Untersuchung. Immer noch nehmen sich 16 von 21 ausgewählten Anbietern das Recht heraus, ihre Preise ohne Angabe von Gründen zu ändern. Das ist das Ergebnis eines Schnelltests der Stiftung Warentest. Sie hat die Preiserhöhungsklauseln der fünf großen Gasanbieter sowie von Anbietern aus dem aktuellen Tarifvergleich untersucht.
Urteil. Vor sechs Monaten urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH): Unternehmen dürfen Preise nur ändern, wenn dafür nachvollziehbare Kriterien vereinbart sind. Es reiche nicht aus, die Preiserhöhung im Voraus anzukündigen und ein Kündigungsrecht einzuräumen. Schon daran scheitern 16 Unternehmen. Immerhin fünf Unternehmen verpflichten sich, ihren Preis strikt an den Kosten zu orientieren. Das ist eigentlich fair. Welche Faktoren eine Rolle spielen und wann genau eine Preisänderung fällig ist, lassen sie aber offen. Stiftung Warentest hält die Klauseln daher für zweifelhaft.
Tipp: Hat Ihr Unternehmen unwirksame Klauseln, müssen Sie keine Preiserhöhung akzeptieren. Wenn Sie bereits gezahlt haben, können Sie den Mehrpreis zurückfordern.
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