
Widerstand lohnt: Sechs Jahre lang kämpfte eine blinde, an multipler Sklerose erkrankte Frau mit ihrer Krankenkasse. Nun urteilte das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen: Die Kasse muss der heute 73-Jährigen einen Blindenhund bezahlen, der sie am Rollator führen kann (Az. L 16/1 KR 371/15). Die Kasse hatte dies abgelehnt, weil sie einen Langstock für ausreichend hielt, und bezweifelte, dass die Frau einen Hund versorgen kann. In vier Gutachten bewies diese das Gegenteil – obwohl die Kasse sogar versucht hatte, eine Sachverständige zu beeinflussen. Das Gericht rügte dies scharf und erinnerte die Kasse an ihre Pflicht zur humanen Krankenbehandlung.
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