AOK KG 22

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Wahl­tarife Krankengeld für Selbst­ständige - Frühes Krankengeld vor dem 43. Krank­heits­tag - Leis­tung ab dem 22. Krank­heits­tag - AOK 6: KG 22

Produktmerkmale
Ein­schränkung im Ver­trieb
Ein­schränkung im Ver­trieb E-Kreis
Beitrags­satz der Kasse
Beitrags­satz der Kasse 14,90–16,00  Prozent
Monats­ein­kommen 2500 Euro
Beitrag für Wahl­tarif 18  Euro/Monat
Maximales Krankengeld 58  Euro/Tag
Monats­ein­kommen 6000 Euro
Beitrag für Wahl­tarif 31  Euro/Monat
Maximales Krankengeld 103  Euro/Tag
Tarifmerkmale
Beitrag entfällt bei Leis­tung nein
Maximaler Leis­tungs­anspruch im Zeitraum von drei Jahren1 546  Tage
Höchst­ein­tritts­alter2 49  Jahre
Warte­zeit3 3  Monate4
Ver­längerung der Bindungs­frist5 12  Monate

Legende

ja
ja
nein
nein
E-Kreis
Eingeschränkt, nicht bundesweit wählbar.
1
Zeiten, in denen gesetzliches Krankengeld gezahlt wird, werden auf die Höchst­dauer des Wahl­tarifs ange­rechnet.
2
Wenn Vor­ver­sicherungs­zeiten mit Krankengeld­anspruch erfüllt sind, gilt die Alters­grenze häufig nicht.
3
Warte­zeit von Tarif­abschluss bis zum erst­maligen Anspruch. Gilt meist, wenn vorher kein Anspruch auf Krankengeld bestand.
4
Warte­zeit entfällt bei Arbeits­unfä­hig­keit durch Unfall.
5
Wenn der Ver­trag nicht gekündigt wird, ver­längert sich meist auto­matisch die Bindungs­frist.
6
AOK Bayern, AOK Baden-Württem­berg, AOK Bremen/Bremerhaven, AOK Hessen, AOK Nieder­sachsen, AOK Nord­ost, AOK Nord­west, AOK Plus, AOK Rhein­land/Hamburg, AOK Rhein­land-Pfalz/Saar­land, AOK Sachsen-Anhalt.
Stand:
01.09.2018