Kranken­haus­zusatz­versicherungen im Test

Besondere Lage durch Corona

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Kranken­haus­zusatz­versicherungen im Test - Die besten Tarife

© Uli Oesterle

Die Corona-Pandemie hat den Alltag gründlich auf den Kopf gestellt. Krankenhäuser sind besonders betroffen. Routine­operationen wurden verschoben, Abläufe geändert. Doch was bedeutet das für Patienten? Und was für die Kranken­haus­zusatz­policen, die Wahl­leistungen ermöglichen sollen?

Kranken­haus­zusatz­versicherungen im Test

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Antworten auf die wichtigsten Fragen

Kann ich als Patient, der etwa ­wegen einer Knie­operation in die Klinik muss, derzeit über­haupt Wahl­leistungen wie die Unterbringung im Einbett­zimmer in Anspruch nehmen?

Grund­sätzlich ja. Zu Beginn der Corona-Krise haben viele Krankenhäuser Betten für die mögliche Behand­lung Corona-Kranker frei­gehalten, mitt­lerweile kehren sie zum Normal­betrieb zurück. Routinebe­hand­lungen und -operationen werden wieder verstärkt angeboten. Kliniken müssen wirt­schaftlich arbeiten, Wahl­leistungen sind eine wichtige Einnahme­quelle. Vor diesem Hintergrund können Patienten aktuell in vielen Häusern Wahl­leistungen in Anspruch nehmen. In welchem Umfang das möglich ist, hängt von den Kapazitäten der Krankenhäuser ab. Das Angebot an Ein- oder Zweibett­zimmern kann momentan geringer sein.

Wie sieht es aus, wenn ich an ­Corona erkranke? Kann ich als Covid-19-Patient im Kranken­haus Wahl­leistungen in Anspruch nehmen?

Im Prinzip können Covid-19-Patienten wie­ ­alle anderen Patienten Wahl­leistungen bean­spruchen. Allerdings ist ihre Situation eine besondere. Als Patienten mit schweren anste­ckenden Krankheiten liegen sie auf speziellen Isolier­stationen, auf denen es in der Regel ­ohnehin nur Ein- oder Zweibett­zimmer gibt. Die Wahl­leistung Einzel­zimmer ist dort meist nicht vorgesehen. Bei schwerem Krank­heits­verlauf werden Covid-19-Patienten auf Intensiv­stationen verlegt, die Behand­lung dort gehört zu den allgemeinen Kranken­haus­leistungen. Das bedeutet: Auf Intensiv­stationen wird nicht zwischen gesetzlich und privat ­Versicherten unterschieden, eine Kranken­haus­zusatz­versicherung bringt dort keinen Vorteil. In der Praxis hängt die Frage, ob Corona-Patienten Wahl­leistungen in Anspruch nehmen können, davon ab, ob Einzel­zimmer als Wahl­leistungen angeboten ­werden und ob der Chef­arzt aktuell Privatpatienten zur Verfügung steht.

Wie steht es um meine Chance auf Wahl­leistungen, falls es in Deutsch­land zu einem starken Anstieg an Corona-Infektionen kommt?

Krankenhäuser können Wahl­leistungen nur anbieten, wenn sie über die Kapazitäten verfügen. Dabei hat die Versorgung von Patienten mit medizi­nisch notwendigen Leistungen Vorrang. Ist auf einer Station kein Einbett­zimmer frei, kann es dem Patienten auch nicht als Wahl­leistung angeboten werden. Noch immer werden in vielen Krankenhäusern Reservebetten – auf ­Intensiv­stationen genau wie auf Normal­stationen – für Covid-19-Patienten frei­gehalten. Droht zu einem späteren Zeit­punkt ein starker Anstieg an Neuinfektionen, werden die Kliniken noch mehr Betten freihalten. Es ist deshalb möglich, dass in den nächsten Monaten insgesamt weniger Ein- und Zweibett­zimmer als Wahl­leistung zur Verfügung stehen als vor der Corona-Pandemie.

Gibt es einheitliche Vorgaben oder Rege­lungen, wie Krankenhäuser in der aktuellen Situation mit dem Thema Wahl­leistungen umgehen?

Einheitliche Rege­lungen gibt es nicht. Die Bundes­länder machen jedoch Vorgaben, ­welche Kliniken aktuell Betten für Corona-­Patienten freihalten müssen. Meist sind das Kliniken mit Beatmungs­kapazitäten. Fach­kliniken, die etwa ausschließ­lich ortho­pädische, augen­ärzt­liche oder psycho­therapeutische Behand­lungen anbieten, brauchen meist ­keine Betten vorzuhalten. Es hängt also von den einzelnen Krankenhäusern und ihren Aufgaben ab, ob sie Wahl­leistungen anbieten. Möglich ist es auch, dass inner­halb einer ­Klinik eine Fach­abteilung Wahl­leistungen anbietet, eine andere jedoch nicht.

Ich habe große Angst vor dem Coronavirus. Würde eine Kranken­haus­zusatz­versicherung ­meine ­Situation verbessern, wenn ich wegen einer Covid-19-Erkrankung ins Kranken­haus muss?

Aus unserer Sicht lohnt es sich nicht, allein aus Angst vor einer Corona-Erkrankung eine Kranken­haus­zusatz­versicherung abzu­schlie­­ßen. Die Wahr­scheinlich­keit, dass Covid-19-Patienten in einer Klinik Wahl­leistungen in Anspruch nehmen und von ­ihnen durch bessere Zimmer oder eine Chef­arzt­behand­lung profitieren können, schätzen wir als gering ein. Mehr zum Thema Corona auf unserer Themenseite Corona, Covid-19, Sars-CoV-2.

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Profilbild Stiftung_Warentest am 21.06.2023 um 16:36 Uhr
Ambulante Operation

@Stepsch: Die beiden genannten Leistungen sind nur mit 6,5% in die Beurteilung des Preis-Leistungs-Verhältnis eingeflossen, da sie über die Mindestleistung, die für die Mehrzahl der Fälle erforderlich ist, hinaus gehen. Bitte lesen Sie: So haben wir getestet/ Aktuelles Preis-Leistungs-Verhältnis.

Stepsch am 20.06.2023 um 07:31 Uhr
ambulanter Operation

Liebes Test-Team, einige Versicherungen bieten die Optionen
1) Kostenübernahme über Höchstsätze der GoÄ hinaus
2) Kostenübernahme auch bei ambulanten Operation, sofern diese stationäre ersetzen.
Für wie sinnvoll halten sie die jeweils?
Wie relevant ist beides in der Praxis?

Nicolinix am 01.05.2022 um 16:04 Uhr

Kommentar vom Autor gelöscht.

Nicolinix am 01.05.2022 um 16:04 Uhr

Kommentar vom Autor gelöscht.

Nicolinix am 01.05.2022 um 16:02 Uhr

Kommentar vom Autor gelöscht.