Kranken­haus­zusatz­versicherungen im Test Die besten Tarife

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Kranken­haus­zusatz­versicherungen im Test - Die besten Tarife

© Uli Oesterle

Mit Zusatz­police können sich auch gesetzlich Versicherte Chef­arzt­behand­lung und Einbett­zimmer leisten.

Kranken­haus­zusatz­versicherungen im Test

  • Testergebnisse für 37 Kranken­haus­zusatz­ver­sicherungen-Ein­bett­zimmer 07/2020 Anzeigen
  • Testergebnisse für 24 Kranken­haus­zusatz­ver­sicherungen-Zweibett­zimmer 07/2020 Anzeigen

Kasse oder privat? Für den Fall einer Corona-Infektion spielt das im Kranken­haus keine große Rolle. Für die meisten anderen Kranken­hausbe­hand­lungen hilft eine private Zusatz­versicherung gesetzlich Versicherten, ihren Status in der Klinik an den von privat Versicherten anzugleichen. Die wichtigsten Leistungen sind:

  • Chef­arzt­behand­lung,
  • komfort­ablere Unterbringung,
  • mehr Freiheit bei der Klinik­wahl.

Die wichtigsten Fragen und Antworten zu Klinik­aufenthalten in Zeiten der Pandemie stehen im Artikel Besondere Lage durch Corona.

Unser Rat

Chef­arzt. Sie sind gesetzlich versichert und wollen sich im Kranken­haus von Chef­ärztinnen und Chef­ärzten behandeln lassen? Dann ist eine Kranken­haus­zusatz­versicherung für Sie sinn­voll. Es gibt Ein- und Zweibett­zimmertarife. Geht es Ihnen nur um das komfort­ablere Zimmer, brauchen Sie nicht unbe­dingt eine solche Versicherung. Sie könnten statt­dessen eine Kranken­haus­tagegeld-Versicherung abschließen oder den Aufpreis selbst zahlen (siehe Tabelle Einzel­zimmerzuschläge).

Testsieger. Die besten Einbett­zimmertarife sind WKplus der Debeka (Sehr gut) sowie Alte Oldenburger K50+K/S und Provinzial Hannover KHUu+ KHPu (Gut). Zweibett­zimmertarife sind etwas güns­tiger. Hier liegen die Tarife 262 der Arag (Sehr gut), Continentale SG2 und Concordia SZ2 (Gut) vorne (Test­ergeb­nisse Einbettzimmer und Zweibettzimmer).

Besondere Ansprüche. Legen Sie Wert darauf, auch besonders teure Spezialisten zum Beispiel in einer weit entfernten Universitäts­klinik aufsuchen zu können? Dann wählen Sie einen Tarif, der in der Tabellenspalte „Leistungs­einschränkungen“ kein A, B oder E hat.

Tabelle: Einzel­zimmerzuschläge

Die Mehr­kosten für eine Nacht im Einbett­zimmer liegen im Schnitt je nach Bundes­land zwischen 80 und 122 Euro.

Einbett­zimmerzuschläge 2018

Betrag * (Euro)

Baden-Württem­berg

105

Bayern

110

Berlin

113

Brandenburg

 85

Bremen

 98

Hamburg

122

Hessen

109

Meck­lenburg-Vorpommern

 92

Nieder­sachsen

 99

Nord­rhein-West­falen

111

Rhein­land-Pfalz

106

Saar­land

111

Sachsen

 82

Sachsen-Anhalt

 80

Schleswig-Holstein

 99

Thüringen

 98

* Gerundete Durch­schnitts­werte für Zuschlag pro Tag bei Regel­leistung Mehr­bett­zimmer.

Quelle: Verband der privaten Kranken­versicherung, Zahlenbe­richt 2018

Tarife von Sehr gut bis Mangelhaft

Kranken­haus­zusatz­versicherungen im Test - Die besten Tarife

© Uli Oesterle

In unserem Test haben wir 37 Einbett­zimmer- und 24 Zweibett­zimmertarife verglichen. In jeder Kategorie gibt es einen Testsieger mit dem Qualitäts­urteil Sehr gut und mehrere gute Angebote. Ein Tarif erhielt die Note Mangelhaft: Sein Preis-Leistungs-Verhältnis und seine Beitrags­entwick­lung in der Vergangenheit lagen in unserem Vergleich weit unter dem Durch­schnitt.

Für unsere Modell­kunden, die den Vertrag mit 43 Jahren abschließen, kosten Einbett­zimmertarife zwischen 39 und 75 Euro im Monat. Für einen Zweibett­zimmertarif liegen die Monats­beiträge zwischen 36 und 49 Euro.

Das wichtigste Kriterium im Test ist das aktuelle Preis-Leistungs-Verhältnis. Außerdem haben wir die Beitrags­entwick­lung in den zurück­liegenden sieben Jahren bewertet. „Schlecht und billig“ hatte keine Chance, denn alle Angebote müssen von uns vorgegebene Mindest­anforderungen erfüllen, um über­haupt in den Test aufgenommen zu werden (So haben wir getestet).

Kasse oder privat – die Unterschiede

Nirgendwo im Gesund­heits­wesen ist der Unterschied zwischen Kassen- und Privatpatienten so sicht­bar wie im Kranken­haus. Die meisten privat Versicherten können auch ohne medizi­nische Notwendig­keit im Ein- oder Zweibett­zimmer liegen, haben Anspruch auf die Behand­lung durch Chef­ärzte und können zwischen allen Kliniken wählen.

Gesetzlich Versicherte hingegen kommen ins Mehr­bett­zimmer, es sei denn, es gibt medizi­nische Gründe für eine Einzel­unterbringung oder das Zweibett­zimmer ist bereits Stan­dard. Behandelt werden sie von den dienst­habenden Assistenz-, Stations-, oder Ober­ärztinnen und -ärzten. Die Chefinnen und Chefs behandeln Kassenpatienten nur, wenn ihr besonderes Fachwissen und Können im Einzel­fall erforderlich ist.

Gesetzlich Versicherte sollen zudem ins nächst­gelegene geeignete Kranken­haus gehen, das einen Versorgungs­vertrag mit den Krankenkassen hat. Wählen sie eine andere Klinik, in der Kassen mehr für die Behand­lung bezahlen müssen, müssen Patienten mit einem Aufpreis rechnen.

Patienten bezahlen erst einmal selbst

Entscheidet sich eine Patientin für die Chef­arzt­behand­lung, dann schließt sie eine Wahl­leistungs­ver­einbarung „Arzt“ ab. Das heißt nicht nur, dass zum Beispiel ein bestimmter Professor einer Universitäts­klinik operiert. An der Behand­lung wirken dann auch nur leitende Ärzte mit, von der Radio­login bis zum Anästhesisten, die privat abrechnen. Die Patienten erhalten also viele Rechnungen, die sie selbst bezahlen und dann bei der Zusatz­versicherung einreichen.

So rechnen Ärzte ab

Ärzte rechnen bei Selbst­zahlern nach der Gebühren­ordnung für Ärzte (GOÄ) ab. Jeder medizi­nischen Leistung ist dort eine Punkt­zahl zuge­ordnet. Eine Meniskus­operation ist zum Beispiel mit 1 480 Punkten bewertet. Mit dem Punkt­wert von derzeit 5,82873 Cent multipliziert ergibt sich daraus der einfache Gebühren­satz von 86,27 Euro.

Üblicher­weise verlangen Ärzte jedoch das 2,3-Fache dieses Gebühren­satzes, den sogenannten Regel­höchst­satz. Damit würde die Meniskus­operation 198,41 Euro kosten.

Ist die Behand­lung besonders schwierig oder aufwendig, können Ärzte die Gebühr bis zum Höchst­satz steigern, das ist das 3,5-Fache. In unserem Beispiel wären dies 301,93 Euro. In der Rechnung müssen sie dann für jeden einzelnen Posten begründen, warum sie den Höchst­satz berechnet haben.

Darüber hinaus­gehende Honorare sind ebenfalls als Vielfaches des einfachen Gebühren­satzes zu berechnen, eine „freihändige Preiskalkulation“ ist nicht zulässig. Will ein Arzt für sehr komplizierte oder schwierige Arbeiten ein Honorar ober­halb des 3,5-fachen Satzes haben, muss er dies vor Behand­lungs­beginn mit dem Patienten schriftlich vereinbaren. Bei Chef­ärzten in Spezialkliniken oder Universitäts­krankenhäusern kommt dies gelegentlich vor.

Auch teure Spezialisten aufsuchen

Wer auch für einen solchen Fall gewappnet sein will und auch sonst so wenig Einschränkung wie möglich wünscht, sollte sich in unseren Tabellen nach den Hoch­leistungs­tarifen umsehen. Sie ermöglichen es Versicherten, sich im Kranken­haus von einem Spezialisten ihrer Wahl behandeln zu lassen – auch wenn dieser zum Beispiel in einem weit entfernten Universitäts­kranken­haus tätig ist und Honorare berechnet, die über dem GOÄ-Höchst­satz liegen. Im Fall von sehr schweren oder seltenen Erkrankungen kann das ein Vorteil sein.

Bei diesen Hoch­leistungs­tarifen steht in der Spalte „Leistungs­einschränkungen“ kein A, B oder E . Die Versicherer erstatten hier auch

  • Arzt­honorare über dem 3,5-fachen Satz,
  • den Aufpreis, wenn jemand ein teureres Kranken­haus aufsucht als das auf der Einweisung genannte,
  • Chef­arzt­honorare bei ambulanten Operationen im Kranken­haus.

Einer unserer Testsieger gehört dazu und ist zugleich der güns­tigste Zweibett­zimmertarif im Test: der sehr gute Tarif 262 der Arag. Wer lieber im Einzel­zimmer liegen möchte, kann zum Beispiel den gut bewerteten Axa Komfort-U wählen. Von den jungen Tarifen ohne Qualitäts­urteil kommt zum Beispiel der Tarif SZL der Ergo infrage, dessen aktuelles Preis-Leistungs-Verhältnis sehr gut ist.

Augen auf bei der Klinik­wahl

Auch mit einem Hoch­leistungs­tarif können sich Patienten nicht völlig frei in der Welt der Kliniken bewegen. Reine Privatkliniken, die keinen Versorgungs­vertrag mit den gesetzlichen Krankenkassen haben, bleiben weiter mit hohen Kosten verbunden. Einige Versicherer würden sich zwar auch an einer Behand­lung in solchen Häusern beteiligen. Doch in diesem Fall müsste der Versicherte die Kosten für die sogenannten allgemeinen Kranken­haus­leistungen selbst tragen. Die würde sonst seine gesetzliche Krankenkasse über­nehmen.

Aufpassen müssen Patienten auch, wenn sie in eine Klinik gehen, die neben der Akut­versorgung auch Reha­leistungen anbietet. Die meisten Versicherer verlangen, dass Kunden dafür vorab eine Genehmigung einholen.

Um nicht später auf den Kosten sitzen zu bleiben, sollten sich Patienten vor der Behand­lung erkundigen, ob ihr Kranken­haus für ihre Krankenkasse und ihren privaten Versicherer okay ist. Dennoch vergrößern gesetzlich Versicherte mit der Zusatz­police ihre Wahl­freiheit, was den Ort ihrer Behand­lung und die behandelnden Ärztinnen und Ärzte betrifft.

Die ganze Familie versichern

Je jünger jemand beim Abschluss des Vertrags ist, desto nied­riger sind die Beiträge. Wer sich um die Absicherung gegen Berufs­unfähigkeit und andere wichtige Themen bereits gekümmert hat, kann also durch­aus schon mit 30 Jahren eine Kranken­haus­zusatz­versicherung abschließen.

Manche wollen dann gleich die ganze Familie versichern. Jedes Familien­mitglied, das versichert werden soll, braucht einen eigenen Vertrag. Die Beiträge für Kinder und Jugend­liche sind aber relativ nied­rig, da sie ohne Alterungs­rück­stellung kalkuliert werden.

Bei den sehr guten und guten Einbett­zimmertarifen in unserem Test liegen die Beiträge für Kinder bei 3 bis 7 Euro, für Jugend­liche ab 14 oder 15 Jahren kostet der Versicherungs­schutz 6 bis 11 Euro im Monat. Bei den sehr guten und guten Zweibett­zimmertarifen liegen die Kinder­beiträge zwischen 3 und 6 Euro, die Beiträge für Jugend­liche bei 6 bis 7 Euro im Monat.

Wenn die jungen Leute erwachsen werden, können sie den Vertrag ohne erneute Gesund­heits­prüfung behalten. Das ist ein Vorteil, falls schon in jungen Jahren eine Erkrankung auftritt. Der Erwachsenenbeitrag, der dann auch Rück­stel­lungen fürs Alter enthält, wird in der Regel ab 20 oder 21 Jahren fällig.

Beiträge können höher ausfallen

Unsere Modell­kunden sind beim Abschluss der Versicherung 43 Jahre alt. Ungefähr in diesem Alter interes­sieren sich viele Menschen erst­mals für das Thema. Viel länger sollte man aber nicht warten.

Denn je älter jemand beim Eintritt in den Vertrag ist, desto höher die Beiträge. Selbst die güns­tigsten Einbett­zimmertarife kosten beim Abschluss mit 53 Jahren für gesunde Kunden bereits zwischen 50 und 58 Euro. Ist eine Neukundin oder ein Neukunde bereits 63 Jahre alt, kostet die Versicherung in güns­tigen Tarifen 65 bis 76 Euro monatlich. Die meisten können mit Anfang 60 zudem keine makellose Patienten­akte mehr vorweisen. Fast jeder hat in diesem Alter irgend­eine Vorerkrankung oder nimmt Medikamente. So ist es möglich, dass die Beiträge sich durch Risiko­zuschläge noch weiter erhöhen.

Verträge nur für Gesunde

Nicht nur das Alter, auch der Gesund­heits­zustand interes­siert die Versicherer. Im Antrag müssen Interes­senten viele Fragen zu Erkrankungen und Behand­lungen der vergangenen fünf bis zehn Jahre beant­worten. Versicherer können Kunden ablehnen, Risiko­zuschläge verlangen oder Leistungen für bestimmte Krankheiten ausschließen.

Hier etwas zu verharmlosen oder wegzulassen, hat keinen Sinn. Die Versicherer dürfen später die Patienten­unterlagen von den Ärzten anfordern und prüfen, ob die Krankheit bereits bei Vertrags­schluss bekannt war.

Hat jemand absicht­lich etwas verschwiegen, weil er sonst wahr­scheinlich keinen Vertrag bekommen hätte, kann der Versicherer den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten. Der Kunde verliert den Versicherungs­schutz, seine bis dahin einge­zahlten Beiträge sind weg, und er muss bereits erhaltene Leistungen zurück­zahlen. Danach dürfte es auch schwierig werden, sich bei einer anderen Gesell­schaft zu versichern.

Selbst wenn jemand versehentlich etwas nicht richtig angegeben hat, kann das zur Folge haben, dass er seinen Versicherungs­schutz entweder ganz verliert oder der Versicherer ihm rück­wirkend Risiko­zuschläge auferlegt.

Angebote ohne Gesund­heits­prüfung

Wer bereits eine dicke Kranken­akte hat, wird in der Regel keinen Vertrag mehr bekommen, oft klappt es noch nicht einmal mit einer Kranken­haus­tagegeld-Versicherung, um die Kosten für das Ein- oder Zweibett­zimmer abzu­sichern.

Einen Ausweg gibt es für Menschen, die nur das Ein- oder Zweibett­zimmer möchten und aufgrund ihrer Kranken­geschichte keine andere Police mehr erhalten würden. In diesem Ausnahme­fall könnten die Tarife UZ1 und UZ2 der DKV infrage kommen, die die Kosten für das Einbett- oder Zweibett­zimmer erstatten und für die keine Gesund­heits­prüfung erforderlich ist.

Für bereits laufende Fälle gibt es allerdings auch hier keinen Versicherungs­schutz. Der Versicherungs­fall gilt nach Angaben der DKV dann als einge­treten, wenn ein Arzt in den vergangenen 24 Monaten vor Vertrags­schluss eine Kranken­hausbe­hand­lung als mögliche Option erwähnt hat.

Angebote der Krankenkassen

Die Tarife in unserem Test stehen den Versicherten aller gesetzlichen Krankenkassen offen. Manchmal erhalten Kunden aber auch ein Angebot von ihrer Krankenkasse. Die Kassen koope­rieren mit privaten Unternehmen und bieten ihren Mitgliedern Kranken­haus­zusatz­policen zu etwas geringeren Beiträgen an. Der Vertrags­partner des Kunden ist dabei nicht die gesetzliche Kasse, sondern das private Versicherungs­unternehmen. Bei einem Wechsel der Krankenkasse bleibt der private Vertrag bestehen, wird aber oft etwas teurer, weil der Rabatt entfällt.

Meist handelt es sich um die gleichen Policen, die es auch auf dem freien Markt gibt. Die meisten gesetzlichen Krankenkassen arbeiten aber nur mit einem oder zwei privaten Unternehmen zusammen. Es ist also eher unwahr­scheinlich, bei der eigenen Kasse einen der Testsieger aus unserer Unter­suchung zu erwischen.

Tipp: Haben Sie ein Angebot von Ihrer Kasse erhalten, vergleichen Sie es mit den besten Tarifen im Test.

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Profilbild Stiftung_Warentest am 21.06.2023 um 16:36 Uhr
Ambulante Operation

@Stepsch: Die beiden genannten Leistungen sind nur mit 6,5% in die Beurteilung des Preis-Leistungs-Verhältnis eingeflossen, da sie über die Mindestleistung, die für die Mehrzahl der Fälle erforderlich ist, hinaus gehen. Bitte lesen Sie: So haben wir getestet/ Aktuelles Preis-Leistungs-Verhältnis.

Stepsch am 20.06.2023 um 07:31 Uhr
ambulanter Operation

Liebes Test-Team, einige Versicherungen bieten die Optionen
1) Kostenübernahme über Höchstsätze der GoÄ hinaus
2) Kostenübernahme auch bei ambulanten Operation, sofern diese stationäre ersetzen.
Für wie sinnvoll halten sie die jeweils?
Wie relevant ist beides in der Praxis?

Nicolinix am 01.05.2022 um 16:04 Uhr

Kommentar vom Autor gelöscht.

Nicolinix am 01.05.2022 um 16:04 Uhr

Kommentar vom Autor gelöscht.

Nicolinix am 01.05.2022 um 16:02 Uhr

Kommentar vom Autor gelöscht.