Stoßen zwei Autos, die rückwärts aus Parkbuchten fahren, zusammen, haften meist beide zur Hälfte. Wenn jedoch einer der Beteiligten vor der Kollision noch schnell anhalten konnte, kann nicht einfach von seiner Mitschuld ausgegangen werden. Durch das Anhalten sei der Fahrer seiner Pflicht nachgekommen, einen Unfall möglichst zu vermeiden, urteilte der (Bundesgerichtshof, Az. VI ZR 6/15).