Im Streit um die Nachzahlung von Krankengeld haben Krankenkassen keinen Grund mehr, die Leistung zu verzögern. Ende März verkündete das Bundessozialgericht sein verbraucherfreundliches Urteil, jetzt liegt die Urteilsbegründung vor: Anspruch auf eine Nachzahlung haben Versicherte, denen nach dem 28. Juli 1997 Krankengeld ohne Berücksichtigung von Einmalzahlungen ausgezahlt wurde, obwohl sie im Jahr vor der Erkrankung Einmalzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld erhalten haben (Az. B 1 KR 36/01 R). Bei Auszahlungen bis Mitte 2000 war dies häufig der Fall.
Mehrere Kassen hatten sich bisher geweigert, den Nachschlag zu bewilligen, weil sie erst noch die Urteilsbegründung abwarten wollten. Jetzt gibt es für keine Kasse mehr eine Ausrede: Unmissverständlich stellte das Bundessozialgericht dar, wann eine Nachzahlung zu gewähren ist. Anträge auf Nachzahlungen sind noch immer möglich, aber Eile ist geboten: Nur wer unverzüglich die erforderlichen Anträge stellt, hat eine Chance.
Tipp: Wir geben Tipps für Betroffene und halten einen Musterbrief zum Download bereit. Auch die Urteilsbegründung ist verfügbar.
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