Kranken­haus­strukturgesetz Hilfe für Allein­stehende nach Klinik­aufenthalt

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Gleich nach der Operation aus dem Kranken­haus entlassen – und nun? Allein­lebende Menschen hatten in solchen Fällen bisher oft ein Problem: Weder die Kranken- noch die Pflege­versicherung kamen für ihre Versorgung zuhause auf.

Diese Lücke ist seit Anfang 2016 geschlossen: Erkrankt jemand plötzlich schwer oder ist nach einem Klinik­aufenthalt nicht in der Lage, sich zuhause selbst zu pflegen und zu versorgen, kann er nun die Hilfe eines Pflege­dienstes in Anspruch nehmen. Die Krankenkasse über­nimmt dafür die Kosten, falls keine andere Person helfen kann.

Damit können Allein­stehende zum Beispiel bei einer lang­wierigen schweren Grippe oder in den ersten Wochen nach einer Operation eine Haus­halts­hilfe bekommen. Gleiches gilt für Grund­pflege und Unterstüt­zung bei der Körper­pflege. Kommt jemand zuhause gar nicht klar, kann er auch auf Kosten der Krankenkasse vorüber­gehend in eine Kurz­zeit­pflege-Einrichtung gehen.

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  • BÄRENHOF32 am 22.01.2016 um 22:19 Uhr
    Pflege Daheim

    Ich habe in den letzten drei Jahren unfallbedingt verschiedene Brüche gehabt. Meine Krankenkasse,-
    die KKH hat mir immer drei Wochen Plegedienst bezahlt,- erst dann musste ich auf die Unfallversicherung
    zurückgreifen.