Das bieten alle Kassen
Pflicht zur Versorgung: Die gesetzlichen Krankenkassen sind verpflichtet, eine medizinisch notwendige und sinnvolle Versorgung der Versicherten zu gewährleisten. Da dies für alle Kassen gleichermaßen gilt, sind rund 95 Prozent der medizinischen Leistungen bei allen Kassen gleich. Hier finden sie alle Details.
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Leistungen beim Arzt
Arztwahl. Kassenpatienten haben freie Arztwahl – vorausgesetzt der Arzt hat eine Kassenzulassung. Wenn sie an speziellen Behandlungsprogrammen teilnehmen, darf die Kasse ihnen sagen, bei welchem zugelassen Arzt sie sich behandeln lassen sollen.
Medikamente. Die vom Arzt verschriebenen Medikamente muss die Kasse bezahlen – bis auf einen Eigenanteil von maximal 10 Euro pro Medikament.
Vorsorgeuntersuchung. Ab einem bestimmten Alter und in bestimmten Abständen übernimmt die Kasse auch die Kosten für Vorsorgeuntersuchungen; beispielsweise haben Patienten ab 50 Jahren jedes Jahr Anspruch auf eine Darmkrebs-Vorsorgeuntersuchung, ab 55 alle zwei Jahre, wenn keine Darmspiegelung vorgenommen wurde.
Leistungen im Krankenhaus
Die Kassen zahlen die Behandlung im Krankenhaus.
Junge Patienten. Bei Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahre werden die Kosten voll übernommen.
Ältere Patienten. Ältere Patienten zahlen 10 Euro je Behandlungstag zu – höchstens jedoch 280 Euro im Jahr.
Tipp: Das Special Krankenversicherung zeigt Ihnen ausführlich, welche Leistungen die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen und welchen Eigenanteil Sie möglicherweise zahlen müssen.
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