Sind Arbeitnehmer lange krank, verlieren sie Geld, wenn sie sich nicht rechtzeitig um die nächste Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kümmern. Die gesetzliche Krankenkasse muss das Krankengeld selbst dann nicht durchgehend weiterzahlen, wenn zwischen dem Ende der ersten Arbeitsunfähigkeit und dem Beginn der nächsten ein Wochenende oder etwa ein Jahreswechsel liegt.
Das Sozialgericht Stuttgart gab einer Krankenkasse recht, die die Krankengeldzahlung gestoppt hatte. Der Mann war bis Freitag, den 31. Dezember, krankgeschrieben und erhielt die folgende Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erst am Montag, den 3. Januar (Az. S 19 KR 2728/11).
Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber erhalten Angestellte in so einem Fall auch nicht – es sei denn, die zweite Arbeitsunfähigkeit beruht auf einer anderen Krankheit als die vorangegangene.
Tipp: Vereinbaren Sie einen Arzttermin, bevor die Krankschreibung ausläuft.
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