
© Uli Oesterle
Die Corona-Pandemie hat den Alltag gründlich auf den Kopf gestellt. Krankenhäuser sind besonders betroffen. Routineoperationen wurden verschoben, Abläufe geändert. Doch was bedeutet das für Patienten? Und was für die Krankenhauszusatzpolicen, die Wahlleistungen ermöglichen sollen?
Alle Fragen im Überblick
- Kann ich als Patient, der etwa wegen einer Knieoperation in die Klinik muss, derzeit überhaupt Wahlleistungen wie die Unterbringung im Einbettzimmer in Anspruch nehmen?
- Wie sieht es aus, wenn ich an Corona erkranke? Kann ich als Covid-19-Patient im Krankenhaus Wahlleistungen in Anspruch nehmen?
- Wie steht es um meine Chance auf Wahlleistungen, falls es in Deutschland zu einem starken Anstieg an Corona-Infektionen kommt?
- Gibt es einheitliche Vorgaben oder Regelungen, wie Krankenhäuser in der aktuellen Situation mit dem Thema Wahlleistungen umgehen?
- Ich habe große Angst vor dem Coronavirus. Würde eine Krankenhauszusatzversicherung meine Situation verbessern, wenn ich wegen einer Covid-19-Erkrankung ins Krankenhaus muss?
Antworten auf die wichtigsten Fragen
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Kann ich als Patient, der etwa wegen einer Knieoperation in die Klinik muss, derzeit überhaupt Wahlleistungen wie die Unterbringung im Einbettzimmer in Anspruch nehmen?
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Grundsätzlich ja. Zu Beginn der Corona-Krise haben viele Krankenhäuser Betten für die mögliche Behandlung Corona-Kranker freigehalten, mittlerweile kehren sie zum Normalbetrieb zurück. Routinebehandlungen und -operationen werden wieder verstärkt angeboten. Kliniken müssen wirtschaftlich arbeiten, Wahlleistungen sind eine wichtige Einnahmequelle. Vor diesem Hintergrund können Patienten aktuell in vielen Häusern Wahlleistungen in Anspruch nehmen. In welchem Umfang das möglich ist, hängt von den Kapazitäten der Krankenhäuser ab. Das Angebot an Ein- oder Zweibettzimmern kann momentan geringer sein.
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Wie sieht es aus, wenn ich an Corona erkranke? Kann ich als Covid-19-Patient im Krankenhaus Wahlleistungen in Anspruch nehmen?
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Im Prinzip können Covid-19-Patienten wie alle anderen Patienten Wahlleistungen beanspruchen. Allerdings ist ihre Situation eine besondere. Als Patienten mit schweren ansteckenden Krankheiten liegen sie auf speziellen Isolierstationen, auf denen es in der Regel ohnehin nur Ein- oder Zweibettzimmer gibt. Die Wahlleistung Einzelzimmer ist dort meist nicht vorgesehen. Bei schwerem Krankheitsverlauf werden Covid-19-Patienten auf Intensivstationen verlegt, die Behandlung dort gehört zu den allgemeinen Krankenhausleistungen. Das bedeutet: Auf Intensivstationen wird nicht zwischen gesetzlich und privat Versicherten unterschieden, eine Krankenhauszusatzversicherung bringt dort keinen Vorteil. In der Praxis hängt die Frage, ob Corona-Patienten Wahlleistungen in Anspruch nehmen können, davon ab, ob Einzelzimmer als Wahlleistungen angeboten werden und ob der Chefarzt aktuell Privatpatienten zur Verfügung steht.
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Wie steht es um meine Chance auf Wahlleistungen, falls es in Deutschland zu einem starken Anstieg an Corona-Infektionen kommt?
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Krankenhäuser können Wahlleistungen nur anbieten, wenn sie über die Kapazitäten verfügen. Dabei hat die Versorgung von Patienten mit medizinisch notwendigen Leistungen Vorrang. Ist auf einer Station kein Einbettzimmer frei, kann es dem Patienten auch nicht als Wahlleistung angeboten werden. Noch immer werden in vielen Krankenhäusern Reservebetten – auf Intensivstationen genau wie auf Normalstationen – für Covid-19-Patienten freigehalten. Droht zu einem späteren Zeitpunkt ein starker Anstieg an Neuinfektionen, werden die Kliniken noch mehr Betten freihalten. Es ist deshalb möglich, dass in den nächsten Monaten insgesamt weniger Ein- und Zweibettzimmer als Wahlleistung zur Verfügung stehen als vor der Corona-Pandemie.
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Gibt es einheitliche Vorgaben oder Regelungen, wie Krankenhäuser in der aktuellen Situation mit dem Thema Wahlleistungen umgehen?
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Einheitliche Regelungen gibt es nicht. Die Bundesländer machen jedoch Vorgaben, welche Kliniken aktuell Betten für Corona-Patienten freihalten müssen. Meist sind das Kliniken mit Beatmungskapazitäten. Fachkliniken, die etwa ausschließlich orthopädische, augenärztliche oder psychotherapeutische Behandlungen anbieten, brauchen meist keine Betten vorzuhalten. Es hängt also von den einzelnen Krankenhäusern und ihren Aufgaben ab, ob sie Wahlleistungen anbieten. Möglich ist es auch, dass innerhalb einer Klinik eine Fachabteilung Wahlleistungen anbietet, eine andere jedoch nicht.
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Ich habe große Angst vor dem Coronavirus. Würde eine Krankenhauszusatzversicherung meine Situation verbessern, wenn ich wegen einer Covid-19-Erkrankung ins Krankenhaus muss?
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Aus unserer Sicht lohnt es sich nicht, allein aus Angst vor einer Corona-Erkrankung eine Krankenhauszusatzversicherung abzuschließen. Die Wahrscheinlichkeit, dass Covid-19-Patienten in einer Klinik Wahlleistungen in Anspruch nehmen und von ihnen durch bessere Zimmer oder eine Chefarztbehandlung profitieren können, schätzen wir als gering ein. Mehr zum Thema Corona auf unserer Themenseite Corona, Covid-19, Sars-CoV-2.
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@Stepsch: Die beiden genannten Leistungen sind nur mit 6,5% in die Beurteilung des Preis-Leistungs-Verhältnis eingeflossen, da sie über die Mindestleistung, die für die Mehrzahl der Fälle erforderlich ist, hinaus gehen. Bitte lesen Sie: So haben wir getestet/ Aktuelles Preis-Leistungs-Verhältnis.
Liebes Test-Team, einige Versicherungen bieten die Optionen
1) Kostenübernahme über Höchstsätze der GoÄ hinaus
2) Kostenübernahme auch bei ambulanten Operation, sofern diese stationäre ersetzen.
Für wie sinnvoll halten sie die jeweils?
Wie relevant ist beides in der Praxis?
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