Nicht in unserem Test: Angebote mit Risiken und Nebenwirkungen

Für Unfall und einzelne Krankheiten
In manchen Tarifen zahlt die Versicherung nur dann, wenn Kunden infolge eines Unfalls ins Krankenhaus kommen. Diese Angebote decken nur einen minimalen Teil der möglichen Klinikaufenthalte ab. Andere Angebote beschränken den Versicherungsschutz auf Unfälle sowie bestimmte schwere Erkrankungen wie Herzinfarkt, Krebs oder multiple Sklerose. Steht eine Krankheit nicht auf der Liste, gibt es kein Geld. Von diesen Angeboten raten wir ab. Schwerkranke Menschen müssten sonst vor jeder Klinikeinweisung prüfen, ob sie versichert sind. Manchmal wird eine schwere Erkrankung auch erst im Krankenhaus festgestellt.
Ohne Chefarztbehandlung
Einzelne Tarife erstatten nur die Kosten fürs Ein- oder Zweibettzimmer, nicht aber die weitaus höheren Arztrechnungen. Auch von diesen Angeboten raten wir ab. Ein solcher Tarif kommt allenfalls dann infrage, wenn jemand wegen seiner Vorerkrankungen keine „normale“ Krankenhauszusatzversicherung mehr erhalten würde, aber Wert auf die besondere Unterbringung legt.
Ohne Alterungsrückstellungen
Es gibt Tarife, bei denen der Versicherer keine Rückstellungen für die im Alter höheren Kosten bildet. Für junge Menschen sind diese nach Art der Schadenversicherung kalkulierten Tarife günstiger: Ein 40-Jähriger bekäme einen Einbettzimmertarif schon für rund 25 Euro im Monat. Doch die Beiträge steigen mit dem Lebensalter später drastisch. 80-Jährige zahlen teilweise 180 Euro im Monat. Gerade im Alter, wenn Klinikaufenthalte häufiger werden, können sich Versicherte das womöglich nicht mehr leisten. Auch sogenannte Einsteigertarife haben zunächst niedrige Beiträge ohne Alterungsrückstellung, enden jedoch automatisch nach einigen Jahren oder wenn die Kunden das Alter von 40, 45 oder 50 Jahren erreichen. Dann können sie ohne neue Gesundheitsprüfung auf einen Tarif mit Alterungsrückstellung umsteigen – zahlen dann aber oft etwa doppelt so hohe Beiträge wie im Einsteigertarif.