Sportvereine dürfen Mitgliedern per Kleiderordnung das Tragen von Muscle Shirts beim Training an ihren Kraft- und Ausdauergeräten verbieten. Der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Sportlers ist durch die gesetzlich garantierte Vereinsautonomie gedeckt. Das entschied das Landgericht Duisburg (Az. 8 O 211/14).