Kosmetikdeklaration Den Kode knacken

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Was ist drin in der Körperlotion? Was macht den Lidschatten so blau, den Lippen­stift so rot? Wer das wissen will, muss sich durch die Liste der Inhalts­stoffe arbeiten. Ein paar Kniffe helfen, die Fach­begriffe zu enträtseln.

Zu klein, zu lang, zu eng­lisch: Das Klein­gedruckte ist unbe­liebt. Es wimmelt von fremden Wörtern. Dabei stehen auf der Rück­seite von Kosmetik­produkten wert­volle Informationen – nicht nur für Allergiker. Die „Ingredients“, die Inhalts­stoffe, verraten: Welche Farb­stoffe enthält diese Creme? Stecken Duft­stoffe darin, wurde sie konserviert? Warum aber steht es dort auf Eng­lisch und Latein, warum nicht auf Deutsch? Wir lüften die wichtigsten Geheim­nisse der Kosmetikdeklaration.

Pflanzen­namen stets in Latein

Was manche ärgert, ist eine europa­weite Errungenschaft: Eng­lische und lateinische Fach­begriffe regieren deshalb auf Kosmetika, weil Menschen sie über Sprach­grenzen hinweg verstehen können. Die Kosmetik­hersteller können es sich nicht aussuchen: Seit 1997 müssen sie die Inhalts­stoffe angeben – und zwar voll­ständig.

Generell haben sich die Gesetz­geber auf eng­lische Begriffe geeinigt. Ausgenommen sind Pflanzen­namen. Sie werden in Latein genannt. So steht Butyrospermum Parkii für Sheabutterbaum. Das gilt auch für Stoffe des alltäglichen Gebrauchs wie Wasser (Aqua) oder Essig (Acetum).

Es ist die EU-Kosmetik­richt­linie, die genau vorschreibt, wie die Kosmetik­anbieter die Inhalts­stoffe zu bezeichnen und aufzulisten haben. Grund­lage ist die INCI. Das ist die Abkür­zung für Interna­tional Nomenclature of Cosmetic Ingredients, zu Deutsch Interna­tionales Verzeichnis der Fach­begriffe für kosmetische Inhalts­stoffe. In der Bundes­republik ist die EU-Richt­linie in der Kosmetik­ver­ordnung umge­setzt.

Vorn steht der Haupt­bestand­teil

Die Substanz, die vorn in der Inhalts­angabe steht, macht den größten Anteil im Produkt aus. Die Bestand­teile sind nämlich nach ihrer Konzentration in absteigender Reihen­folge anzu­geben. Steht „Aqua/Water“ am Anfang, ist also Wasser der Haupt­bestand­teil des Inhalts. Zu wie viel Prozent die Körperlotion aus Wasser besteht, muss der Kosmetik­hersteller aber nicht angeben.

Inhalts­stoffe, die nur zu 1 Prozent oder weniger enthalten sind, darf der Anbieter am Ende unge­ordnet auflisten. Ebenfalls nicht kenn­zeichnen muss er, wo die 1-Prozent-Grenze auf einer Deklaration beginnt.

Deutsch nur begrenzt hilf­reich

Den Service einer zusätzlichen Deklaration auf Deutsch bieten nur wenige Hersteller, oft jene von Naturkosmetik. Das kann hilf­reich sein: So ist Sheabutter durch­aus verständlicher als Butyrospermum Parkii Butter. Bei den meisten Inhalts­stoffen nützt die Über­setzung vom Eng­lischen ins Deutsche einem Laien aber kaum. Glyceryl Stearate etwa heißt zu deutsch Glycerins­tearat.

Tipp: Die Online­daten­bank auf der Internetseite www.haut.de liefert Erklärungen zu den Fach­begriffen einer INCI. Mehr dazu finden Sie unter „Noch mehr Infos“.

Manchmal nur am Regal zu finden

Doch wo stehen die Inhalts­stoffe auf einem dünnen Eyeliner oder einer Mini­hand­creme? Auch hier darf die Angabe der Bestand­teile nicht fehlen, doch der Platz zum Auflisten ist knapp. Die Hersteller behelfen sich oft, indem sie eine Hand im offenen Buch abbilden. Das heißt: Die Deklaration ist auf einem Schild am Regal oder in einer Broschüre nach­zulesen. Teils verbirgt sich die INCI auch auf der Rück­seite des aufgeklebten Etiketts. Das verrät das Symbol einer blätternden Hand.

26 Duft­stoffe einzeln genannt

Viele Kunden interes­sieren sich besonders für Duft­stoffe in Kosmetika. Die Anbieter können sie mit der Sammelbezeichnung „Parfum“, „Parfüm“ oder „Aroma“ deklarieren. So können Kunden parfümierte von nicht parfümierten Produkten unterscheiden. Um welchen Duft es sich handelt, ist so aber nicht zu ersehen. Laut INCI-System müssen die Hersteller aber 26 Duft­stoffe einzeln aufführen – und zwar jene, die häufiger als andere mit all­ergenen Reaktionen in Verbindung gebracht wurden. Die Nennung erfolgt, falls sie in einer bestimmten Konzentration vorkommen. Bei Produkten, die wie Shampoo oder Duschgel wieder abge­spült werden, beträgt der Grenz­wert 0,01 Prozent. Bei Produkten, die auf der Haut bleiben wie Creme, liegt er bei 0,001 Prozent. Zu den 26 Duft­stoffen gehören sowohl synthetische als auch natürliche. Es wird diskutiert, ob weitere 56 allergologisch relevante Duft­stoffe dazu­kommen.

Farben verbergen sich hinter Zahlen

Wer die Abkür­zung CI in der Inhalts­stoff­liste entdeckt, ist auf einen Farb­stoff gestoßen: CI steht für Colour-Index. Dem Kürzel folgt eine fünf­stel­lige Zahlen­kombination. Auf Lippen­stiften und Lidschatten finden sich vor dem Colour-Index oft in eckigen Klammern die Zeichen „+/-“ oder „may contain“. Das heißt: Hier werden mehrere in der Produkt­reihe verwendete Farb­stoffe zusammen aufgeführt. Für den Hersteller ist das praktisch: Er muss kein gesondertes Etikett für jeden Lidschatten oder Lippen­stift einer Linie erstellen, die es meist in verschiedenen Farbtönen gibt. Welcher Farb­stoff exakt enthalten ist, lässt sich so freilich nicht nach­voll­ziehen. Hersteller dürfen einzelne Stoffe auch verschlüsseln, etwa um ihre Rezeptur zu schützen.

Bei Naturkosmetik auf Siegel achten

Ob ein Produkt wirk­lich nur aus natürlichen Stoffen besteht, interes­siert vor allem beim Kauf von Naturkosmetik. Dort findet sich zwar mitunter eine deutsche Über­setzung. Doch Laien sagt sie oft auch nicht viel. Wer sicher­gehen will, Naturkosmetik zu kaufen, sollte sich an Siegeln orientieren. Die beiden gebräuchlichsten für Naturkosmetik sind das BDIH- und das NaTrue-Label (siehe „Naturkosmetik“). Erfreulich: Im letzten Test von Naturkosmetik deutete nichts darauf hin, dass sich die Hersteller nicht an die Kriterien der Siegel halten.

In Tests gibts häufiger Kritik

Anders sieht es bei der Bewertung der INCI in unseren Kosmetiktests aus. Hier gibt es immer wieder Bean­standungen. So sind die Inhalts­stoffe laut Kosmetik­ver­ordnung „unver­wisch­bar, deutlich sicht­bar und leicht lesbar“ anzu­geben. Gerade an der Lesbarkeit hapert es jedoch häufiger.

Vor allem für Allergiker wichtig

Vor allem für Allergiker ist die lesbare und einheitliche Angabe der Inhalts­stoffe wichtig. Laut Deutschem Allergie- und Asth­mabund leidet fast jeder Fünfte in Deutsch­land an einer Kontaktal­lergie.

Tipp: Wer den Verdacht hat, gegen Stoffe in Kosmetika allergisch zu sein, sollte sich an einen Arzt wenden. Je genauer der Auslöser ermittelt werden kann, umso besser. In den Allergiepass sollte der Arzt dann die INCI-Begriffe eintragen. So kann der Allergiker beim Einkaufen Pass und Produkt abgleichen und manche allergische Reaktion im Vorfeld verhindern.

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