Sind Arbeitnehmer lange krank, verlieren sie Geld, wenn sie sich nicht rechtzeitig um die nächste Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kümmern. Die gesetzliche Krankenkasse muss das Krankengeld selbst dann nicht durchgehend weiterzahlen, wenn zwischen dem Ende der ersten Arbeitsunfähigkeit und dem Beginn der nächsten ein Wochenende oder etwa ein Jahreswechsel liegt.
Das Sozialgericht Stuttgart gab einer Krankenkasse recht, die die Krankengeldzahlung gestoppt hatte. Der Mann war bis Freitag, den 31. Dezember, krankgeschrieben und erhielt die folgende Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erst am Montag, den 3. Januar (Az. S 19 KR 2728/11).
Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber erhalten Angestellte in so einem Fall auch nicht – es sei denn, die zweite Arbeitsunfähigkeit beruht auf einer anderen Krankheit als die vorangegangene.
Tipp: Vereinbaren Sie einen Arzttermin, bevor die Krankschreibung ausläuft.
-
- Bei langer Krankheit gibt es Krankengeld statt Gehalt. Wir zeigen, mit wie viel Sie rechnen können und was zu beachten ist, um das Geld von der Krankenkasse zu bekommen.
-
- Sind Arbeitnehmer sehr lange krank, endet auch das Krankengeld. Wir zeigen drei Wege auf, wie es danach weitergehen kann: Hamburger Modell, ALG 1, Erwerbsminderungsrente.
-
- Jeder, der eine Frage zum Thema Gesundheit hat, kann sich an die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) wenden. Egal, ob es sich um medizinische oder...
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.