PAK und Phthalate: Krebserregend, fruchtbarkeitsschädigend
Wie kommen die Stoffe in den Griff?
Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) kommen über Weichmacheröle und Ruß in Kunststoffe. Letztere werden zugesetzt, um Kunststoffe flexibler oder griffiger zu machen. PAK sind ein Gemisch aus mehreren hundert Einzelstoffen. Phthalate machen unter anderem PVC elastisch, nicht alle sind als schädlich eingestuft. Es gibt auch unschädliche Ersatzstoffe. Ebenso gibt es PAK-freie Weichmacheröle. Alternativen sind oft teurer.
Wie gefährlich sind die Giftstoffe?
Einige PAK können Krebs erzeugen, das Erbgut verändern, die Fruchtbarkeit beinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen. Bestimmte Phthalate wie etwa DEHP können die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen. PAK und Phthalate gelangen vor allem über die Haut in den Körper. Je mehr Schadstoffe ein Kunststoff enthält und je länger der Hautkontakt ist, desto höher ist das Gesundheitsrisiko.
Sind die Stoffe nicht verboten?
Es gibt keine gesetzlichen Grenzwerte für PAK und Phthalate in Verbraucherprodukten wie Koffer. Es wird diskutiert, krebserzeugende PAK in der EU zu verbieten. Ab 2015 wird der Einsatz der gefährlichen Phthalate DEHP, BBP, DBP und DIBP beschränkt. Unsere Bewertung orientiert sich an der EU-Diskussion und am GS-Prüfzeichen: Sind krebserzeugende PAK enthalten, heißt das mangelhaft. Das gilt ebenso bei mehr als 10 Milligramm PAK pro Kilogramm Kunststoff. Auch hohe Gehalte an den vier gefährlichen Phthalaten bedeuten in unserem Test mangelhaft.
Kann ich den Koffer zurückgeben?
Da es noch keine Grenzwerte gibt, fehlt ein Rechtsanspruch. Verbraucher sollten Koffer, die in unserem Test in puncto Schadstoffe mangelhaft sind, beim Händler zurückgeben und den Kaufpreis zurückfordern. Viele Händler nehmen die Ware aus Kulanz zurück.
Kann ich belastete Griffe erkennen?
Ein starker, stechender Gummigeruch ist ein Hinweis auf polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe. Aber auch geruchsfreie Griffe können PAK enthalten. Phthalate lassen sich nicht erkennen. Die vier Phthalate DEHP, BBP, DBP und DIBP gehören zu den „Substanzen mit besonders besorgniserregenden Eigenschaften“ (SVHC). Anbieter müssen auf Nachfrage erklären, ob sie diese Stoffe in einem Produkt einsetzen. Fragen Sie nach.