Köllner-Gruppe Mehrfach verurteilt

0

Wegen Falschberatung beim Verkauf von Eigentumswohnungen als Kapitalanlage ist die Köllner-Unternehmensgruppe aus Harsewinkel in mehr als zwölf Fällen von verschiedenen Oberlandesgerichten (OLG) zur Rückabwicklung des gesamten Wohnungsgeschäfts verurteilt worden.

Die Firma hatte Eigentumswohnungen aus verschiedenen Wohnanlagen in Mietpools gemeinsam verwalten lassen. Über die Risiken dieser Pools seien Anleger nicht ausreichend aufgeklärt worden, berichtet die Kanzlei Resch Rechtsanwälte.

  • Das OLG Hamm verurteilte die Firma Köllner sowie deren geschäftsführenden Gesellschafter Herbert Köllner wegen Falschberatung, weil den Käufern eine Rendite aus dem Mietpool versprochen wurde, die voraussehbar nicht erzielt werden konnte (Az. 22 U 33/06, nicht rechtskräftig).
  • Das OLG Frankfurt am Main bezeichnet die „zusätzliche Altersversorgung“ aus einer Wertsteigerung des Objekts als reines Wunschdenken. Hinzu komme, dass ein Wohnungskäufer das finanzielle Risiko möglichen Leerstands auch anderer Wohnungen über den Mietpool mittragen müsse (Az. 12 U 240/05).
  • Im Beschluss des OLG Oldenburg heißt es, dass anders als vermittelt die monatlichen Aufwendungen für den Wohnungskauf fortlaufend gestiegen seien. Die Nachteile des Mietpools wie etwa die Mithaftung für Zahlungsverzüge auch anderer Käufer sei nicht erklärt worden (Az. 11 U 131/05).

Die Köllner-Gruppe steht auf der Finanztest-Warnliste.

0

Mehr zum Thema

0 Kommentare Diskutieren Sie mit

Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.