Krankenkassen­vergleich 2023

Spezielle Versorgungs­angebote

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Spezielle Programme der Krankenkassen, etwa bei Diabetes, Krebs oder nach bestimmten Operationen sollen die medizi­nische Versorgung optimieren. Folgende Angebote gibt es.

Krankenkassen­vergleich 2023 Alle Testergebnisse für Gesetzliche Krankenkassen

Vernetzung von Ärzten

Kassen bieten ihren Versicherten neben der herkömm­lichen Versorgung auch spezielle Behand­lungs­programme an. Durch die Vernetzung verschiedener Ärzte und Behand­lungs­partner soll die medizi­nische Versorgung optimiert werden. Hier lesen Sie, welche Angebote es gibt und wie Sie entsprechende Kassen im Krankenkassenvergleich leicht finden.

Haus­arzt­programm

Versicherte binden sich für mindestens ein Jahr an einen Haus­arzt und verzichten darauf, Fach­ärzte ohne Über­weisung aufzusuchen. Der Haus­arzt ist der erste Ansprech­partner bei gesundheitlichen Beschwerden. Er vermittelt bei Bedarf Termine bei Fach­ärzten. So sollen unnötige Doppel­unter­suchungen vermieden werden. Vielfach bieten teilnehmende Ärzte auch Abend­sprech­stunden und verkürzte Warte­zeiten für die Patienten im Haus­arzt­programm an. Versicherte sollten vor der Teil­nahme klären, ob ihr Haus­arzt an dem Programm der Kasse teilnimmt. Sonst müssen sie unter Umständen zu einem anderen teilnehmenden Haus­arzt wechseln, wenn sie sich für das Programm entscheiden möchten.

Tipp: In der Daten­bank sind diese Angebote unter der Über­schrift „Besondere Leistungen – Haus­arzt­zentrierte Versorgung für Erwachsene“ aufgeführt.

Besondere Versorgung

Kassen bieten für bestimmte Krank­heits­bilder eine vernetzte Versorgung an, bei der Ärzte und medizi­nische Einrichtungen aus unterschiedlichen Fach­richtungen zusammen­arbeiten – zum Beispiel Haus- und Fach­ärzte, Krankenhäuser und/oder Reha-Einrichtungen. Häufig wird eine besondere Versorgung bei Hüft- und Knie­operationen (z.B. schnel­lere Termine, besondere Fahrt­dienste), bei Krebs (z.B. Angebote besonderer Unter­suchungs­methoden für Frauen mit familiärer Belastung für Brust­krebs), in der Psychiatrie, der Palliativmedizin angeboten. Manchmal ist die Versorgung gleich gebündelt in medizi­nischen Zentren. Die Verträge sind zeitlich und regional begrenzt und nur mit ausgewählten Ärzten und Kliniken vereinbart.

Tipp: Im Krankenkassen­vergleich sind diese Angebote unter der Über­schrift „Besondere Leistungen – Zusätzliche Versorgungs­verträge für bestimmte Krank­heits­bilder“ aufgeführt. Was im Einzel­fall für bestimmte Indikationen angeboten wird und in welcher Region die Versorgung in Anspruch genommen werden kann, müssen Patienten aber bei ihrer Kasse erfragen. Häufig haben die Kranken­versicherungen auf ihrer Home­page die besonderen Angebote aufgelistet, meist unter dem Stich­wort „integrierte Versorgung.

Besondere Behand­lungs­programme für chro­nisch Kranke (DMP)

Chro­nisch Kranke können bei allen Kassen ein Versorgungs­modell wählen, das durch eine abge­stimmte und kontinuierliche Betreuung von zentraler Stelle (ein koor­dinierender Arzt) die Behand­lung insgesamt verbessern soll. Ziel ist, die Patienten immer nach dem aktuellen medizi­nischen Forschungs­stand zu behandeln. Ein koor­diniertes Vorgehen soll dazu beitragen, unnötigen Unter­suchungen, aber auch Komplikationen, Kranken­haus­auf­enthalten und Folgeschäden vorzubeugen.

Es gibt diese strukturellen Behand­lungs­programme für Diabetes (Typ I und II), Herz-Kreis­lauf-Erkrankungen, Asthma und andere chro­nische Atemwegs­erkrankungen (COPD) sowie für Brust­krebs. Oft werden die Programme auch als strukturierte Behand­lungs­programme oder Chroniker­programme bezeichnet. Für weitere Erkrankungen, darunter Depressionen, chro­nische Rücken­schmerzen und rheumatoide Arthritis soll es künftig ebenfalls Angebote geben.

Tipp: Im Krankenkassen­vergleich sind diese Angebote unter der Über­schrift „Besondere Leistungen – Behand­lungs­programm für chro­nisch Kranke (DMP)“ aufgeführt.

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547 Kommentare Diskutieren Sie mit

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Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

Profilbild Stiftung_Warentest am 06.01.2023 um 09:23 Uhr
Vergleichsansicht abspeichern

@Ztobias: Bitte nutzen Sie die Druckfunktion Ihres Browsers, um die Vergleichsansicht in tabellarischer Form als PDF abzuspeichern. Windows-Nutzer erreichen diese über Strg+P.

sltestabo am 06.01.2023 um 08:38 Uhr
Geiz ist geil?

Ob bei Krankenkassen Geiz ist geil Sinn macht ist mehr als fraglich. Solange man gesund ist, ok. Aber wenn man mal Hilfe braucht ist es halt schon ein riesen Unterschied, ob eine Reha innerhalb von Stunden oder Wochen genehmigt wird, oder ob die Krankengeldzahlungen ab der 7. Woche reibungslos funktionieren. Diese Kriterien finde ich im Test aber leider nicht.

con2test am 05.01.2023 um 16:41 Uhr
Evidenzbasiert

Ich würde mich freuen, wenn nicht die Krankenkasse mir den nach Anzahl größten Leistungen gewinnt, sondern die, welche die medizinisch sinnvollste Kasse ist. Warum werden Kassen, die osteopathie oder globuli anbieten, gelobt und nicht abgestraft? Warum werden diese Kassen, die das Gesundheitssystem zusätzlich belasten, empfohlen? Die Menschen werden durch die Schwurbeleien noch kränker, viele sogar behindert. Und wer muss die Fehler dann bezahlen? Wir! So wie ihr Zahnpasta ohne flourid abstraft, solltet ihr Kassen mit AlternativMethodiken abstrafen. Ich will eine Kasse, bei der Medizin bezahlt wird. Aber lieber werden globuli finanziert. Und ihr seid durch eure Empfehlungen mitverantwortlich dafür.

Ztobias am 04.01.2023 um 21:11 Uhr
Artikel ist gut, jedoch verbesserungfähig

Der Artikel ist gut bis befriedigend. Leider kann man den persönlichen Vergleich der GKV`s nicht in der gleichen Tabellenansicht abspeichern. Das ist sehr schade. Was ich auch vermisse sind Platzierungen oder Teilempfehlungen nach Punkten, ähnlich wie z.b. bei Focus-Money. Favorit Familie, Single, Paar, Renter etc. Schade finde ich auch das der Artikel nur ca 1 Monat verfügbar ist. Dafür finde ich das Preis/Leistungsverhältnis grenzwertig.

Profilbild Stiftung_Warentest am 03.01.2023 um 11:02 Uhr
Standard-Tarif der privaten Krankenversicherung

@Bumip: In der Regel ist privat Versicherten im Alter von 85 Jahren die Rückkehr ins System der gesetzlichen Krankenversicherung verwehrt. In test 01/2023 hatten wir einen Artikel zu den Rückkehrmöglichkeiten, den es online hier gibt:
www.test.de/Wechsel-private-Krankenversicherung-in-Gesetzliche-4988897-0
Wer im Alter über den Standardtarif seiner privaten Krankenversicherung abgesichert ist, hat in der Regel nicht die Möglichkeit, zu einer der hier im Test genannten gesetzlichen Krankenkassen zu wechseln, aus dem o.g. Grund.
Der Wechsel in eine andere private Krankenversicherung im Alter von 85. ist in der Regel mit einem Beitragsaufschlag verbunden. Unter dem folgenden Link finden privat Versicherte einen Artikel dazu, was der Unterschied zwischen dem Standard-, dem Basis- und dem Notlagentarif in der privaten Krankenversicherung ist:
https://www.test.de/PKV-Standardtarif-Basistarif-Notlagentarif-5883838-0