
Urlaubspech. Die Krankmeldung sollte vor Arbeitsbeginn erfolgen.
Wenn Arbeitnehmer während ihres Urlaubs erkranken, gehen die Urlaubstage nicht verloren. Voraussetzung ist allerdings, dass der erkrankte Arbeitnehmer sofort den Arbeitgeber informiert und ein ärztliches Attest beibringt. test.de erklärt die Rechtslage.
Krankentage werden nicht auf den Urlaub angerechnet
Wer beruflich wochenlang auf Hochtouren läuft, neigt dazu, im Urlaub krankzuwerden. Anstatt sich endlich zu erholen, liegt man mit Halsschmerzen und Husten im Bett. Ein Trostpflaster: Bei festangestellten Arbeitnehmern sollen die Krankentage nicht auf den Urlaub angerechnet werden. So regelt es das Bundesurlaubsgesetz.
Jeder Krankentag muss vom Arzt bestätigt sein
Der Arbeitnehmer muss jeden Krankentag mit einem ärztlichen Attest belegen, auch wenn seine Krankheit nicht akut behandlungsbedürftig ist. Jurist Andrej Wroblewski von der IG Metall sagt: „Das gilt auch, wenn sonst im Betrieb erst nach drei Krankentagen ein ärztliches Attest verlangt wird.“
Erst Chef informieren, dann zum Doktor gehen
Im Urlaub erkrankte Arbeitnehmer sollten sich im ersten Schritt per Fax oder Mail in der Firma krankmelden – spätestens bis zum eigentlichen Arbeitsbeginn. Anschließend sollten sie zum Arzt gehen und die ärztliche Krankschreibung nachreichen. Eine gesetzliche Frist gibt es dafür nicht. Sie sollte aber so schnell wie möglich vorliegen. Wer im Ausland krank wird, sollte das Attest vorab per Mail oder Fax schicken. Wichtig ist außerdem, dem Arbeitgeber die Urlaubsadresse und Telefonnummer mitzuteilen.
Arzt muss vorübergehende Arbeitsunfähigkeit bescheinigen
Ausländische Krankschreibungen erfüllen manchmal nicht unsere gesetzlichen Anforderungen. „Das Attest muss bescheinigen, dass die Krankheit den Arbeitnehmer daran hindert, seiner Arbeitspflicht nachzukommen“, sagt Wroblewski. Büroangestellte beispielsweise können mit einem Gipsbein womöglich arbeitsfähig sein, eine Krankenschwester dagegen nicht.
Urlaub neu beantragen
Keinesfalls dürfen Angestellte ihren Urlaub eigenmächtig verlängern. Er muss beim Arbeitgeber neu beantragt werden.
Übrigens: Eine Krankschreibung bedeutet nicht, dass man an das Bett gefesselt ist. Erlaubt ist alles, was die Genesung fördert.