Finanz­amt und Klima­schutz 5 Tipps, wie Sie nach­haltig Steuern sparen

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Finanz­amt und Klima­schutz - 5 Tipps, wie Sie nach­haltig Steuern sparen

Klima­schutz. E-Auto steuerfrei bei der Arbeit laden und CO2-Einsparung verkaufen – zwei Wege, um Umwelt und Geldbeutel zu schonen. © Getty Images / Artur Debat

Das Finanz­amt belohnt nach­haltiges Verhalten. Die Stiftung Warentest zeigt, wie Sie das Klima schützen und gleich­zeitig Steuern sparen können.

1. Klimafreundlich zur Arbeit im E-Dienst­wagen und auf dem Dienst­rad

Die Bundes­regierung fördert Elektrofahr­zeuge nicht nur bei privaten Käufen üppig, sondern hält auch beacht­liche Steuer­anreize für Dienst­wagen und Dienst­räder bereit. Ist das Firmenfahr­zeug elektrisch, wird der daraus resultierende geld­werte Vorteil deutlich geringer angesetzt als bei einem klassischen Verbrenner. Vorteile gibt es auch für E-Bikes.

E-Dienst­wagen. Wer das Firmen-E-Auto auch privat fährt, muss nur 0,25 Prozent des Bruttolisten­preises als geld­werten Vorteil mit dem Monats­gehalt versteuern – anstatt 1 Prozent. Das gilt für seit 2019 angeschaffte emissions­freie Fahr­zeuge – auch für Elektroroller, E-Scooter, E-Bikes sowie Pedelecs, sofern sie Kraft­fahr­zeuge sind. Der Bruttolisten­preis des E-Autos darf 60 000 Euro nicht über­steigen. Teurere Elektrofahr­zeuge sind mit 0,5 Prozent des Listen­preises (geld­werter Vorteil) zu versteuern. Der gleiche Prozent­satz gilt auch bei ab 2022 angeschafften Hybrid­elektrofahr­zeugen, wenn sie maximal 50 Gramm Kohlen­dioxid pro Kilo­meter ausstoßen oder eine elektrische Mindest­reich­weite von 60 Kilo­metern haben.

Jobrad. Spendiert die Firma ihren Beschäftigten als Gehalts­extra ein Fahr­rad oder E-Bike, das nicht als Kfz gilt, radeln diese damit bis Ende 2030 steuerfrei. Oft gibt es das E-Bike nur per Gehalts­umwandlung. Dann ist wie beim E-Auto die private Nutzung mit 0,25 Prozent des Bruttolisten­preises zu versteuern.

Lade­strom. Steuerfrei bleibt ebenfalls bis Ende 2030 auch das elektrische Aufladen von E-Bikes, Elektro- oder Hybridfahr­zeugen auf dem Firmengelände des Arbeit­gebers oder bei Verbund­part­nern sowie mittels einer geliehenen betrieblichen Lade­vorrichtung. Die Steuerbefreiung gilt aber nur, wenn der Arbeit­geber die Nutzungs­über­lassung zusätzlich zum regulären Arbeits­lohn gewährt.

Pend­lerpauschale. Egal, ob mit dem Auto, E-Bike oder Fahr­rad: Für den täglichen Weg zu ihrem regel­mäßigem Arbeits­ort können Pend­lerinnen und Pendler in jedem Fall in der Steuererklärung eine Entfernungspauschale von 30 Cent je Entfernungs­kilometer und ab dem 21. Kilo­meter sogar 38 Cent ansetzen.

Tipp: Mit welchem E-Bike Sie sicher auf Asphalt und Schotter radeln, lesen Sie in unserem E-Bike-Test. Wie Sie sich ein Fahr­rad vom Chef sponsern lassen, verrät unser Special Mit dem Dienstrad Steuern sparen.

E-Dienst­wagen und Rad vom Chef

Wer hat Anspruch auf den Bonus? Beschäftigte mit Dienst­wagen bis zu einem Bruttolisten­preis von maximal 60 000 Euro. Arbeitnehmer, die von ihrer Firma ein Rad oder E-Bike spendiert bekommen.

Wie hoch fällt die Förderung aus? Bis 2030 wird der geld­werte Vorteil nur mit 0,25 Prozent des Bruttolisten­preises versteuert. Angestellte radeln mit einem Dienst­rad bis 2030 steuerfrei.

Wie bekommt man die Vergüns­tigung? Die Versteuerung des E-Dienst­wagens läuft über die Gehalts­abrechnung.

2. Zu Hause arbeiten und Home­office-Pauschale nutzen

Finanz­amt und Klima­schutz - 5 Tipps, wie Sie nach­haltig Steuern sparen

Home­office. Arbeit von zu Hause aus fördert das Finanz­amt mit der Home­office-Pauschale. © Alamy Stock Photo / Rawf8

Wer zu Hause arbeitet und nicht mehr täglich mit dem eigenen Wagen ins Büro fährt, produziert weniger CO2 und schützt damit auch das Klima. Denn die Masse machts: Laut Arbeits­agentur pendelten 2021 – trotz Corona – 13,3 Millionen sozial­versicherungs­pflichtig Beschäftigte zur Arbeit in einen anderen Land­kreis.

Nicht jeder hat ein separates Arbeits­zimmer, viele arbeiten in der Küche oder am Wohn­zimmertisch. Auch dafür gibt es einen steuerlichen Anreiz: Anstatt konkreter Ausgaben für einen beruflich genutzten Raum können Berufs­tätige für jeden Tag, den sie zu Hause arbeiten, 6 Euro pauschal absetzen. Allerdings ist diese Homeoffice-Pauschale auf 210 Arbeits­tage im Jahr begrenzt. Der maximale Steuerbonus pro Jahr beträgt 1 260 Euro.

Die Pauschale zählt bei Angestellten zu der Werbungs­kostenpauschale von 1 230 Euro, die das Finanz­amt ohnehin gutschreibt. Beschäftigte können also allein mit der Home­office-Pauschale eine Steuerersparnis heraus­holen. Liegen noch weitere Ausgaben vor, etwa für Arbeits­mittel oder Internet, lässt sich die 1 230-Euro-Grenze noch leichter knacken. Das drückt die Steuer weiter.

Haben Steuer­pflichtige zu Hause ein echtes Arbeitszimmer, das zwar alle steuerlichen Voraus­setzungen erfüllt, aber geringere Kosten mit sich bringt als die Home­office-Pauschale brächte, können sie die für sie güns­tigere Variante absetzen.

Arbeits­mittel. Ob Arbeits­zimmer oder Arbeits­ecke – Beschäftigte können tech­nische Geräte geltend machen, die für die Arbeit zu Hause notwendig sind. Werden Laptop, Monitor, Drucker oder Head­set fast nur beruflich genutzt, sind sie voll absetz­bar. Digitale Wirt­schafts­güter können in voller Höhe im Jahr des Kaufs abge­schrieben werden. Auch Büromöbel wie ein Schreibtischstuhl dürfen zusätzlich abge­zogen werden (siehe unser Special Werbungskosten: So setzen Sie Arbeitsmittel ab). Bei einer gemischten Nutzung müssen die Kosten nach beruflichem Nutzungs­anteil prozentual aufgeteilt werden. Nur dieser ist absetz­bar.

Tipp: Sie können Gebühren für Internet, Fest­netz und Handy mit 20 Prozent der Gesamt­kosten pauschal ansetzen. Der Höchst­betrag liegt bei 20 Euro pro Monat – also 240 Euro im Jahr. Um den Maximal­betrag auszuschöpfen, muss die monatliche Gesamt­rechnungs­summe aber mindestens 100 Euro betragen.

Home­office-Pauschale

Was ist das? Ein Steuerbonus für alle, die ohne extra Arbeits­zimmer zu Hause arbeiten.

Wer bekommt die Pauschale? Die Home­office-Pauschale gilt für alle Berufs­tätigen – egal, ob angestellt oder selbst­ständig.

Wie hoch ist die Förderung? Pro Tag im Home­office gibt es 6 Euro – für höchs­tens 210 Tage im Jahr (2022: 5 Euro für maximal 120 Tage). Insgesamt sind 1 260 Euro Werbungs­kosten­abzug drin.

Wie bekommt man die Vergüns­tigung? Angestellte machen sie in der Anlage N der Steuererklärung geltend. Die Pauschale zählt zu den Werbungs­kosten. Arbeitnehme­rinnen und Arbeitnehmer sparen erst Steuern, wenn sie im Jahr mehr als 1 230 Euro Werbungs­kosten abrechnen.

3. Fahrtweg teilen mit der Fahr­gemeinschaft

Geringeres Verkehrs­aufkommen, weniger CO2-Emissionen, geteilte Fahrt­kosten: Das Finanz­amt fördert durch aktuelle Rege­lungen zur Entfernungs­pauschale Fahr­gemeinschaften besonders: Für alle Beteiligten gibt es die volle Entfernungs­pauschale. Jeder Mitfahrer profitiert von diesem Steuer­vorteil genauso wie die Person am Steuer.

Pauschale. Für den Arbeitsweg lassen sich 30 Cent für den 1. bis 20. Kilo­meter und 38 Cent ab dem 21. Kilo­meter seit Januar 2022 (für das Veranlagungs­jahr 2021 35 Cent ab dem 21. Kilo­meter) in der Steuererklärung abrechnen. Berück­sichtigt wird die einfache Wegstrecke und nicht die Zahl der insgesamt gefahrenen Kilo­meter.

Wegstrecke. Das Finanz­amt akzeptiert in der Regel nur den kürzesten Weg zwischen der eigenen Wohnung und der Arbeit. Eine längere Wegstrecke erkennt es nur an, wenn diese verkehrs­güns­tiger ist. Also wenn der Steuer­pflichtige, anstatt quer durch die Innen­stadt zu fahren, Umge­hungs­straßen nutzt. Umwege aufgrund einer Fahr­gemeinschaft etwa zum Abholen der Mitfahrenden berück­sichtigt der Fiskus aber nicht.

Höchst­betrag. Der Fahrer kann unter Umständen mehr absetzen als die Mitfahrer. Er oder sie darf für das Auto die Entfernungs­pauschale nämlich unbe­grenzt ansetzen. Für Mitfahrende ist sie auf maximal 4 500 Euro pro Jahr begrenzt. Das dürfte aber meist reichen, entsprechen 4 500 Euro doch einer jähr­lichen Kilo­meter­leistung von 25 520 Kilo­metern. Bei 220 Arbeits­tagen müsste man also täglich mehr als 58 Kilo­meter einfache Strecke zur Arbeit mitfahren, ehe die Deckelung greift.

Steht allen in der Fahr­gemeinschaft ein eigener Pkw zur Verfügung und wechseln sich die Beteiligten mit dem Fahren ab, kommen alle Beteiligten nicht so schnell an den steuerlichen Höchst­betrag. Denn die Tage als Fahrer werden für den Höchst­betrag nicht mitgezählt. Praktisch werden bei der Steuererklärung zwei Entfernungs­pauschalen berechnet: einmal für die Tage als Fahrer und einmal für die als Mitfahrer. Beträgt die Mitfahrer-Pauschale mehr als 4 500 Euro, muss sie gekappt werden. Dann werden sowohl die Fahrer- als auch die Mitfahrer-Pauschale addiert bei den Werbungs­kosten angegeben.

Pend­lerpauschale

Was ist das? Egal, wie Beschäftigte zu ihrer ersten Arbeits­stätte kommen: Sie dürfen die Pend­lerpauschale steuerlich geltend machen.

Wer bekommt die Pauschale? Fußgänger, Radfahrer, Bus- und Bahnfahrer, Auto­fahrer, Beifahrer, alle Mitfahrer einer Fahr­gemeinschaft.

Wie hoch ist die Förderung? Beträgt der einfache Arbeitsweg maximal 20 Kilo­meter, gibt es 30 Cent pro Kilo­meter. Ab dem 21. Kilo­meter gibt es 38 Cent.

Wie bekommt man die Vergüns­tigung? Als Werbungs­kosten über die Steuererklärung.

4. Finanz­amt fördert klimafreundliche Umbauten

Finanz­amt und Klima­schutz - 5 Tipps, wie Sie nach­haltig Steuern sparen

Sanierung. Bauen Eigentümer ihre Immobilie klimafreundlich um, können sie damit Steuern sparen. © Alamy Stock Photo / Roman Kadarjan

Umbauten, die den Energieverbrauch des Eigenheims verringern, bringen Steuerrabatt: Pro Objekt können Eigentümer 20 Prozent der Sanierungs­kosten geltend machen. Maximal 40 000 Euro sind drin, verteilt auf drei Jahre:

  • Im ersten Jahr, in dem die Baumaß­nahme abge­schlossen wird, und im darauf folgenden Jahr beträgt die Steuerermäßigung 7 Prozent der Kosten, maximal 14 000 Euro pro Jahr.
  • Im dritten Jahr erhalten Eigentümer eine weitere Steuerermäßigung in Höhe von 6 Prozent, maximal 12 000 Euro.

Den Rabatt gibt es für energiesparende Sanierungen am selbst bewohnten Eigenheim, das älter als zehn Jahre ist und in der EU oder dem Europäischen Wirt­schafts­raum liegt. Begüns­tigt sind auch selbst genutzte Zweit­wohnungen und Ferien­immobilien, mit denen Eigentümer keine Einkünfte aus Vermietung erzielen. Mehr zum Thema im Special Förderung für energetische Sanierung und Neubau.

Sonder­abschreibung für energetische Sanierung

Was wird gefördert? Die Wärmedämmung von Wänden, Dach­flächen und Geschoss­decken, die Erneuerung der Fenster oder Außentüren, die Erneuerung oder der Einbau einer Lüftungs- oder Heizungs­anlage, der Einbau digi­taler Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchs­optimierung, die Optimierung der Heizung (wenn sie älter als zwei Jahre ist).

Wer bekommt die Förderung? Eigentümer, die ihre mehr als zehn Jahre alte Immobilie bewohnen.

Wie hoch ist die Vergüns­tigung? Pro Objekt 20 Prozent der Kosten, maximal 40 000 Euro.

5. CO2-Einsparung vom E-Auto verkaufen

Privatleute, die ein E-Auto besitzen, können mit ihrem Fahr­zeug jedes Jahr ein paar Hundert Euro nebenbei verdienen – und das steuerfrei. Wie das geht? Indem sie sich die sogenannte THG-Prämie sichern. Sie fließt, wenn der E-Auto-Halter mithilfe von Dienst­leistern die von ihm einge­sparten CO2-Emissionen an die Mineral­ölindustrie verkauft. Dabei können E-Mobilisten zwischen zwei Prämienmodellen wählen: entweder der Fixprämie, bei der vor Vertrags­abschluss die Prämienhöhe bekannt ist, oder der prozentualen Beteiligung am Verkaufs­preis der CO2-Einsparung (Flex­prämie). Laut Vergleichs­portal Verivox lag die Fixprämie Ende Juni 2023 je nach Anbieter zwischen 120 und 290 Euro.

Besitzt ein Halter mehrere Elektro­autos, kann er die Zertifikate pro Fahr­zeug verkaufen. Dabei ist es egal, ob das Fahr­zeug geleast, gekauft oder finanziert wurde. Berechtigt ist immer die Person, die im Fahr­zeug­schein als Halter einge­tragen ist. Um die Prämie zu bekommen, reicht es aus, wenn das Fahr­zeug einen Tag lang zugelassen war.

Wie viele Kilo­meter ein E-Auto im Jahr zurück­legt, spielt für die Höhe der THG-Prämie keine Rolle. Für jedes E-Auto wird pauschal eine handel­bare Einsparung von 700 Kilogramm CO2 angenommen. Wie diese Zahl ermittelt wird, regelt die 38. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (Abschnitt 2). Privatpersonen müssen die Prämie nicht versteuern.

THG-Prämie

Was ist das? Unternehmen, die fossile Energieträger in Umlauf bringen, haben eine Treib­haus­gasminderungs­quote (THG-Quote) zu erfüllen. Da es der Mineral­ölindustrie kaum gelingt, die CO2-Emissionen zu senken, muss sie Verschmut­zungs­rechte zukaufen. Unternehmen und Privatleute, die mit elektrisch angetriebenen Fahr­zeugen unterwegs sind, dürfen die CO2-Einsparung an Mineral­ölfirmen verkaufen.

Wer bekommt die Prämie? Bis 2030 können Halter von E-Autos ihre THG-Prämie jähr­lich verkaufen.

Wie funk­tioniert das? Der Verkauf läuft über Dienst­leister. Tipps zum Verkauf der Quote und zur Anbieter­auswahl finden Sie im Special zu THG-Prämien.

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