
Hat über ihre Krankenkasse vorgesorgt: Die selbstständige Architektin Anna Beckmann erhält ab dem 22. Tag Krankengeld, wenn sie ausfällt. © mauritius images / Westend61 / Daniel Ingold
Ein ausreichendes Krankengeld ist wichtig für Selbstständige. Wer gesetzlich versichert ist, kann Angebote seiner Kasse nutzen.
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Alle Testergebnisse für Wahltarife Krankengeld für SelbstständigeEine längere Krankheit trifft Selbstständige wie die Berliner Architektin Anna Beckmann doppelt hart: Kosten wie Büromiete und Berufshaftpflichtversicherung müssen weiter bezahlt werden, während Einnahmen ausfallen. Das kann schnell die Existenz bedrohen. Damit es so weit nicht kommt, hat Beckmann vorgesorgt – mit Angeboten ihrer gesetzlichen Krankenversicherung, der Techniker Krankenkasse (TK).
Erfreulich: Wie Beckmann können alle gesetzlich versicherten Selbstständigen einen Teil ihres Verdienstausfalls mit einer Wahlerklärung und zusätzlich mit einem Wahltarif Krankengeld (Glossar) absichern. Doch die Nachfrage bei den 76 Krankenkassen unseres monatlichen Online-Kassenvergleichs zeigt: Preise und Leistungen der Wahltarife unterscheiden sich enorm (Tabelle Wahltarife Krankengeld für Selbstständige). Zehn Kassen haben sich an unserem Test nicht beteiligt.
Unser Rat
Gesetzliches Krankengeld. Sind Sie selbstständig und gesetzlich krankenversichert, erhalten Sie nicht automatisch gesetzliches Krankengeld. Sie müssen dies extra wählen. Das kostet je nach Einkommen maximal 26,55 Euro im Monat. Dafür zahlt die Krankenkasse ab der siebten Krankheitswoche 70 Prozent Ihres letzten Arbeitseinkommens als Einkommensersatz.
Wahltarife. Gesetzliche Krankenkassen bieten zusätzlich Wahltarife an, mit denen Sie ein früheres Krankengeld, etwa ab dem 15. oder 22. Krankheitstag, oder ein höheres gesetzliches Krankengeld absichern können (Tabelle Wahltarife Krankengeld für Selbstständige). Wahltarife, die speziell für Künstler und Publizisten gedacht sind, zeigen wir im Dezember 2018.
Alter. Die Kassen dürfen keinem versicherten Selbstständigen den Wahltarif verweigern – auch nicht, wenn Sie schon älter sind oder ein chronisches Leiden haben. Sie müssen keine Gesundheitsfragen beantworten. Wenn Sie noch jung und gesund sind, bieten sich auch private Krankentagegeldpolicen an.
Gesetzliches Krankengeld
Selbstständige Mitglieder von Krankenkassen haben nicht automatisch Anspruch auf Krankengeld – anders als Arbeitnehmer. Fallen sie längere Zeit aus gesundheitlichen Gründen aus, müssen sie die nötigen Mittel komplett aus eigenen Reserven aufbringen.
Ein sinnvoller Basisschutz ist in der Regel das gesetzliche Krankengeld, das ab dem 43. Tag fließt (Glossar). Wichtig: Selbstständige müssen ihrer Krankenkasse schriftlich mitteilen, dass sie diese Absicherung wünschen. Verweigern darf die Kasse die Zustimmung nicht.
Beckmann hat sich für das gesetzliche Krankengeld entschieden. Dafür zahlt sie statt des ermäßigten Beitragssatzes von 14 Prozent den normalen Beitragssatz von 14,6 Prozent. Je nach Kasse kann noch ein Zusatzbeitrag fällig werden – bei der TK sind das derzeit 0,9 Prozent, die Beckmann zusätzlich zahlen muss.
Maximal kostet das gesetzliche Krankengeld 26,55 Euro zusätzlich im Monat. Denn die Beiträge werden nur auf Einkommen bis zur derzeitigen Beitragsbemessungsgrenze – 4 425 Euro monatlich im Jahr 2018 – angerechnet. Das heißt: Wer mehr verdient, zahlt trotzdem nicht mehr Beitrag. Dafür gibt es 70 Prozent des letzten Arbeitseinkommens als Krankengeld. Und genauso gilt: Nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze gibt es Krankengeld, das sind also maximal 3 097,50 Euro im Monat oder 103,25 Euro täglich.
Selbstständige binden sich mit ihrer Entscheidung für gesetzliches Krankengeld drei Jahre – allerdings nicht an ihre Kasse, sondern generell an die gesetzliche Krankenversicherung. Sie können in dieser Zeit zu einer anderen Kasse wechseln, aber nicht in die private Krankenversicherung. Wer am Ende der drei Jahre nicht widerspricht, bleibt automatisch weiter mit Krankengeldanspruch versichert, kann dann aber mit einer monatlichen Frist kündigen.
Vorteil für werdende Mütter
Für selbstständige Frauen, die schwanger sind oder Nachwuchs planen, hat die Absicherung mit gesetzlichem Krankengeld einen weiteren Vorteil: Sie erhalten Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung – bei Mehrlingen sogar zwölf Wochen.
Ist der Nachwuchs auf der Welt, gibt es Kinderkrankengeld, wenn das Kind laut ärztlichem Attest zu Hause betreut werden muss – und das ab dem ersten Krankheitstag des Kindes. Pro Jahr und Kind zahlt die Krankenkasse maximal zehn Tage, bis zum zwölften Geburtstag.
Wahltarife für früheres Krankengeld
Meist ist die Entscheidung für das gesetzliche Krankengeld Voraussetzung, um bei den Kassen zusätzlich einen Wahltarif Krankengeld abschließen zu können. Mit einem solchen Wahltarif können Selbstständige das Krankengeld vorziehen oder aufstocken. Denn selbst wer sich für das Krankengeld ab dem 43. Tag entschieden hat, muss ja die ersten sechs Wochen finanziell überbrücken. Bei Arbeitnehmern fließt während dieser Zeit die Entgeltfortzahlung vom Chef.
Der große Vorteil dieser Wahltarife: Anders als bei privaten Anbietern gibt es keine Gesundheitsprüfung. So dürfen Krankenkassen zum Beispiel auch Selbstständige mit chronischen Erkrankungen nicht ablehnen. Ebenfalls positiv: Die Beiträge für den Wahltarif steigen nicht mit dem Alter. Allerdings können Kassenmitglieder ihr Krankengeld nicht unendlich hoch wählen: Meist beschränken die Kassen die tägliche Zahlung auf 70 Prozent des letzten Arbeitseinkommens.
Ansonsten können Krankenkassen ihre Wahltarife recht frei gestalten. Viele bieten Tarife für ein früheres Krankengeld (Tabelle Wahltarife Krankengeld für Selbstständige). Ein Abschluss ist sinnvoll, wenn eigene finanzielle Mittel knapp sind.
Anna Beckmann hat bei der TK den Tarif KG Klassik 22 abgeschlossen. Fällt sie aufgrund einer Erkrankung länger aus, erhält sie ab dem 22. Krankheitstag von der TK täglich Krankengeld – bis die gesetzliche Krankengeldzahlung ab dem 43. Tag einsetzt.
Unser Modellkunde mit 2 500 Euro Monatseinkommen zahlt für ein Tagegeld von 55 Euro bei der TK zum Beispiel jeden Monat 21 Euro an die Krankenkasse – zusätzlich zum normalen Beitrag für die Krankenversicherung.
Was Beckmann gut findet: „Der Tarif zahlt mir Krankengeld ab dem ersten Tag im Krankenhaus.“ Das gilt selbst, wenn sie vor dem 22. Tag stationär behandelt wird. Das bietet sonst nur der KG Standard der Pronova BKK.
Der Tarif KG Klassik 22 der TK ist vergleichsweise günstig. Auch die Angebote der Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) und der IKK Gesund Plus, die ab dem 22. Tag leisten, sind recht preiswert. Selbstständige mit einem Einkommen von 2 500 Euro können bei den Allgemeinen Ortskrankenkassen bis zu 58,33 Euro tägliches Krankengeld versichern. Dafür zahlen sie 17,50 Euro monatlich. Bei der IKK Gesund Plus sind es 20 Euro für ein gleich hohes tägliches Krankengeld.
Verdient jemand deutlich mehr – in unserem Modell unterstellen wir 6 000 Euro monatlich – kann er ein höheres vorzeitiges Krankengeld versichern, zahlt aber auch mehr Beitrag. Mehr als 140 Euro pro Tag gibt es bei der TK aber nicht. Dafür verlangt sie 53,20 Euro monatlichen Beitrag. Bei der AOK gibt es für 30,98 Euro Beitrag maximal 103,25 Euro tägliches Krankengeld ab dem 22. Tag.
Höheres Krankengeld
Für gut verdienende Selbstständige, die mehr als 4 425 Euro monatlich verdienen, kann die Deckelung des gesetzlichen Krankengeldes auf 103,25 Euro pro Tag zum Problem werden. Unter Umständen reicht diese Summe nicht für Lebensunterhalt und Betriebsausgaben. Daher bieten einige Kassen Wahltarife, mit denen sich das Krankengeld ab dem 43. Tag aufstocken lässt (Tabelle Wahltarife Krankengeld für Selbstständige). Auch hier gilt: Das gesamte Krankengeld darf nicht über dem Arbeitseinkommen liegen.
Etwa ein Drittel der befragten Kassen bieten auch Wahltarife, die als Alternative zum gesetzlichen Krankengeld gedacht sind. Diese Angebote stehen nicht in unseren Tabellen: Sie sind im Vergleich zum gesetzlichen Krankengeld schlicht zu teuer. Während jemand etwa mit einem Monatseinkommen von 2 500 Euro täglich 58,33 Euro für einen Monatsbeitrag von 15 Euro bekommt, zahlt er bei solchen vergleichbaren „Ersatztarifen“ 30 Euro Monatsbeitrag oder noch viel mehr.
Beckmann hat ihren Wahltarif seit fast zehn Jahren und musste ihn auch schon in Anspruch nehmen. Sie möchte die Absicherung behalten. Das kann sie bei der TK, wie bei den meisten Tarifen, bis sie in Rente geht.
Was Beckmann aber passieren kann: Die TK darf einen Wahltarif – wie jede andere Krankenkasse auch – einstellen oder verändern. Wäre die Architektin dann mit dem neuen Angebot ihrer Kasse nicht mehr zufrieden, müsste sie die Kasse wechseln, wenn sie weiterhin Wert auf ein frühes Krankengeld legt.
Vorläufige Beitragsberechnung
Für die Berechnung des gesamten Krankenkassenbeitrags sollten Selbstständige der Kasse regelmäßig melden, wenn sich ihr Einkommen ändert. Das ist zwar lästig, aber nicht zu ändern, denn Freiberufler haben selten ein konstant hohes Einkommen über Monate. Seit Anfang 2018 profitieren sie davon, dass die Beiträge für die Krankenversicherung zunächst vorläufig festgesetzt werden. Liegt der neue Einkommensteuerbescheid vor, berechnet die Kasse die Beiträge endgültig. Haben sie zu viel gezahlt, bekommen sie diese Summe jetzt wieder von der Kasse zurück.
Im Wahltarif beeinflusst das Einkommen vor allem die Höhe des Krankengeldes. Ist jemand krank, prüft die Kasse immer das letzte Arbeitseinkommen und berechnet auf dessen Grundlage das Krankengeld. Bei gesunkenem Einkommen kann es also vorkommen, dass jemand weniger erhält als vereinbart – die zu viel gezahlten Beiträge gibt es aber nicht zurück. Auf der anderen Seite könnte das vereinbarte Krankengeld zu knapp sein, wenn das Arbeitseinkommen in der Zwischenzeit gestiegen ist.
Hat Ihre Kasse keinen passenden Wahltarif, können Sie wechseln. Berücksichtigen Sie dabei auch die Höhe des Zusatzbeitrags und Extraleistungen wie Zuschüsse zu Osteopathiebehandlungen und Reiseimpfungen. Sie können viel Geld wert sein. Beitragssätze und Extraleistungen der 76 Kassen finden Sie in unserem Test Krankenkassenvergleich.
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ich bin als Freiberufler bei der Barmer zu dem Höchstbeitrag versichert, bekomme aber kein Krankengeld weil ich Altersrente beziehe. Ich finde das ungerecht
@Armab: Danke für Ihren Hinweis. Ja, auf Seite 86 am Ende weisen wir unsere Leser etwas kürzer darauf hin, dass es Versicherten im Wahltarif passieren kann, dass sie weniger bekommen, als ursprüngliche vereinbart wurde, nachdem das Einkommen gesunken ist. Die zu viel gezahlten Beiträge gibt es nicht zurück. (maa)
Was sicherlich nicht erwähnt wird, niemand versteht und einem erst auffällt, wenn man betroffen ist: Als Selbstständiger hat man Einnahmeschwankungen aus unterschiedlichsten Gründen. Wird man krank und liegt zur Beginn der Erkrankung der letzte Steuerbescheid mit einem miesen Jahresabschluss vor, erhält man das Krankengeld nur zum Anteil vom nachgewiesenen Netto – egal wie hoch der Umsatz wirklich war und egal wie hoch man eingezahlt hat. Das kann auch bedeuten, dass man ein negatives Krankengeld hat, weil man während des Minikrankengeldbezuges auf die fiktive Lücke zur Mindesbemessungsgrenze noch Beiträge bezahlt. Im Worst-Case zahlt man also ca. 400 Euro fiktive Beiträge und erhält Null Euro Krankengeld und zahlt hat natürlich alle weiteren laufenden Betriebsausgaben – schwuppsdiwupps ist man Pleite trotz der Zusatzversicherung mit Bestnoten. Steht das auch in dem Artikel?
27 Jahre bezahlt, Krankentage Geld Versicherung als selbstständiger hat man Jahre laut BWA oder Einkommens Bescheid eines Inhabers gute und schlechte Jahre. Die Versicherer zahlen laut kleingedrucktem vom Nettoeinkommen. Ist dieses aber erheblich geschmälert worden durch betriebsbedingte Maßnahmen. Ein hoch und runter. Besteht eine Pflicht der Versicherung wenn das netto Einkommen mal ganz absackt. Eine gewisse Grund Zahlung des Tage Geld ? Schließlich besteht ein Vertrag der immer bezahlt worden ist.
Meinungen Kommentare erwünscht.
ist ok, wenn ich als Selbstständiger aus gesundheitlichen Gründen sonst keinen Schutz bekommen kann
ABER die Nachteile sind :
- Verzicht auf die Möglichkeit des KK Wechsels
- Vertragsbindung min 3 Jahre OHNE Kündigungsmöglichkeit auch nicht bei Aufnahme einer Sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung
- Absichererung max bis zur Beitragsbemessungsgrenze
Aber sonst ganz ok