Wichtige Papiere
Bis sieben Jahre sind Kinder geschäftsunfähig, danach bis zum 18. Geburtstag beschränkt geschäftsfähig. Sie dürfen bis dahin zwar über ihr Taschengeld frei verfügen, nicht aber Verträge ohne Zustimmung ihrer Eltern abschließen. Das gilt auch für die Eröffnung eines Girokontos.
Minderjährige
Für die Kontoeröffnung legen beide Eltern und das Kind den Personalausweis oder Reisepass vor. Hat das Kind noch keinen Ausweis oder Pass, dient die Geburtsurkunde als Legitimation. Außerdem ist die Steuer-Identifikationsnummer des Kindes notwendig. Ob eine Vollmacht reicht, damit nur ein Elternteil anwesend sein muss, hängt von der Bank ab.
Volljährige
Sind Volljährige noch Schüler, Auszubildende, Studenten oder im freiwilligen sozialen Jahr, benötigen sie neben dem Personalausweis/Reisepass häufig auch den Nachweis von Schule, Ausbildungsbetrieb oder Universität, um die Sonderkonditionen zu bekommen.
Alleinerziehende
Sind Eltern getrennt, geschieden oder ist einer verstorben, geht der Sorgeberechtigte mit dem Kind zur Bank. Meist wollen Banken dann auch die Sorgerechtsbestätigung, Scheidungs- oder Sterbeurkunde sehen.