Opfer von Diesel- oder Benzindieben müssen die Reinigung oder Entsorgung von verschmutzten Böden nicht bezahlen, so das Oberverwaltungsgericht Lüneburg (Az. 13 LB 143/16). Diebe zapften aus dem Lkw eines Fahrschulinhabers Diesel ab und verschütteten den Kraftstoff auf den Boden. Damit das Grundwasser nicht verunreinigt wird, rückte die Rufbereitschaft Gewässerschutz an und entsorgte Teile des Bodenmaterials. Die Kosten von 341,93 Euro sollte der Fahrschulinhaber tragen. Der weigerte sich, reichte Klage ein und bekam in zweiter Instanz Recht.