Wenn ein gesetzlich Krankenversicherter im Urlaub in einem anderen Land der Europäischen Union behandelt wird, muss die Krankenkasse ihm die Kosten nicht unbedingt so erstatten, wie er es in Deutschland gewohnt ist. Dies hat der Europäische Gerichtshof entschieden (Az. C 211/08). Verlangt das ausländische Krankenhaus Zuzahlungen, die Einheimische aus eigener Tasche zahlen müssten, muss auch der Auslandsurlauber sie selbst zahlen.
Tipp: Auslandsurlauber sollten eine Auslandsreise-Krankenversicherung abschließen, die sie im Fall einer Erkrankung im Ausland optimal schützt. Finanztest hat Auslandsreise-Krankenversicherungen getestet.