Eine blinde Frau von 51 Jahren bekommt nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts (Az. B 3 KR 9/10 R) auf Kosten ihrer gesetzlichen Krankenkasse einen elektronischen „Einkaufsfuchs“ im Wert von rund 3 000 Euro. Damit kann sie selbstständig einkaufen gehen, denn dieser Barcodescanner liest über den Strichcode verschlüsselte Produktdaten von rund 900 000 Waren aus.