Meine Krankenkasse hat eine Reha-Maßnahme abgelehnt. Ich will widersprechen. Bis wann habe ich dafür Zeit? Katrin N., Friedrichshafen
Lehnt die Krankenkasse einen Antrag von Ihnen ab, haben Sie einen Monat Zeit zu widersprechen. Entscheidend ist, wann der Bescheid in ihrem Briefkasten war. Beispiel: Das war am 25. Juni. Die Widerspruchsfrist endet am 25. Juli. Fällt das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, endet die Frist am nächsten Werktag. Wenn sich nicht klären lässt, wann der Bescheid ankam, beginnt die Widerspruchsfrist am dritten Tag nach der Aufgabe zur Post, frühestens also am im Bescheid genannten Datum. Wenn das der 23. Juni ist, beginnt die Widerspruchsfrist am 26. Juni und endet am 26. Juli. Ihr Widerspruch muss innerhalb der Frist ankommen. Gut ist ein Fax vorab (Sendebericht aufbewahren) oder ein Einschreiben.
Tipp: Versicherte können sich gegen Entscheidungen ihrer gesetzlichen Kranken- oder Pflegekasse mit einem Widerspruch wehren. Das ist kostenlos – und oft erfolgreich, wie die Fälle einiger unserer Leser zeigen. Mehr dazu in unserem Special Widerspruch einlegen.
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