Wenn die Kinder krank sind, dürfen Eltern zu Hause bleiben. Der Arbeitgeber muss sie freistellen, wenn
- das Kind jünger als zwölf Jahre ist,
- die Betreuung aus ärztlicher Sicht notwendig ist,
- die Krankheit durch ein Attest belegt wird,
- keine andere Person im Haushalt aushelfen kann.
Allerdings gibt es dann keine Lohnfortzahlung, sondern Kinderkrankengeld von der Krankenkasse. Es beträgt 70 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens, maximal 90 Prozent des Nettogehalts. Verheiratete können sich pro Kind 10 Arbeitstage im Jahr freistellen lassen, jedoch höchstens 25 Arbeitstage insgesamt - auch bei drei und mehr Kindern. Für Alleinerziehende gelten pro Kind 20 beziehungsweise insgesamt 50 Arbeitstage. Bei schweren Krankheiten - zum Beispiel, wenn nur eine begrenzte Lebenserwartung bleibt – gilt der Anspruch auf Freistellung und Krankengeld unbefristet.