Kranken­haus­auf­enthalt Was nach der Entlassung aus der Klinik wichtig ist

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Kranken­haus­auf­enthalt - Was nach der Entlassung aus der Klinik wichtig ist

Entlass­management. Oft werden Patientinnen und Patienten ohne die nötige Unterstüt­zung entlassen. Sie sollten daher die eigenen Rechte kennen und sich notfalls selbst helfen können.

Kliniken und Reha-Einrichtungen müssen sich von Gesetzes wegen um die Anschluss­behand­lungen ihrer Patienten kümmern. Das tun längst nicht alle. Die Gesund­heits­experten der Stiftung Warentest sagen, wozu Krankenhäuser verpflichtet sind und was Patienten selbst tun können.

Entlass­management – Anspruch und Realität

Kranken­haus­auf­enthalt - Was nach der Entlassung aus der Klinik wichtig ist

„Gemanagt wurde gar nichts.“, Louis S., 26, kam nach einem Fahr­rad­unfall ins Kranken­haus. Er bekam weder eine Krank­schreibung für seinen Uni-Job noch wurde eine weitere Behand­lung veranlasst, obwohl die Klinik dazu verpflichtet war. © Andreas Labes

Kopf­schmerzen und starke Sehstörungen nach einem Fahr­radsturz brachten Louis S. für zwei Nächte in ein Berliner Kranken­haus. Während des Aufenthalts im Juli 2020 bat der Student um eine Krank­schreibung für seinen Job an der Uni. Das sei nicht möglich, hörte er. Seine Haus­ärztin sollte ihm die Arbeits­unfähigkeits­bescheinigung ausstellen und auch seinen aktuell zu hohen Blut­druck über­wachen.

Kliniken müssen sich um Anschluss­behand­lungen kümmern

Immer wieder kommt es vor, dass Kranken­haus­personal wenig Fürsorge für ihre Patienten nach einem stationären Aufenthalt aufbringt. Dabei sind Kliniken gesetzlich verpflichtet, sämtliche Anschluss­behand­lungen in die Wege zu leiten, Atteste auszustellen und etwa die Unterbringung in einem Pfle­geheim zu organisieren oder auch Hilfe im Haushalt (Wozu das Krankenhaus verpflichtet ist).

Häufige Beschwerden

„Entlass­management“ so lautet der sper­rige Begriff zu der Rechts­lage, die 2015 im Sozialgesetz­buch (SGV 5) verankert wurde. In der Praxis werden Patientinnen und Patienten nicht selten ohne die nötige Unterstüt­zung entlassen. Deshalb ist es wichtig, die eigenen Rechte gegen­über der behandelnden Klinik zu kennen und sich notfalls selbst zu helfen.

Bei der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland erfolgten 2019 insgesamt 602 Beratungen zum Thema Entlass­management. Was wird am häufigsten beklagt? Ohne zu zögern sagt Anja Lehmann, juristische Beraterin der Organisation: „Dass über­haupt kein Entlass­management statt­findet.“ So wie bei Louis S.

Unterstüt­zung kam von der Familie

Nach der Entlassung ging es dem Studenten so schlecht, dass er nicht in der Lage war, sich um eine Krank­schreibung zu kümmern. „Mit öffent­lichen Verkehrs­mitteln in eine Arzt­praxis zu fahren – das hätte ich gar nicht gekonnt“, erzählt Louis S. Hilfe bekam er von seinem privaten Umfeld: Seine Mutter organisierte zusammen mit ihm die Versorgung nach dem Klinik­aufenthalt. Ein befreundeter Medizin­student kam mehr­mals täglich zum Blut­druck­messen vorbei und sein Vater, Land­arzt in Brandenburg, verordnete Schmerz­mittel und lieferte im Nach­hinein die benötigte Krank­schreibung.

Nur wenige kennen ihre Rechte

Nicht alle Patienten können auf solch ein funk­tionierendes Netz­werk zählen. Das soll eigentlich das Gesetz absichern. „Die Rechts­lage ist eindeutig: Krankenhäuser müssen bei Bedarf eine lückenlose Anschluss­versorgung ihrer Patienten veranlassen“, sagt die Juristin Anja Lehmann. Diese haben das Recht, noch während ihres Klinik­aufent­halts unter anderem eine Krank­schreibung und die Verordnung von Medikamenten zu verlangen. Allerdings sei das Wissen über Patientenrechte in der Bevölkerung gering. Auch die Stations­ärzte wüssten oftmals nicht, dass die Klinik zum Entlass­management verpflichtet ist.

Patientenfür­sprecher einschalten

Im akuten Fall empfiehlt Lehmann, auf notwendige Verordnungen oder Atteste zu beharren. Hilft das nicht, seien Patientenfür­sprecher wichtige Ansprech­partner (Was Sie selbst tun können). Ist ein Mensch durch Krankheit oder Unfall pflegebedürftig geworden, wendet man sich am besten an die Sozial­dienste der Kliniken.

Keine Zeit für Vorbereitungen

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„Die Klinik schickte meine hilf­lose Mutter nach Hause.“, Sabine Cars­tens-Lieberts Mutter wurde nach Wochen plötzlich entlassen. Im Haus der Tochter war Anneliese Liebert, 79, verwirrt und verängs­tigt. Erst durch einen weiteren Klinik­aufenthalt stabilisierte sich ihr Zustand wieder. © Verena Müller

„Ein Problem ist, dass die Krankenhäuser die gesetzlichen Vorgaben für Entlass­management unterschiedlich interpretieren und umsetzen“, sagt Barbara Rudolph vom Pfle­gestütz­punkt Berlin-Spandau. Die Sozial­arbeiterin hat beruflich tagtäglich mit hilfs­bedürftigen Menschen zu tun, die ohne entsprechende Vorbereitung vom Kranken­haus nach Hause entlassen werden. „Oft schätzen Ärzte den Hilfs­bedarf ganz anders ein, als es die Patienten selbst und ihre Angehörigen tun. Das kann zu dramatischen Situationen führen.“

Plötzliche Aggressionen

So war es bei der mitt­lerweile 79-jährigen Anneliese Liebert aus Waiblingen, die vor drei Jahren mehrere Wochen wegen epileptischer Anfälle, einer Lungen­entzündung und zwei Schlag­anfällen im Kranken­haus verbracht hatte. „Um 10:30 Uhr wurden wir unver­mittelt von der Station benach­richtigt, dass meine Mutter entlassen wird. Um 13 Uhr fuhr dann der Krankenwagen mit ihr bei uns vor“, berichtet ihre Tochter Sabine Cars­tens-Liebert. „Sie war hoch­gradig verwirrt. Obwohl sie zuvor niemals aggressiv gewesen war, ging sie plötzlich mit Gehstützen auf uns los.“

Das Zusammenleben war unerträglich. Sabine Cars­tens-Liebert, selbst gelernte Kranken­schwester, ließ ihre Mutter schließ­lich in eine psychiatrische Klinik einweisen. Dort stellten die Ärztinnen und Ärzte fest, dass der Gesund­heits­zustand der Mutter durch ein Delir bedingt war – eine durch die schweren Erkrankungen verursachte momentane geistige Verwirrung.

Als Anneliese Liebert später erneut entlassen wurde, ging es ihr weit­aus besser. Und ihre Familie hatte Zeit gehabt, die Pflege zu organisieren. Mitt­lerweile lebt die alte Dame wieder zu Hause, sie wird von Sabine Cars­tens-Liebert und deren Geschwistern gepflegt und betreut. Ein geregelter Alltag ist wieder möglich.

Diese Rechte und Möglich­keiten haben Patienten

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© Getty Images

Es ist wichtig, dass Sie Ihre Patientenrechte kennen. So können Sie die Zeit nach dem Klinik­aufenthalt mitgestalten und im besten Fall auch Ihre Heilung beschleunigen.

Forderungen. Sie benötigen Medikamente für die Tage nach der Entlassung oder eine Krank­schreibung für Ihren Arbeit­geber? Sprechen Sie das gegen­über Ärzten oder dem Pflege­personal an. Wird Ihr Anliegen verweigert, bitten Sie um ein Gespräch mit einem leitenden Arzt oder der Pflege­dienst­leitung der Station.

Patientenfür­sprecher. Wenn Sie mit Beschwerden auf Ihrer Station nicht weiterkommen, können Sie sich an einen unabhängigen Patientenfür­sprecher wenden. Diese Ehren­amtlichen nehmen Ihre Wünsche oder Kritik entgegen und vermitteln, wenn nötig, auch zwischen Ihnen und dem Kranken­haus. Ihr Einsatz wird über die Landes­kranken­hausgesetze geregelt. In Nord­rhein-West­falen, Nieder­sachsen, Hessen, dem Saar­land und Berlin muss jede Klinik einen unabhängigen Patientenfür­sprecher haben.

Sozial­dienste. Geht es darum, Pflege für sich oder Ihre Angehörigen zu organisieren, wenden Sie sich an die Sozial­dienste der Krankenhäuser. Diese müssen die häusliche Pflege oder die Unterbringung in Pfle­geheimen in die Wege leiten.

Beratung. Sollten Sie in Bezug auf Pflegebedarf mit den Verordnungen der Ärzte oder der Arbeit des Sozial­diensts nicht einverstanden sein, können Sie Rat bei Ihrer örtlichen Pflegeberatungs­stelle oder beim Pfle­gestütz­punkt einholen. Die Mitarbeiter dort sind Profis und können helfen, wenn die Über­leitung in die ambulante Pflege oder in ein Heim nicht funk­tioniert.

Das müssen Kliniken und Reha-Einrichtungen für ihre Patienten tun

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Behandelnde Krankenhäuser müssen für ihre Patienten eine lückenlose Anschluss­versorgung koor­dinieren und organisieren. Dazu gehören folgende Punkte:

Weiterbe­hand­lung. Haus- und Fach­ärzte über­nehmen die Weiterbe­hand­lung der Kranken­hauspatienten. Haben diese keinen Haus- oder Fach­arzt, helfen die Sozialstationen bei der Vermitt­lung. Patienten erhalten am Tag ihrer Entlassung einen Entlass­brief mit Informationen zur Weiterbe­hand­lung. In diesem Schreiben muss die Telefon­nummer des zuständigen Ansprech­part­ners der Klinik stehen.

Pflege zu Hause. Sozial­dienste vermitteln ambulante Pflege, die etwa die Wund­versorgung oder Grund­pflege über­nimmt. Auch Ergo- und Physio­therapeuten können vermittelt werden. Die Sozial­dienste nehmen zudem Kontakt zu Pflegekassen auf und können Hilfs­mittel wie Rollatoren oder Roll­stühle anfordern sowie den Kontakt zu Sanitäts­häusern herstellen.

Unterbringung. Bei Pflegebedürftigen, die nicht mehr alleine leben können, müssen die Sozial­dienste einen Platz im Pflegeheim organisieren.

Krank­schreibungen. Kranken­haus­ärzte können Arbeits­unfähigkeits­bescheinigungen für einen Zeitraum von bis zu sieben Tagen ausstellen.

Medikamente. Klinikengeben oder verordnen Arznei­mittel regulär in der kleinsten Packungs­größe. Nur zurzeit, während der Corona-Pandemie, dürfen sie auch größere Packungen heraus­gegeben.

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