Patientinnen und Patienten in Europa dürfen auch im europäischen Ausland Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen. Eine neue EU-Richtlinie zur Patientenmobilität legt fest, dass alle Mitgliedsstaaten dies gesetzlich regeln müssen. Für gesetzlich krankenversicherte Bundesbürger bringt die Richtlinie nichts Neues: Sie haben das Recht auf Auslandsbehandlung schon seit 2004. Eine neue Kontaktstelle soll ihnen nun helfen, den bürokratischen Ablauf besser zu bewältigen.
Krankenkasse übernimmt Kosten auch für geplante Behandlungen
Ob jemand auf einer Auslandsreise plötzlich erkrankt oder sich extra zur Behandlung in ein anderes Land begibt – die gesetzliche Krankenkasse übernimmt in der Regel die Kosten bis zu der Höhe, die auch bei der entsprechenden Behandlung im Inland angefallen wären. Das gilt nicht nur für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, sondern auch für die Schweiz sowie Island, Liechtenstein und Norwegen Dennoch ist es wichtig, dass Versicherte sich zuerst bei ihrer Kasse informieren, um nicht auf Kosten sitzen zu bleiben. Beispielsweise müssen Patienten, die sich kostengünstigen Zahnersatz in Polen oder Ungarn machen lassen wollen, zuvor den Heil- und Kostenplan des dortigen Zahnarztes von ihrer Krankenkasse genehmigen lassen. Sonst zahlt die Kasse später keinen Zuschuss zu Kronen oder Brücken. Privat Krankenversicherte haben meist ohnehin europaweit gültigen Versicherungsschutz. Doch bei längeren Auslandsaufenthalten empfiehlt es sich auch für sie, Kontakt mit ihrer Versicherung aufzunehmen.
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Deutsche Versicherte haben zwei Möglichkeiten
Gesetzlich Krankenversicherte können ihre planbare Behandlungen im Ausland auf zwei Wegen abwickeln:
- Sie lassen sich die Behandlung im Vorfeld von ihrer Krankenkasse genehmigen. Sie erhalten dafür von der Kasse ein Formular (Vordruck E 112 oder S2). Damit haben sie das Recht, in dem anderen Land wie ein dort gesetzlich versicherter Patient behandelt zu werden. Die deutsche Krankenkasse rechnet dies dann direkt mit der ausländischen Partnerorganisation ab.
- Sie können eine Leistung, die die Kassen auch in Deutschland übernehmen würden – also zum Beispiel eine bestimmte Operation – im Ausland wie ein Privatversicherter in Anspruch nehmen. Die anfallenden Kosten tragen sie dann zunächst selbst und bekommen dann von ihrer Krankenkasse so viel erstattet, wie sie für eine Behandlung in Deutschland auch bezahlt hätte – oft ziehen die Kassen jedoch noch einen Verwaltungskostenabschlag ab.
Nur zulässige Behandlungsverfahren
Trotz dieser Freizügigkeit übernehmen die Kassen nur Kosten für solche Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, die sie in Deutschland ebenfalls bezahlen würden. Verfahren wie das Augenlasern, das derzeit keine Kassenleistung ist, kosmetische Eingriffe, die nicht medizinisch notwendig sind, oder die Präimplantationsdiagnostik, die nach deutschem Recht nicht zulässig ist, werden auch im Ausland nicht erstattet.
Vorher gut informieren
Wer sich vor der Behandlung nicht genau informiert, läuft Gefahr, auf einem teil der Kosten sitzen zu bleiben. Deshalb sollten sich die Bürgerinnen und Bürger in jedem Fall auch weiterhin vor Reiseantritt informieren, welche Kosten von der eigenen Krankenkasse übernommen werden würden. Daher ist es wichtig, sich vor Reiseantritt oder vor einer geplanten Behandlung bei der eigenen Krankenkasse zu erkundigen. Da das grenzüberschreitende Recht sehr kompliziert ist, und nicht jede Krankenkasse über sämtliche Regelungen in anderen europäischen Ländern Auskunft geben kann, wurde nun eine Informationsstelle eingerichtet, an die Versicherte sich wenden können.
Kontaktstelle hilft bei Vorbereitung
Die neu eingerichtete Nationale Kontaktstelle für die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung hält alle wichtigen Informationen und Formulare zum Thema Gesundheitsleistungen im Ausland bereit. Das Team EU-Patienten ist auch telefonisch für Fragen erreichbar (Telefon: +49228 9530–800). Auch in allen anderen Mitgliedsstaaten sollen solche nationalen Kontaktstellen eingerichtet werden, die europaweit zusammenarbeiten. So soll es künftig einfacher werden, die wichtigen Informationen für eine Auslandsbehandlung zusammenzubekommen.