Freiwillig versicherte Rentner sollen weniger Krankenkassenbeiträge zahlen. Bisher müssen sie nicht nur auf ihre Rente, sondern auch auf Nebeneinkünfte wie Mieteinnahmen oder Kapitalerträge Prämie zahlen dagegen bleiben solche Nebeneinnahmen bei pflichtversicherten Rentnern außen vor. Weil diese Ungleichbehandlung nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts bis 1. April beendet werden muss, sollen nun auch bei freiwillig Versicherten die Nebeneinkünfte nicht mehr berücksichtigt werden. Im Gegenzug gilt für sie aber künftig nicht mehr der ermäßigte Beitragssatz, sondern der allgemeine. Den weitaus meisten der rund 1,2 Millionen Betroffenen bringt dies eine Entlastung. Ist das im Einzelfall anders, kann der Beitrag weiterhin wie bisher berechnet werden.
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