Klassenfotos Bild mit Lehrer bleibt im Jahr­buch

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Klassenfotos - Bild mit Lehrer bleibt im Jahr­buch

Lehrer. Sich auf Klassenfotos zu zeigen, gehört zu ihrem Job. © Westend61 / Andreas Pacek, Getty Images [M]

Ein Lehrer, der sich freiwil­lig mit seinen Schülern fotografieren lässt, kann nicht verlangen, dass das Foto nach­träglich aus einem Jahr­buch entfernt wird. So entschied das Ober­verwaltungs­gericht Koblenz (Az. 2 A 11539/19).

Lehrer weiß von nix

Kläger war ein Gymnasial­lehrer aus Rhein­land-Pfalz. Er hatte sich mit einer achten Klasse und einem Oberstufenkurs fotografieren lassen. Beide Fotos wurden im Jahr­buch 2015/16 der Schule veröffent­licht. Dagegen wollte sich der Pädagoge wehren. Er habe nichts von einer möglichen Veröffent­lichung der Fotos gewusst und ihr deshalb auch nicht zustimmen können.

Bild­nisse der Zeit­geschichte

Das Gericht ordnete die Klassenfotos als Bild­nisse der Zeit­geschichte ein. Die Persönlich­keits­rechte des Lehrers wären kaum beein­trächtigt. Die Fotos seien „von lokaler gesell­schaftlicher Bedeutung für die Angehörigen der Schule“.

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