Finanztest hat das Serviceangebot von Krankenkassen untersucht, die ihren Versicherten bei der Terminfindung für eine Facharztbehandlung helfen. 16 der 25 größten gesetzlichen Kassen melden uns regelmäßig, dass sie dies aktiv anbieten. Diese haben wir untersucht. Zwölf Kassen bieten den Service laut eigener Aussage ohne Einschränkung an, vier knüpfen ihn an Bedingungen: Das sind ein bereits bestehender Termin beim Facharzt sowie manchmal zusätzlich eine Überweisung vom Hausarzt.
Das Serviceangebot wurde durch geschulte Testpersonen bei ihrer eigenen Kasse erprobt. Bei allen 16 Kassen versuchten sie, einen Termin bei einem Facharzt zu bekommen. Die Anrufer wandten sich an die entsprechende Servicehotline der Kassen (siehe Tabelle) und gaben an, weder eine Überweisung noch einen Termin zu haben.
Jede Krankenkasse wurde durch fünf verschiedene Testanrufer kontaktiert, so dass bei 16 Kassen 80 Testpersonen zum Einsatz kamen.
Je Krankenkasse wurde dreimal ein Termin bei einem Neurologen und zweimal ein Termin bei einem Orthopäden nachgefragt. Wir haben drei verschiedene Beschwerdebilder formuliert, mit denen die Versicherten ihren Behandlungsbedarf begründet haben: Kopfschmerzen, schmerzhafte Beschwerden in Hand und Handgelenk (Karpaltunnelsyndrom) sowie Rückenschmerzen.
Ein sofortiger Arztbesuch war nicht nötig. Die Beschwerden waren aber so stark, dass eine baldige Behandlung durch einen Facharzt erfolgen sollte.
Die Anrufe erfolgten im Zeitraum April bis Mai 2012. Die Facharzttermine, welche unseren Testanrufern angeboten wurden, haben diese im Anschluss an die Terminvergabe wieder abgesagt. Ein Arztbesuch fand nicht statt.
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- Servicestellen vermitteln auch Termine zur Akutbehandlung beim Psychotherapeuten – innerhalb von zwei Wochen. So funktioniert die Terminvermittlung zu Fachärzten.
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- Gesetzlich Krankenversicherte ab 35 Jahren haben Anspruch auf eine regelmäßige Gesundheitsuntersuchung, oft auch Check-Up genannt. test.de erklärt die Regelung.
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- Kassenpatienten haben immer Anspruch auf eine zweite Arztmeinung. Ein spezielles Zweitmeinungsverfahren gibt es nur bei bestimmten Eingriffen, etwa am Kniegelenk.
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