
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt keine Kosten für die Haltung eines Haustiers. Selbst wenn jemand Hunde oder Katzen auf ärztliche Empfehlung hält, bleiben die Ausgaben für die Tierhaltung private Kosten, entschied das Sozialgericht Dortmund (Az. S 8 KR 1740/18).
Eine Frau hatte bei ihrer Krankenkasse einen Zuschuss von monatlich 100 Euro für die Haltung ihres Hundes beantragt. Ihren Hund und ihre Katze halte sie aus gesundheitlichen Gründen. Ihr behandelnder Neurologe und Psychiater bestätigte, dass die Haustiere für die Genesung und Stabilisierung der Frau wichtig seien.
Das Sozialgericht entschied: Die Tiere hätten zwar eine soziale Funktion, das mache sie aber nicht zu Heil- oder Hilfsmitteln im Sinne des Sozialgesetzes. Das einzige Tier, dessen Haltung ein Arzt als Hilfsmittel verordnen kann, ist ein Blindenführhund.
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