Zuzahlungsgrenzen: So werden sie berechnet
Allgemeine Zuzahlungsregelungen: Bei allen Leistungen zahlt der Patient 10 Prozent der Kosten zu, höchstens 10, mindestens 5 Euro. Bei Kosten unter 5 Euro, bezahlt er den tatsächlichen Preis. Patienten bis zum 18. Lebensjahr sind von allen Zuzahlungen befreit. Für Kinder unter 12 Jahren bezahlt die Krankenkasse auch nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Praxisgebühr beträgt pro Quartal 10 Euro, Ausnahmen sind Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen (ohne Folgebehandlung). | |
Zuzahlung in Euro | |
Allgemeine Zuzahlungsregelungen: Bei allen Leistungen zahlt der Patient 10 Prozent der Kosten zu, höchstens 10, mindestens 5 Euro. Bei Kosten unter 5 Euro, bezahlt er den tatsächlichen Preis. Patienten bis zum 18. Lebensjahr sind von allen Zuzahlungen befreit. Für Kinder unter 12 Jahren bezahlt die Krankenkasse auch nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Praxisgebühr beträgt pro Quartal 10 Euro, Ausnahmen sind Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen (ohne Folgebehandlung). | |
Zuzahlung in Euro | |
Allein verdienender, fünfköpfige Familie: | |
Eltern | |
Rezeptpflichtige Arzneimittel | 35 |
Krankengymnastik | 50 |
Massagen | 50 |
Praxisgebühr | 60 |
Behandlung beim Zahnarzt | 40 |
Kontrolluntersuchungen beim Zahnarzt | Keine Zuzahlung |
19 Tage Krankenhaus | 190 |
Summe | 425 |
Kinder | |
Jährliche Kontrolle beim Zahnarzt | Keine Zuzahlung |
Besuche beim Kinderarzt | Keine Zuzahlung |
Verschriebene Grippemittel, Antibiotika | Keine Zuzahlung |
Augenuntersuchung beim Augenarzt | Keine Zuzahlung |
Summe | 0 |
Berechnung der Belastungsgrenze | |
Jährl. Bruttoeinnahmen | 28 800 |
Freibetrag für Ehefrau | – 4 347 |
Kinderfreibetr. 3 x 3 648 Euro | – 10 944 |
Veranschlagte Bruttoeinnahmen | 13 509 |
Belastungsgrenze (2 Prozent von 13 509 Euro) | 270,18 |
Gut verdienende allein- stehende Frau, | |
Zehn Tage Krankenhausaufenthalt: | 100 |
Krankengymnastik: | 60 |
Orthopäde Praxisgebühr | 10 |
Arznei- und Verbandmittel | 20 |
Arztbesuch Praxisgebühr | 10 |
Jährliche Kontrolluntersuchung beim Zahnarzt | Keine Praxisgebühr |
Summe | 200 |
Berechnung der Belastungsgrenze | |
Jährl. Bruttoeinnahmen | 54 000 |
Veranschlagte Bruttoeinnahmen | 54 000 |
Belastungsgrenze | 1 080 |
Sozialhilfeempfängerin, | |
Die 42-Jährige erhält vom Sozialamt im Monat 296 Euro und 192 Euro für ihren Sohn und Wohngeld. Für die Berechnung der Belastungsgrenze gilt der Regelsatz des Haushaltsvorstands. Die jährlichen Bruttoeinnahmen betragen 12 x 296 Euro = 3 552 Euro. Vom Regelsatz werden keine weiteren Freibeträge abgezogen. Für Sozialhilfeempfänger gelten die allgemeinen Zuzahlungsregelungen. | |
Mutter | |
Vorsorgeuntersuchung beim Frauenarzt | Keine Praxisgebühr |
Rezeptpflichtige Arzneimittel | 15 |
Arztbesuche in 2 Quartalen | 20 |
Behandlung beim Zahnarzt | 10 |
Zahnersatz (Härtefallregelung) | Keine Zuzahlung |
Summe | 45 |
Sohn | |
Jährliche Kontrolluntersuchung beim Zahnarzt | Keine Zuzahlung |
Besuch beim Kinderarzt | Keine Zuzahlung |
Verschriebenes Grippemittel | Keine Zuzahlung |
Untersuchung beim Orthopäden, Schuheinlagen | Keine Zuzahlung |
Summe | 0 |
Berechnung der Belastungsgrenze | |
Regelsatz des Haushaltsvorstands | 3 552 |
Veranschlagte Bruttoeinnahmen | 3 552 |
Belastungsgrenze | 71,04 |