Legende

- ja

- nein

- Eingeschränkt, nicht bundesweit wählbar.
- Wählt der Modell-Selbstständige eine nächsthöhere Tarifstufe, hat er trotz höherer Beiträge nur das maximale Krankengeld, das sich aus seinem letzten Einkommen ergibt.
- Wählt der Modell-Selbstständige eine nächsthöhere ‧Tarifstufe, hat er trotz höherer Beiträge nur das ‧maximale Krankengeld, das sich aus seinem letzten Einkommen ergibt.
- Zeiten, in denen gesetzliches Krankengeld gezahlt wird, werden auf die Höchstdauer des Wahltarifs angerechnet.
- Wenn der Vertrag nicht gekündigt wird, verlängert sich meist automatisch die Bindungsfrist.
- Zusätzlich zahlt die Kasse abweichend bereits ab dem ersten Tag einer vollstationären Krankenhausbehandlung für maximal 84 Tage im Zeitraum von drei Jahren. Dieses wird nicht auf den maximalen Leistungsanspruch von 182 Tagen angerechnet.
- Stand:
- 01.09.2018