
Der Fußballprofi Holger Badstuber verklagte seine Krankenversicherung.
Holger Badstuber bekommt nach einem Gerichtsurteil von seiner Krankenversicherung fast 30 000 Euro nachgezahlt. Hintergrund ist eine Klausel im Vertrag. Sie sieht vor, dass der Zahlungsanspruch entfällt, wenn sich der Versicherte im Ausland befindet. Das halten die Richter aber nicht mehr für zeitgemäß.
Langer Ausfall wegen Verletzungen
Der ehemalige FC Bayern-Fußballprofi Holger Badstuber hat seine private Krankenversicherung, die DKV, verklagt. Wegen eines Kreuzbandrisses, eines Sehnenrisses, eines Oberschenkelmuskelrisses und einer Sprunggelenksverletzung fiel der Innenverteidiger lange aus. Die DKV zahlte zu einem großen Teil Krankentagegeld. Sie weigerte sich aber, für einige Tage zu leisten, die er im Ausland verbracht hatte.
Richter halten Vertragsklausel für veraltet
Hintergrund ist eine Klausel im Vertrag. Sie sieht vor, dass der Zahlungsanspruch entfällt, wenn sich der Versicherte im Ausland befindet. Das steht bei vielen Anbietern noch in Krankentagegeld-Policen. Dagegen klagte Badstuber vor dem Landgericht München. Streitwert: 28 575 Euro. Obwohl die Chancen, den Prozess zu gewinnen, für die Versicherung besser schienen, zeichnete sich während des Verfahrens eine überraschende Wende ab. Die Vorsitzende Richterin vom Landgericht München machte deutlich, dass sie die Klausel für veraltet halte. Eine Zeitung zitierte sie mit den Worten: „Das Konstrukt ist überholt.“
Hintergrund: Versicherte soll erreichbar bleiben
Die Auslandsklausel stammt aus den 1980er-Jahren. Dahinter steckt eine Forderung: Versicherte müssten sich nach einem Anruf binnen drei Tagen bei einem Arzt untersuchen lassen, wenn der Versicherer Zweifel am Fortbestand der Verletzung oder einer Krankheit habe. Damals gab es noch keine Smartphones, Versicherte waren im Ausland nicht ständig erreichbar. Heute sei dies leicht zu gewährleisten, so die Richterin. Im Fall von Badstuber habe kein Zweifel an der Verletzung bestanden. Es sei klar gewesen, dass er in dieser Zeit nicht so weit gesunden würde, um wieder spielen zu können. Die Erklärung der Richterin hat Signalwirkung. Dafür spricht, dass die DKV nachgegeben und den Anspruch Badstubers anerkannt hat.