Rund 95 Prozent der medizinischen Leistungen sind bei allen Krankenkassen gleich, denn sie sind gesetzlich geregelt. Wir zeigen, was für jede Kasse gleichermaßen gilt.
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Leistungen beim Arzt
Arztwahl. Kassenpatienten haben freie Arztwahl – vorausgesetzt der Arzt hat eine Kassenzulassung. Wenn sie an speziellen Behandlungsprogrammen teilnehmen, darf die Kasse ihnen sagen, bei welchem zugelassen Arzt sie sich behandeln lassen sollen.
Medikamente. Die vom Arzt verschriebenen Medikamente muss die Kasse bezahlen – bis auf einen Eigenanteil von maximal 10 Euro pro Medikament.
Früherkennung. Ab einem bestimmten Alter und in bestimmten Abständen übernimmt jede Krankenkasse auch die Kosten für bestimmte Vorsorgeuntersuchungen. So finanzieren die Kassen im Rahmen der Darmkrebsvorsorge zwei Darmspiegelungen im Abstand von zehn Jahren – für Frauen ab 55, für Männer ab 50 Jahren.
Leistungen im Krankenhaus
Die Kassen zahlen die Behandlung im Krankenhaus.
Junge Patienten. Bei Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahre werden die Kosten voll übernommen.
Erwachsene. Versicherte ab 18 Jahren zahlen 10 Euro je Behandlungstag zu – höchstens jedoch 280 Euro im Jahr.
Tipp: Das Special Krankenversicherung zeigt Ihnen ausführlich, welche Leistungen die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen und welchen Eigenanteil Sie als Zuzahlung möglicherweise aufbringen müssen. Wer eine Chefarztbehandlung oder ein Zweibettzimmer wünscht, kann eine Krankenhauszusatzversicherung abschließen.
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- Beiträge, Leistungen, Kosten – das gilt für Kinder, Studenten, Berufstätige und Rentner, wenn sie bei einer Krankenkasse versichert sind.
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- Gerät eine Krankenkasse in finanzielle Schwierigkeiten, ist die Versorgung der Versicherten trotzdem nicht gefährdet. Wir zeigen, was eine Schließung bedeutet.
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- Gesetzlich Krankenversicherte ab 35 Jahren haben Anspruch auf eine regelmäßige Gesundheitsuntersuchung, oft auch Check-Up genannt. test.de erklärt die Regelung.
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@eiko78: Rund 95 Prozent der medizinischen Leistungen sind bei allen Krankenkassen gleich, denn sie sind gesetzlich geregelt. Daher können auch Selbständige sich eine Krankenkasse mit einem günstigen Beitragssatz heraussuchen sowie über die verschiedenen Filter die Darstellung auf die Krankenkassen eingrenzen, die die angewählten Zusatzleistungen anbieten.
Selbständige müssen den kompletten Beitrag inklusive Zusatzbeitrag selbst aufbringen. Sie haben die Wahl, ob sie einen Krankengeldanspruch mitversichern und den vollen Beitragssatz von 14,6 Prozent (plus Zusatzbeitrag der Kasse) zahlen. Dann haben Sie ab dem 43. Krankheitstag Anspruch auf das gesetzliche Krankengeld. Verzichten Sie auf diesen Anspruch, müssen Sie nur den ermäßigten Beitragssatz von 14 Prozent zahlen. Einen Artikel zu den Wahltarifen für Selbständige mit Krankengeldanspruch finden Sie hier:
www.test.de/Krankengeld-fuer-Selbststaendige-Gute-Absicherung-ueber-die-gesetzliche-Krankenkasse-5388434-0/
Hallo,
nun habe ich den Artikel gekauft und wollte Fragen, ob die Rangliste und der Rechner von den Leistungen her auch auf die Selbstständigen übertragbar ist oder nicht. Oder gibt es da einen Tipp?
@Uwe1962HH: Mit jeder Auswahl eines Filters wird die Anzeige auf die Treffer reduziert, die Anforderung erfüllen. Dafür springt die Anzeige wieder nach oben. Sie können mehrere Filter setzten, um die Anzahl weiter einzuschränken.
Wenn Sie alle gewünschten Filtergesetzt haben, sortiert der Rechner die Treffer nach dem Beitragssatz und Sie können einen kleiner Auswahl von Krankenkassen in die Vergleichsansicht übernehmen.
Hallo,
also ich muss leider sagen, dass ICH mit dem dargebotenem nichts anzufangen weiß. Ich bin allerdings auch technisch nicht versiert und schwerbehindert. Ich bin alleine schon durch die schlechte Optik der Seite nicht in der Lage einen Abgleich vorzunehmen. Nach jedem Haken den man macht, springt die Seite wieder an den Anfang. Ich werde damit keine Auswahl treffen können und auch keine Krankenkasse finden können, Schade, aber es hat ja auch nur 3,50 Euro gekostet. Das hatte ich gerade noch, obwohl ich nur eine kleine Erwerbsminderungsrente beziehe.
Gruß vom Uwe Kromschröder
@HLW35: Wie gesagt: Bitte schauen Sie in der Einzelansicht zur Krankenkasse unter der Überschrift "Besondere Leistungen - Alternative Behandlung". Dort finden Sie (weiterhin) die von uns erhobenen Daten zur Übernahme der Kosten einer homöopathischen Behandlung - und soweit vorhanden, Hinweise auf die Beschränkungen.