Beitrag alleine zahlen.

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Unwiderruflich. Mit dem neuen pauschalen Zuschuss bekommen sie echte Wahl­freiheit. Die Höhe der Pauschale entspricht dem halben Krankenkassenbeitrag. Die Pauschale muss beim Dienst­herrn beantragt werden. Diese Entscheidung ist nicht widerruf­bar.

Für Kinder­reiche. Günstig ist die neue Regelung vor allem für kinder­reiche Beamte der unteren Besoldungs­gruppen. In der privaten Kranken­versicherung ist der Beitrag einkommens­unabhängig, und jedes Kind kostet extra. In der gesetzlichen Kasse zahlen Gering­verdiener weniger und Kinder sind beitrags­frei mitversichert.

Vorher rechnen. Für wen die neue Regelung güns­tiger ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Wichtig: Der Zuschuss zur gesetzlichen Krankenkasse ist auf den halben Beitrag begrenzt. Dagegen zahlt die Beihilfe in einigen Fällen mehr als die Hälfte der Krank­heits­kosten: Beamte mit mehr als zwei Kindern, Pensionäre, Ehegatten und Lebens­partner von Beamten in Hamburg erhalten 70 Prozent und Kinder sowie Waisen 80 Prozent Beihilfe.

Nicht für alle. Zunächst gilt das neue Recht nur für Menschen, die neu verbeamtet werden, sowie für Beamte, die bereits freiwil­lig gesetzlich versichert sind. Lang­jährig privat versicherte Beamte ab 55 Jahren können nicht mehr in die gesetzliche Kasse wechseln.

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