
Selbstständige Reiseleiter verdienen oft sehr wenig. Ab 2019 soll ihr Mindestbeitrag zur Kranken- und Pflegekasse sinken.
Gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer und Rentner zahlen ab 2019 nur noch die Hälfte vom Zusatzbeitrag. Die andere Hälfte trägt wie beim restlichen Beitrag wieder ihr Arbeitgeber oder die gesetzliche Rentenversicherung. Erheblich entlastet werden außerdem Selbstständige mit geringen Einkünften. Das sieht das Versichertenentlastungsgesetz vor, das der Bundestag am 18. Oktober 2018 beschlossen hat.
Bislang hohe Beiträge für kleine Selbstständige
Gering verdienende Selbstständige müssen bislang unverhältnismäßig hohe Krankenkassenbeiträge aufbringen. Die Krankenkassen setzen bei ihnen ein fiktives Monatseinkommen von 2 284 Euro an. Der Wert ändert sich jedes Jahr geringfügig. Auch kleine Selbstständige zahlen dadurch für Kranken- und Pflegeversicherung unabhängig von ihrem tatsächlichen Verdienst zurzeit mehr als 400 Euro im Monat (Normalbeitrag mit Krankengeldbezug). Nur für Existenzgründer oder in Härtefällen rechnet die Krankenkasse mit einem reduzierten Wert.
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Entlastung ab 2019 durch niedrigeren Mindestbeitrag
Ab dem 1. Januar 2019 sinkt das fiktive Mindesteinkommen für kleine Selbstständige auf 1 038,33 Euro im Monat. Ihr Beitrag für Kranken- und Pflegeversicherung wird dadurch auf knapp über 190 Euro mehr als halbiert. Das neue Mindesteinkommen liegt deutlich unter der bisherigen Grenze für Härtefälle und Existenzgründer, die damit überflüssig wird. Die Kassen und die rund 200 000 Betroffenen ersparen sich den Aufwand des Antragsverfahrens.
Wer zu viel zahlt, kann ab 2019 Geld zurückverlangen
Ein weiterer Vorteil für Selbstständige: Legt jemand keine Einkommensnachweise vor, zum Beispiel, weil es noch keinen Steuerbescheid gibt, muss er erst einmal den Höchstbeitrag von rund 840 Euro (2019) für Kranken- und Pflegeversicherung berappen. Sobald er sein tatsächliches Einkommen bei der Kasse belegen kann, und dieses niedriger ist, reduziert diese den Beitrag. Bislang war dies nur für die Zukunft möglich, zu viel gezahlte Beiträge behielt die Kasse ein. Ab dem kommenden Jahr können die Beiträge für bis zu zwölf Monate rückwirkend neu festgesetzt werden, wenn Selbstständige ihren Steuerbescheid nachreichen. Für viele kann es Geld zurückgeben.
Wieder volle Parität bei den Beiträgen
Gute Nachrichten gibt es auch für gesetzlich versicherte Arbeitnehmer und Rentner. Ab dem 1. Januar 2019 zahlen ihre Arbeitgeber und auch die gesetzliche Rentenversicherung wieder komplett die Hälfte ihres Beitrags, also auch vom Zusatzbeitrag, den fast alle Kassen neben dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent erheben. Die volle Parität ist damit wieder hergestellt. Laut Bundesregierung entlasten die Maßnahme die Versicherten jährlich um insgesamt acht Milliarden Euro, Arbeitgeber und Rentenversicherung werden stärker belastet.
Gesetz muss nur noch durch den Bundesrat
Alle Regelungen stehen im Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Versichertenentlastungsgesetz. Der Bundestag hat den Entwurf diskutiert und am 18. Oktober beschlossen. Am 23. November muss das Gesetz noch durch den Bundesrat, ist aber nicht zustimmungspflichtig. Am 1. Januar 2019 soll es in Kraft treten.
Diese Meldung ist am 14. August 2018 auf test.de erschienen und wurde am 30. Oktober 2018 aktualisiert.