Versicherte haben auch in der Freistellungsphase einer Altersteilzeit Anspruch auf Krankentagegeld. Der Bundesgerichtshof entschied, dass ein privater Versicherer zahlen muss, obwohl der Versicherte bei Krankheit dank seiner Freistellung mit keinem Verdienstausfall zu rechnen hat. Einem Versicherungsvermittler stand deshalb Krankentagegeld zu, obwohl er nicht mehr arbeitete (Az. IV ZR 314/17). Er befand sich aber in einem festen Arbeitsverhältnis und war lohnsteuerpflichtig.
-
- Krankentagegeldpolicen ersetzen Verdienstausfall bei langer Krankheit – für Selbstständige und privat versicherte Angestellte existenziell. Wann kürzen Versicherer?
-
- Ein Krankentagegeldversicherer kann die Zahlung an einen Kunden nicht einfach einstellen, wenn dieser neben seinem versicherten Beruf einen Nebenjob ausübt, der in dem...
-
- Eine private Krankentagegeldversicherung ersetzt Verdienstausfall bei langer Krankheit. Die Verträge enden in der Regel mit Eintritt einer Berufsunfähigkeit. Wann das...
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.