Krankenkassen­vergleich 2023

Das gibt es bei jeder Kasse

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Rund 95 Prozent der medizi­nischen Leistungen sind bei allen Krankenkassen gleich, denn sie sind gesetzlich geregelt. Wir zeigen, was für jede Kasse gleichermaßen gilt.

Krankenkassen­vergleich 2023 Alle Testergebnisse für Gesetzliche Krankenkassen freischalten

Leistungen beim Arzt

Arzt­wahl. Kassenpatienten haben freie Arzt­wahl – voraus­gesetzt, der Arzt hat eine Kassen­zulassung. Wenn sie an speziellen Behand­lungs­programmen teilnehmen, darf die Kasse ihnen sagen, bei welchem zugelassenen Arzt sie sich behandeln lassen sollen.

Medikamente. Die vom Arzt verschriebenen Medikamente müssen die Kasse bezahlen – bis auf einen Eigen­anteil von maximal 10 Euro pro Medikament.

Früh­erkennung. Ab einem bestimmten Alter und in bestimmten Abständen über­nimmt jede Krankenkasse auch die Kosten für bestimmte Vorsorgeuntersuchungen. So finanzieren die Kassen im Rahmen der Darmkrebsvorsorge zwei Darm­spiege­lungen im Abstand von zehn Jahren – für Frauen ab 55, für Männer ab 50 Jahren.

Leistungen im Kranken­haus

Die Kassen zahlen die Behand­lung im Kranken­haus.

Junge Patienten. Bei Kindern und Jugend­lichen bis 18 Jahre werden die Kosten voll über­nommen.

Erwachsene. Versicherte ab 18 Jahren zahlen 10 Euro je Behand­lungs­tag zu – höchs­tens jedoch 280 Euro im Jahr.

Wer eine Chef­arzt­behand­lung oder ein Zweibett­zimmer wünscht, kann eine Krankenhauszusatzversicherung abschließen.

Weitere Infos rund ums Thema Krankenkassen

Tipp: Das Special Krankenversicherung zeigt Ihnen ausführ­licher, welche Leistungen die gesetzlichen Krankenkassen über­nehmen und welchen Eigen­anteil Sie als Zuzahlung einplanen müssen. Außerdem finden Sie unter anderem Tipps für den Fall, dass die Kasse nicht zahlt.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Läufer100 am 21.09.2023 um 19:39 Uhr
    Umbenennung der PDF-Artikeldatei

    Hallo,
    ich könnte Ihnen Screenshots senden, damit sie die Sache besser nachvollziehen können.
    Ich habe noch einmal ältere Artikel ausprobiert. Ich kann mit meinem Standardprogramm alle bearbeiten (umbenennen), ab Ausgabe 23-09 geht das nicht mehr.
    Ich habe das Problem der Umbenennung mit einem anderen Programm lösen können, aber auch dort wird die Datei als "passwortgeschützt" ausgewiesen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 21.09.2023 um 09:05 Uhr
    Umbenennung der PDF-Artikeldatei

    @Läufer100: Das können wir leider nicht nachvollziehen, es gibt keinen Passwortschutz und umbenennen kann man die Dateien auch. Es gab keine Änderungen.

  • Läufer100 am 20.09.2023 um 21:16 Uhr
    Umbenennung der PDF-Artikeldatei

    Hallo,
    ich gebe den heruntergeladenen Artikeldateien bisher immer einen Namen nach einem einheitlichen System, damit diese sich automatisch in einer sinnvollen Reihenfolge sortieren und ich sie ohne viel Sucherei finden kann (z.B. finanztest 2023-10, Vorsorgevollmacht).
    Leider ist dies aktuell nicht mehr möglich, da die Datei "passwortgeschützt" sei. Was mache ich falsch oder wie löse ich dies?

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 06.01.2023 um 09:23 Uhr
    Vergleichsansicht abspeichern

    @Ztobias: Bitte nutzen Sie die Druckfunktion Ihres Browsers, um die Vergleichsansicht in tabellarischer Form als PDF abzuspeichern. Windows-Nutzer erreichen diese über Strg+P.

  • sltestabo am 06.01.2023 um 08:38 Uhr
    Geiz ist geil?

    Ob bei Krankenkassen Geiz ist geil Sinn macht ist mehr als fraglich. Solange man gesund ist, ok. Aber wenn man mal Hilfe braucht ist es halt schon ein riesen Unterschied, ob eine Reha innerhalb von Stunden oder Wochen genehmigt wird, oder ob die Krankengeldzahlungen ab der 7. Woche reibungslos funktionieren. Diese Kriterien finde ich im Test aber leider nicht.