Neben den von uns getesteten Tarifen gibt es Krankenhauszusatzversicherungen, die wir nicht empfehlen. Sie locken oft mit niedrigen Beiträgen, bieten aber teilweise unzureichenden Schutz.
Nur nach Unfällen und bei einzelnen Krankheiten
Die Versicherer erstatten die Kosten nur dann, wenn jemand wegen eines Unfalls oder einer im Vertrag aufgelisteten schweren Erkrankung wie Krebs oder Herzinfarkt ins Krankenhaus kommt. Der Schutz gilt damit nur in den wenigsten Fällen. Stressig ist zudem: Vor einem Klinikaufenthalt müssen selbst Schwerkranke erst klären, ob die Versicherung zahlt.
Beitrag steigt mit dem Alter
In diesen Tarifen bilden die Versicherer keine Rückstellungen für die höheren Krankheitskosten im Alter. Stattdessen steigt der Beitrag planmäßig mit den Jahren an. So kostet die Versicherung einen 30-Jährigen monatlich meist nur 20 bis 25 Euro. Mit 80 Jahren zahlt der Kunde in der Regel deutlich über 100 Euro im Monat. Für Rentner kann das zu viel sein, doch gerade im Alter werden Klinikaufenthalte häufiger.
Einsteigertarife
Diese Tarife bilden ebenfalls keine Alterungsrückstellung. Ihre Laufzeit ist außerdem begrenzt, Verträge enden zum Beispiel im Alter von 45 oder 55 Jahren. Wer den Versicherungsschutz behalten will, muss dann in einen Tarif mit Alterungsrückstellung wechseln, dessen Beitrag meist mehr als doppelt so hoch ist.
Schutz für kurze Zeit
Verträge ohne Alterungsrückstellung kommen allenfalls infrage, wenn der Schutz nur einige Jahre gelten soll, etwa für Frauen zur Geburt ihrer Kinder. Wer mit 30 Jahren oder jünger abschließt, zahlt aber auch für eine normale Zusatzpolice wenig und hat dann lebenslangen Schutz.
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@Stepsch: Die beiden genannten Leistungen sind nur mit 6,5% in die Beurteilung des Preis-Leistungs-Verhältnis eingeflossen, da sie über die Mindestleistung, die für die Mehrzahl der Fälle erforderlich ist, hinaus gehen. Bitte lesen Sie: So haben wir getestet/ Aktuelles Preis-Leistungs-Verhältnis.
Liebes Test-Team, einige Versicherungen bieten die Optionen
1) Kostenübernahme über Höchstsätze der GoÄ hinaus
2) Kostenübernahme auch bei ambulanten Operation, sofern diese stationäre ersetzen.
Für wie sinnvoll halten sie die jeweils?
Wie relevant ist beides in der Praxis?
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