Anbieter dürfen Preise nur erhöhen, wenn die Klauseln rechtlich in Ordnung sind.
Preisänderungsklausel |
Gasanbieter |
Unwirksame Klauseln |
BayWa AG, Energie- und Wasserwerke Bautzen GmbH, Eon, ESWE Versorgungs AG, EWE, Gasversorgung Pirna GmbH, LogoEnergie GmbH, Maingau Energie GmbH, Rhenag Rheinische Energie AG, RWESE Sauber Energie GmbH & Co. KG, Stadtwerke Duisburg AG, Stadtwerke Lünen GmbH, Stadtwerke München, Vattenfall, Wemag AG |
Zweifelhafte Klauseln |
BürgerGas GmbH, EnBW, Montana Erdgas GmbH & Co. KG, Stadtwerke Düsseldorf AG, Stadtwerke Rostock |
Die Stiftung Warentest hat die aktuellen Geschäftsbedingungen der großen Gasversorger EnBW, Eon, EWE, Stadtwerke München, RWE und Vattenfall sowie von Unternehmen aus dem aktuellen Tarifvergleich untersucht. Aufgeführt sind die 15 Unternehmen, die in den Tabellen in diesem Heft ab Seite 58 genannt werden. Sonderregeln zu Preisgarantien oder zu Steuern und Umlagen sind nicht berücksichtigt. Für Kunden, die noch im Grundversorgungstarif sind, die ihren Tarif also noch nie gewechselt haben, gelten die Ergebnisse nicht.
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- Wer ein Haus mit Gasheizung hat, muss sich dem Gaspreis nicht ausliefern. Solarthermie und Dämmung können die Abhängigkeit verringern. Wie stark, haben wir berechnet.
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- Viele Haushalte ärgern sich über Preiserhöhungen, oder Lieferstopps, wie von Stromio, Gas.de oder Grünwelt. Wir sagen, was zu tun ist und wie man Schadenersatz fordert.
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- Lange Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen hindern Verbraucher oft daran, Anbieter zu wechseln. Seit 1. März 2022 kommen Kunden schneller aus bestimmten Verträgen.