Lange krank sein, trotzdem in den Urlaub fahren und dabei Krankengeld beziehen – geht das? test.de-Leserin Gela M. aus Greifswald schrieb uns: „Ich bin voraussichtlich längere Zeit arbeitsunfähig und erhalte schon seit drei Monaten Krankengeld von meiner Krankenkasse. Ich möchte zwei Wochen Urlaub in Spanien verbringen. Ist das erlaubt?“ Hier lesen Sie die Antwort.
Die Krankenkasse muss Auslandsreise zustimmen
Auch wenn aus medizinischer Sicht nichts gegen einen Urlaub spricht, dürfen Erkrankte nur mit Zustimmung der Krankenkasse ins Ausland reisen. Die Kasse entscheidet, ob sie das Krankengeld in dieser Zeit weiterbezahlt oder ruhen lässt. Versicherten, die keine Genehmigung einholen, droht der Verlust des Krankengeldes. Hierfür gibt es eine klare Regelung im Sozialgesetzbuch (Paragraf 16 SGB V).
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Fördert die Reise die Genesung?
Ob die Krankenkasse zustimmt oder nicht, liegt im Ermessen der Krankenkasse. Ein Kriterium für die Einzelfallentscheidung der Kasse ist die Frage, ob der Auslandsurlaub die Genesung fördert oder eher behindert. Von Bedeutung für die Kasse ist, welche Zwecke mit dem Auslandsaufenthalt verfolgt werden und ob eine Rückkehr ins Inland für den Versicherten möglich und zumutbar ist, wenn die Kasse die Arbeitsunfähigkeit prüfen muss. Für die Kasse kann es auch eine Rolle spielen, mit welchen Aussichten die Arbeitsunfähigkeit im Inland besser oder schneller beseitigt werden könnte.
USA-Reise geplatzt
Jüngst verweigerte eine Krankenkasse einem Kassen-Mitglied eine vierwöchige Urlaubsreise in die USA. Im Anschluss an eine dreimonatige Arbeitsunfähigkeit wollte das Mitglied die medizinisch verordnete Reha-Maßnahme verschieben, um den schon lange geplanten Urlaub in den USA anzutreten. Das Landessozialgericht Baden-Württemberg gab der Kasse Recht. Sie musste für den Reisezeitraum kein Krankengeld zahlen (Az. L 11 KR 1257/15).
Tipp: Lassen Sie sich von Ihrem Arzt bestätigen, dass aus medizinischer Sicht nichts gegen einen Auslandsaufenthalt spricht und stellen Sie so früh wie möglich einen formlosen Antrag bei Ihrer Krankenkasse.
Inlandsreise auch ohne Genehmigung der Kasse
Bei Reisen im Inland ist kein Antrag bei der Krankenkasse erforderlich. Allerdings kann auch hier die Frage interessant werden, ob die Reise den Heilungserfolg nicht vielleicht gefährdet. Das ist eine Frage der medizinischen Einschätzung. In Zweifelsfällen sollten Krankgeschriebene diese Frage von einem Arzt beurteilen lassen und sich anschließend mit der Krankenkasse abstimmen. Das kann auch möglichen Problemen etwa beim lückenlosen Nachweis der Arbeitsunfähigkeit vorbeugen.
Bei Privatversicherten kommt es auf den Tarif an
In der privaten Krankenversicherung hängt die Frage, ob Krankentagegeld auch bei einem Aufenthalt im Ausland gezahlt wird, von den Versicherungsbedingungen ab. Privat Krankenversicherte sollten die Bedingungen ihres Vertrages im Hinblick auf Leistungen oder Leistungseinschränkungen bei einem Auslandsaufenthalt prüfen. Sie können auch direkt bei ihrer privaten Krankenversicherung nachfragen.