
Trotz einheitlichem Beitragssatz bieten die gesetzlichen Krankenkassen unterschiedliche Leistungen und Programme. test.de informiert daher jeden Monat zu einem speziellen Thema und vergleicht entsprechende Angebote der größten Kassen. Dieses Mal: Krankenkassentarife mit Selbstbehalt.
Bis zu 600 Euro Prämie im Jahr von der Kasse – das klingt verlockend. Doch Selbstbehalttarife sind riskant: In einem Wahltarif mit Selbstbehalt verpflichten sich Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung, Behandlungskosten bis zu einem vereinbarten Betrag im Jahr selbst zu zahlen. Nur Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen sind ausgenommen. Im Gegenzug erhält der Beitragszahler von seiner Kasse eine Prämie: 400 Euro pro Jahr bekommt unser Modellkunde von der Techniker Krankenkasse (TK) im Tarif „Prämie 400“, wenn er nicht zum Arzt muss. Nach drei Jahren sind das 1 200 Euro. In diesen drei Jahren ist er an den Tarif gebunden. Hat der Kunde einen Unfall oder erkrankt, muss er Behandlungskosten bis 670 Euro im Jahr selbst zahlen, in drei Jahren 2 010 Euro. Er riskiert, dass die Kosten die Kassenprämie auffressen und um 810 Euro übersteigen.
Tarif nicht für jeden geeignet
Für Menschen, die regelmäßig zum Arzt müssen, kommt ein Selbstbehalttarif nicht infrage. Auch für Familien lohnt sich der Tarif eher nicht. Mitglieder mit mitversicherten Ehepartnern oder Kindern über 18 sollten sich darauf allenfalls einlassen, wenn für die Behandlung der Familie kein Selbstbehalt fällig wird.
Die Prämie bestimmt das Risiko
Viele Kassen bieten mehrere Selbstbehalttarife in unterschiedlichen Varianten an. Prämie und Selbstbehalt staffeln sich in der Regel nach dem Monatseinkommen. Ein geringeres Gehalt führt zu einem kleineren Selbstbehalt und einer kleineren Prämie. Die Tabelle zeigt Angebote der sechs größten Kassen jeder Kassenart und der Knappschaft für einen Modellkunden. Wir haben für einen Arbeitnehmer mit dem Bruttomonatsverdienst von 3 000 Euro den Tarif mit der höchsten Sparmöglichkeit dargestellt.
Bei der BIG direkt kommen für unseren Modellkunden pro Jahr 569 Euro zusammen, wenn er keine Behandlung benötigt. Die Kasse reizt damit das Maximum aus: Mehr als 20 Prozent vom Jahresbeitrag darf sie dem Mitglied als Prämie nicht zahlen. Will der Versicherte nicht auf volles Risiko gehen, erlauben ihm viele Kassen eine niedrigere Selbstbehalttarifklasse. Die BKK Mobil Oil bietet alternativ zur Geldprämie zusätzliche Leistungen wie eine Hautpflegeberatung beim Hautarzt an.
Hinweis: Finanztest rät von Selbstbehalttarifen ab. Niemand weiß vorher, ob er drei Jahre lang gesund bleibt. Hinzu kommt die Gefahr, dass man aus Angst vor dem Selbstbehalt nicht zum Arzt geht, wenn es nötig wäre.
Produktfinder Selbstbehalttarife
Wer sich trotzdem für diese Tarife interessiert, sollte sich vor dem Abschluss gründlich informieren, um finanzielle Risiken während der dreijährigen Tarifbindung zu minimieren. Detaillierte Angaben dazu liefert der Produktfinder Wahltarife mit Selbstbehalt. Er nennt alle gesetzlichen Krankenkassen, die diese Wahltarife anbieten. Die Informationen werden regelmäßig aktualisiert.
Zu jedem Tarif finden Versicherte etwa folgende Angaben:
- Höhe der maximalen Prämie in den drei Jahren der Laufzeit,
- Höhe des Selbstbehalts in den drei Jahren der Laufzeit,
- Höhe der möglichen Sonderboni für Vorsorge/Prävention,
- Möglicher Spareffekt während der Tarifbindung,
- Maximales Risiko während der Tarifbindung.
... zum Produktfinder Wahltarife mit Selbstbehalt.
-
- Beiträge, Leistungen, Kosten – das gilt für Kinder, Studenten, Berufstätige und Rentner, wenn sie bei einer Krankenkasse versichert sind.
-
- Yoga, Osteopathie, Reiseimpfung – hier finden Sie die beste Krankenkasse. Mit unserem Kassen-Vergleich optimieren Sie Ihren Schutz – mit günstigem Beitrag und Top-Extras.
-
- Gerät eine Krankenkasse in finanzielle Schwierigkeiten, ist die Versorgung der Versicherten trotzdem nicht gefährdet. Wir zeigen, was eine Schließung bedeutet.
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.