
© Uli Oesterle
Mit Zusatzpolice können sich auch gesetzlich Versicherte Chefarztbehandlung und Einbettzimmer leisten.
Kasse oder privat? Für den Fall einer Corona-Infektion spielt das im Krankenhaus keine große Rolle. Für die meisten anderen Krankenhausbehandlungen hilft eine private Zusatzversicherung gesetzlich Versicherten, ihren Status in der Klinik an den von privat Versicherten anzugleichen. Die wichtigsten Leistungen sind:
- Chefarztbehandlung,
- komfortablere Unterbringung,
- mehr Freiheit bei der Klinikwahl.
Die wichtigsten Fragen und Antworten zu Klinikaufenthalten in Zeiten der Pandemie stehen im Artikel Besondere Lage durch Corona.
Unser Rat
Chefarzt. Sie sind gesetzlich versichert und wollen sich im Krankenhaus von Chefärztinnen und Chefärzten behandeln lassen? Dann ist eine Krankenhauszusatzversicherung für Sie sinnvoll. Es gibt Ein- und Zweibettzimmertarife. Geht es Ihnen nur um das komfortablere Zimmer, brauchen Sie nicht unbedingt eine solche Versicherung. Sie könnten stattdessen eine Krankenhaustagegeld-Versicherung abschließen oder den Aufpreis selbst zahlen (siehe Tabelle Einzelzimmerzuschläge).
Testsieger. Die besten Einbettzimmertarife sind WKplus der Debeka (Sehr gut) sowie Alte Oldenburger K50+K/S und Provinzial Hannover KHUu+ KHPu (Gut). Zweibettzimmertarife sind etwas günstiger. Hier liegen die Tarife 262 der Arag (Sehr gut), Continentale SG2 und Concordia SZ2 (Gut) vorne (Testergebnisse Einbettzimmer und Zweibettzimmer).
Besondere Ansprüche. Legen Sie Wert darauf, auch besonders teure Spezialisten zum Beispiel in einer weit entfernten Universitätsklinik aufsuchen zu können? Dann wählen Sie einen Tarif, der in der Tabellenspalte „Leistungseinschränkungen“ kein A, B oder E hat.
Tabelle: Einzelzimmerzuschläge
Die Mehrkosten für eine Nacht im Einbettzimmer liegen im Schnitt je nach Bundesland zwischen 80 und 122 Euro.
Einbettzimmerzuschläge 2018 |
Betrag * (Euro) |
Baden-Württemberg |
105 |
Bayern |
110 |
Berlin |
113 |
Brandenburg |
85 |
Bremen |
98 |
Hamburg |
122 |
Hessen |
109 |
Mecklenburg-Vorpommern |
92 |
Niedersachsen |
99 |
Nordrhein-Westfalen |
111 |
Rheinland-Pfalz |
106 |
Saarland |
111 |
Sachsen |
82 |
Sachsen-Anhalt |
80 |
Schleswig-Holstein |
99 |
Thüringen |
98 |
* Gerundete Durchschnittswerte für Zuschlag pro Tag bei Regelleistung Mehrbettzimmer.
Quelle: Verband der privaten Krankenversicherung, Zahlenbericht 2018
Tarife von Sehr gut bis Mangelhaft

© Uli Oesterle
In unserem Test haben wir 37 Einbettzimmer- und 24 Zweibettzimmertarife verglichen. In jeder Kategorie gibt es einen Testsieger mit dem Qualitätsurteil Sehr gut und mehrere gute Angebote. Ein Tarif erhielt die Note Mangelhaft: Sein Preis-Leistungs-Verhältnis und seine Beitragsentwicklung in der Vergangenheit lagen in unserem Vergleich weit unter dem Durchschnitt.
Für unsere Modellkunden, die den Vertrag mit 43 Jahren abschließen, kosten Einbettzimmertarife zwischen 39 und 75 Euro im Monat. Für einen Zweibettzimmertarif liegen die Monatsbeiträge zwischen 36 und 49 Euro.
Das wichtigste Kriterium im Test ist das aktuelle Preis-Leistungs-Verhältnis. Außerdem haben wir die Beitragsentwicklung in den zurückliegenden sieben Jahren bewertet. „Schlecht und billig“ hatte keine Chance, denn alle Angebote müssen von uns vorgegebene Mindestanforderungen erfüllen, um überhaupt in den Test aufgenommen zu werden (So haben wir getestet).
Kasse oder privat – die Unterschiede
Nirgendwo im Gesundheitswesen ist der Unterschied zwischen Kassen- und Privatpatienten so sichtbar wie im Krankenhaus. Die meisten privat Versicherten können auch ohne medizinische Notwendigkeit im Ein- oder Zweibettzimmer liegen, haben Anspruch auf die Behandlung durch Chefärzte und können zwischen allen Kliniken wählen.
Gesetzlich Versicherte hingegen kommen ins Mehrbettzimmer, es sei denn, es gibt medizinische Gründe für eine Einzelunterbringung oder das Zweibettzimmer ist bereits Standard. Behandelt werden sie von den diensthabenden Assistenz-, Stations-, oder Oberärztinnen und -ärzten. Die Chefinnen und Chefs behandeln Kassenpatienten nur, wenn ihr besonderes Fachwissen und Können im Einzelfall erforderlich ist.
Gesetzlich Versicherte sollen zudem ins nächstgelegene geeignete Krankenhaus gehen, das einen Versorgungsvertrag mit den Krankenkassen hat. Wählen sie eine andere Klinik, in der Kassen mehr für die Behandlung bezahlen müssen, müssen Patienten mit einem Aufpreis rechnen.
Patienten bezahlen erst einmal selbst
Entscheidet sich eine Patientin für die Chefarztbehandlung, dann schließt sie eine Wahlleistungsvereinbarung „Arzt“ ab. Das heißt nicht nur, dass zum Beispiel ein bestimmter Professor einer Universitätsklinik operiert. An der Behandlung wirken dann auch nur leitende Ärzte mit, von der Radiologin bis zum Anästhesisten, die privat abrechnen. Die Patienten erhalten also viele Rechnungen, die sie selbst bezahlen und dann bei der Zusatzversicherung einreichen.
So rechnen Ärzte ab
Ärzte rechnen bei Selbstzahlern nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ab. Jeder medizinischen Leistung ist dort eine Punktzahl zugeordnet. Eine Meniskusoperation ist zum Beispiel mit 1 480 Punkten bewertet. Mit dem Punktwert von derzeit 5,82873 Cent multipliziert ergibt sich daraus der einfache Gebührensatz von 86,27 Euro.
Üblicherweise verlangen Ärzte jedoch das 2,3-Fache dieses Gebührensatzes, den sogenannten Regelhöchstsatz. Damit würde die Meniskusoperation 198,41 Euro kosten.
Ist die Behandlung besonders schwierig oder aufwendig, können Ärzte die Gebühr bis zum Höchstsatz steigern, das ist das 3,5-Fache. In unserem Beispiel wären dies 301,93 Euro. In der Rechnung müssen sie dann für jeden einzelnen Posten begründen, warum sie den Höchstsatz berechnet haben.
Darüber hinausgehende Honorare sind ebenfalls als Vielfaches des einfachen Gebührensatzes zu berechnen, eine „freihändige Preiskalkulation“ ist nicht zulässig. Will ein Arzt für sehr komplizierte oder schwierige Arbeiten ein Honorar oberhalb des 3,5-fachen Satzes haben, muss er dies vor Behandlungsbeginn mit dem Patienten schriftlich vereinbaren. Bei Chefärzten in Spezialkliniken oder Universitätskrankenhäusern kommt dies gelegentlich vor.
Auch teure Spezialisten aufsuchen
Wer auch für einen solchen Fall gewappnet sein will und auch sonst so wenig Einschränkung wie möglich wünscht, sollte sich in unseren Tabellen nach den Hochleistungstarifen umsehen. Sie ermöglichen es Versicherten, sich im Krankenhaus von einem Spezialisten ihrer Wahl behandeln zu lassen – auch wenn dieser zum Beispiel in einem weit entfernten Universitätskrankenhaus tätig ist und Honorare berechnet, die über dem GOÄ-Höchstsatz liegen. Im Fall von sehr schweren oder seltenen Erkrankungen kann das ein Vorteil sein.
Bei diesen Hochleistungstarifen steht in der Spalte „Leistungseinschränkungen“ kein A, B oder E . Die Versicherer erstatten hier auch
- Arzthonorare über dem 3,5-fachen Satz,
- den Aufpreis, wenn jemand ein teureres Krankenhaus aufsucht als das auf der Einweisung genannte,
- Chefarzthonorare bei ambulanten Operationen im Krankenhaus.
Einer unserer Testsieger gehört dazu und ist zugleich der günstigste Zweibettzimmertarif im Test: der sehr gute Tarif 262 der Arag. Wer lieber im Einzelzimmer liegen möchte, kann zum Beispiel den gut bewerteten Axa Komfort-U wählen. Von den jungen Tarifen ohne Qualitätsurteil kommt zum Beispiel der Tarif SZL der Ergo infrage, dessen aktuelles Preis-Leistungs-Verhältnis sehr gut ist.
Augen auf bei der Klinikwahl
Auch mit einem Hochleistungstarif können sich Patienten nicht völlig frei in der Welt der Kliniken bewegen. Reine Privatkliniken, die keinen Versorgungsvertrag mit den gesetzlichen Krankenkassen haben, bleiben weiter mit hohen Kosten verbunden. Einige Versicherer würden sich zwar auch an einer Behandlung in solchen Häusern beteiligen. Doch in diesem Fall müsste der Versicherte die Kosten für die sogenannten allgemeinen Krankenhausleistungen selbst tragen. Die würde sonst seine gesetzliche Krankenkasse übernehmen.
Aufpassen müssen Patienten auch, wenn sie in eine Klinik gehen, die neben der Akutversorgung auch Rehaleistungen anbietet. Die meisten Versicherer verlangen, dass Kunden dafür vorab eine Genehmigung einholen.
Um nicht später auf den Kosten sitzen zu bleiben, sollten sich Patienten vor der Behandlung erkundigen, ob ihr Krankenhaus für ihre Krankenkasse und ihren privaten Versicherer okay ist. Dennoch vergrößern gesetzlich Versicherte mit der Zusatzpolice ihre Wahlfreiheit, was den Ort ihrer Behandlung und die behandelnden Ärztinnen und Ärzte betrifft.
Die ganze Familie versichern
Je jünger jemand beim Abschluss des Vertrags ist, desto niedriger sind die Beiträge. Wer sich um die Absicherung gegen Berufsunfähigkeit und andere wichtige Themen bereits gekümmert hat, kann also durchaus schon mit 30 Jahren eine Krankenhauszusatzversicherung abschließen.
Manche wollen dann gleich die ganze Familie versichern. Jedes Familienmitglied, das versichert werden soll, braucht einen eigenen Vertrag. Die Beiträge für Kinder und Jugendliche sind aber relativ niedrig, da sie ohne Alterungsrückstellung kalkuliert werden.
Bei den sehr guten und guten Einbettzimmertarifen in unserem Test liegen die Beiträge für Kinder bei 3 bis 7 Euro, für Jugendliche ab 14 oder 15 Jahren kostet der Versicherungsschutz 6 bis 11 Euro im Monat. Bei den sehr guten und guten Zweibettzimmertarifen liegen die Kinderbeiträge zwischen 3 und 6 Euro, die Beiträge für Jugendliche bei 6 bis 7 Euro im Monat.
Wenn die jungen Leute erwachsen werden, können sie den Vertrag ohne erneute Gesundheitsprüfung behalten. Das ist ein Vorteil, falls schon in jungen Jahren eine Erkrankung auftritt. Der Erwachsenenbeitrag, der dann auch Rückstellungen fürs Alter enthält, wird in der Regel ab 20 oder 21 Jahren fällig.
Beiträge können höher ausfallen
Unsere Modellkunden sind beim Abschluss der Versicherung 43 Jahre alt. Ungefähr in diesem Alter interessieren sich viele Menschen erstmals für das Thema. Viel länger sollte man aber nicht warten.
Denn je älter jemand beim Eintritt in den Vertrag ist, desto höher die Beiträge. Selbst die günstigsten Einbettzimmertarife kosten beim Abschluss mit 53 Jahren für gesunde Kunden bereits zwischen 50 und 58 Euro. Ist eine Neukundin oder ein Neukunde bereits 63 Jahre alt, kostet die Versicherung in günstigen Tarifen 65 bis 76 Euro monatlich. Die meisten können mit Anfang 60 zudem keine makellose Patientenakte mehr vorweisen. Fast jeder hat in diesem Alter irgendeine Vorerkrankung oder nimmt Medikamente. So ist es möglich, dass die Beiträge sich durch Risikozuschläge noch weiter erhöhen.
Verträge nur für Gesunde
Nicht nur das Alter, auch der Gesundheitszustand interessiert die Versicherer. Im Antrag müssen Interessenten viele Fragen zu Erkrankungen und Behandlungen der vergangenen fünf bis zehn Jahre beantworten. Versicherer können Kunden ablehnen, Risikozuschläge verlangen oder Leistungen für bestimmte Krankheiten ausschließen.
Hier etwas zu verharmlosen oder wegzulassen, hat keinen Sinn. Die Versicherer dürfen später die Patientenunterlagen von den Ärzten anfordern und prüfen, ob die Krankheit bereits bei Vertragsschluss bekannt war.
Hat jemand absichtlich etwas verschwiegen, weil er sonst wahrscheinlich keinen Vertrag bekommen hätte, kann der Versicherer den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten. Der Kunde verliert den Versicherungsschutz, seine bis dahin eingezahlten Beiträge sind weg, und er muss bereits erhaltene Leistungen zurückzahlen. Danach dürfte es auch schwierig werden, sich bei einer anderen Gesellschaft zu versichern.
Selbst wenn jemand versehentlich etwas nicht richtig angegeben hat, kann das zur Folge haben, dass er seinen Versicherungsschutz entweder ganz verliert oder der Versicherer ihm rückwirkend Risikozuschläge auferlegt.
Angebote ohne Gesundheitsprüfung
Wer bereits eine dicke Krankenakte hat, wird in der Regel keinen Vertrag mehr bekommen, oft klappt es noch nicht einmal mit einer Krankenhaustagegeld-Versicherung, um die Kosten für das Ein- oder Zweibettzimmer abzusichern.
Einen Ausweg gibt es für Menschen, die nur das Ein- oder Zweibettzimmer möchten und aufgrund ihrer Krankengeschichte keine andere Police mehr erhalten würden. In diesem Ausnahmefall könnten die Tarife UZ1 und UZ2 der DKV infrage kommen, die die Kosten für das Einbett- oder Zweibettzimmer erstatten und für die keine Gesundheitsprüfung erforderlich ist.
Für bereits laufende Fälle gibt es allerdings auch hier keinen Versicherungsschutz. Der Versicherungsfall gilt nach Angaben der DKV dann als eingetreten, wenn ein Arzt in den vergangenen 24 Monaten vor Vertragsschluss eine Krankenhausbehandlung als mögliche Option erwähnt hat.
Angebote der Krankenkassen
Die Tarife in unserem Test stehen den Versicherten aller gesetzlichen Krankenkassen offen. Manchmal erhalten Kunden aber auch ein Angebot von ihrer Krankenkasse. Die Kassen kooperieren mit privaten Unternehmen und bieten ihren Mitgliedern Krankenhauszusatzpolicen zu etwas geringeren Beiträgen an. Der Vertragspartner des Kunden ist dabei nicht die gesetzliche Kasse, sondern das private Versicherungsunternehmen. Bei einem Wechsel der Krankenkasse bleibt der private Vertrag bestehen, wird aber oft etwas teurer, weil der Rabatt entfällt.
Meist handelt es sich um die gleichen Policen, die es auch auf dem freien Markt gibt. Die meisten gesetzlichen Krankenkassen arbeiten aber nur mit einem oder zwei privaten Unternehmen zusammen. Es ist also eher unwahrscheinlich, bei der eigenen Kasse einen der Testsieger aus unserer Untersuchung zu erwischen.
Tipp: Haben Sie ein Angebot von Ihrer Kasse erhalten, vergleichen Sie es mit den besten Tarifen im Test.
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- Krone, Brücke, Implantat: Es ist wichtig, sich über die Kosten für Zahnersatz gut zu informieren. Wir sagen, worauf es ankommt – und wie Sie möglichst wenig draufzahlen.
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- Zahnersatz ist teuer, eine gute Versicherung kostet nicht viel, wie unser Test von Zahnzusatzversicherungen zeigt – mit individuellem Tarifrechner.
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- Die gesetzliche Krankenkasse kommt für Gesundheitskosten in EU-Ländern und einigen Nicht-EU-Ländern auf – unter bestimmten Voraussetzungen.
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@Stepsch: Die beiden genannten Leistungen sind nur mit 6,5% in die Beurteilung des Preis-Leistungs-Verhältnis eingeflossen, da sie über die Mindestleistung, die für die Mehrzahl der Fälle erforderlich ist, hinaus gehen. Bitte lesen Sie: So haben wir getestet/ Aktuelles Preis-Leistungs-Verhältnis.
Liebes Test-Team, einige Versicherungen bieten die Optionen
1) Kostenübernahme über Höchstsätze der GoÄ hinaus
2) Kostenübernahme auch bei ambulanten Operation, sofern diese stationäre ersetzen.
Für wie sinnvoll halten sie die jeweils?
Wie relevant ist beides in der Praxis?
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