
Verbeamtete Lehrer auf Klassenfahrt bekommen trotz ihres Rund-um-die-Uhr-Einsatzes kein Extra-Geld. Immerhin: Teilzeitlehrer haben ein Recht auf Freizeitausgleich. Das hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschieden (Az. 4 S 2891/19). Geklagt hatte eine Studienrätin aus dem Raum Karlsruhe mit einem Pensum von 13 Unterrichtsstunden pro Woche. Sie wollte für eine einwöchige Klassenfahrt nach Berlin wenigstens so bezahlt werden wie ihre vollbeschäftigten Kollegen. Die Teilnahme an einer Klassenfahrt gehöre auch bei Teilzeitlehrern zum normalen Schuldienst und stelle damit keine „Mehrarbeit“ im Rechtssinne dar, begründeten die Richter in Mannheim ihr Urteil. Nicht nur der Unterricht, sondern auch die Vorbereitung darauf und organisatorische Aufgaben in der Schule gehörten zum Dienst. Bei Teilzeitkräften müsse die Schulleitung den verschärften Einsatz bei einer Klassenfahrt durch Entlastung bei organisatorischen Aufgaben oder dem Unterricht ausgleichen.
-
- Wann soll ich mein Kind einschulen? Auf welche Schule soll es gehen? Wie soll die Betreuung nach der Schule aussehen? Wie sich Familien auf den Schulstart vorbereiten...
-
- Arbeitnehmer können Altersteilzeit für einen früheren Jobausstieg nutzen. Gehalt und Rente sind höher als bei Teilzeit. Unser Rechner ermittelt Ihr ungefähres Gehalt.
-
- Wenn Mitarbeiter nach längerer Krankheit oder einem schweren Unfall wieder ins Arbeitsleben zurückkehren, können sie das stufenweise tun – nach dem Hamburger Modell.
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.