
Die EU-Kommission hat strengere Regeln für den Einsatz von Konservierungsstoffen in Kosmetika beschlossen. Sie will vor allem Kleinkinder unter drei Jahren besser schützen. Deshalb sind in Cremes für den Babypopo künftig zwei bestimmte Parabene tabu.
Neue Vorschriften gelten ab Frühjahr 2015
Die beiden Konservierungsstoffe heißen Propylparaben und Butylparaben – beides Ester, die zu den klassischen Konservierungsstoffen zählen. Sie dürfen ab April 2015 nicht mehr in Kinderkosmetika enthalten sein, die im Windelbereich zum Einsatz kommen. Betroffen sind davon Produkte wie Wundschutzcremes, die üblicherweise auf entzündete Babypopos aufgetragen werden. Grundlage ist eine Bewertung der Konservierungsstoffe durch den Wissenschaftlichen Ausschuss für Verbrauchersicherheit (SCCS) der EU-Kommission. Anlass dafür war die Entscheidung der dänischen Regierung im Jahr 2011, beide Parabene in Kinderkosmetika zu verbieten.
Entzündete Haut besonders gefährdet
Der SCCS stützt sein Verbot von Propylparaben und Butylparaben unter anderem auf die Ergebnisse eines Worst-Case-Szenarios. Demnach könnten bei einer bestehenden Hautreizung, wie etwa einem wunden Popo, die Parabene stärker in die Haut des Babys eindringen. Das werde auch dadurch befördert, dass die Windel so dicht verschlossen sei. Babys unter sechs Monaten hätten im Verhältnis zu ihrem Körpergewicht eine mehr als doppelt so große Hautoberfläche wie Kinder und Erwachsene und ihr Stoffwechsel sei noch nicht ausgereift. Hinzu kommt, dass gerade in den ersten Lebensmonaten die so genannte Windeldermatitis, eine akute Hautentzündung, häufiger auftritt – etwa wenn sich das Essverhalten ändert. Das Verbot gilt aber nicht nur für Produkte für Babys bis sechs Monate, sondern für alle „Windel-Kosmetika“ für Kinder bis unter drei Jahren.
Schutz der Kleinsten geht vor
Die Entscheidung der EU ist als vorbeugender Verbraucherschutz für die Kleinsten der Kleinen zu sehen. Befürchtet wird unter anderem, dass Parabene in den Stoffwechsel eingreifen und sich negativ auf die Fortpflanzungsfähigkeit auswirken könnten. Da es dazu keine verlässlichen Studien für Erwachsene gibt, ist laut SCCS für Neugeborene und Kleinkinder ein zusätzlicher Sicherheitsfaktor nötig Stellungnahme des SCCS zum Verbot von Parabenen in Kinderkosmetika für Kinder unter 3 Jahren. Besonders häufig ist zu lesen, dass Parabene in das Hormonsystem eingreifen würden. Nach derzeitigem wissenschaftlichen Stand ist das nicht ausreichend bewiesen: Tierversuche zeigten für Propyl- und Butylparaben kein einheitliches Bild, außerdem lassen sich deren Ergebnisse nicht einfach auf den Menschen übertragen. Eine andere, oft zitierte Annahme – Parabene würden wie das weibliche Hormon Östrogen wirken und hätten deshalb negative Folgen – ist ebenso wenig belegt. Tatsache ist, dass ihre östrogene Wirkung deutlich niedriger ist als die des natürlichen Sexualhormons.
Geringere Konzentrationen für Shampoos & Co.
Für Kosmetika, die wieder aus- und abgewaschen werden, hat die EU ebenfalls neue Vorschriften erlassen. Diese gelten sowohl für Kosmetika für Kinder als auch für Erwachsene. Demzufolge dürfen Shampoos oder Duschgele künftig nur noch geringere Mengen an Propylparaben und Butylparaben enthalten als bisher: Die derzeit erlaubte Konzentration von 0,4 Prozent bei einzelner Verwendung und 0,8 Prozent bei Verwendung mit anderen Parabenen wird jeweils auf 0,14 Prozent gesenkt.
Allergien besser vorbeugen
Daneben gibt es eine dritte Neuregelung. Sie betrifft die Konservierungsstoffe Methylchloroisothiazolinon (MCI) und Methylisothiazolinon (MI). Ab April 2015 verbietet die EU-Kommission völlig die Mischung beider Stoffe in Kosmetika, die auf der Haut verbleiben – wie Körpercremes. So sollen Hautallergien reduziert werden. In abspülbaren Produkten wie Shampoos darf die Mischung nur noch in einer Höchstkonzentration von 0,0015 Prozent und im Verhältnis 3:1 (MCI:MI) enthalten sein. MI ist für sein erhöhtes Allergierisiko bekannt. Anfang 2014 hatte die EU-Kommission bereits die Parabene Isopropylparaben, Isobutylparaben, Phenylparaben, Benzylparaben und Pentylparaben verboten – wegen fehlender Daten für eine Neubewertung.
Konservierung muss sein
Grundsätzlich sind Konservierungsstoffe erlaubt und wichtig – auch in Kinderkosmetika. Sie garantieren, dass täglich benutzte Cremes in Tiegeln und Tuben vor Keimen geschützt werden und über Monate haltbar sind. Ohne Konservierungsstoffe müssten viele Kosmetika im Kühlschrank aufbewahrt werden. Der Wissenschaftliche Ausschuss für Verbrauchersicherheit (SCCS) der EU-Kommission entscheidet dabei, welche Stoffe in welchen Mengen als sicher gelten. Parabene kommen bereits seit den 1930er Jahren zum Einsatz. Laut SCCS sind vor allem Methyl- und Ethylparaben sicher. Sie werden von der Kosmetikindustrie häufig angewandt. Daneben setzen Kosmetikhersteller zunehmend auch alternative keimhemmende Substanzen wie etwa Alkohol, Glykole oder organische Säuren wie Anissäure ein Der große Keimtest.
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