
Raus aus der Kita? Die Frist für die Kündigung dürfen Kitas nicht beliebig festsetzen.
Ein Ehepaar aus München kann vorzeitig aus dem Kitavertrag für seinen Sohn aussteigen, weil die Kündigungsfrist der Kita von sechs Monaten zu lang und damit unwirksam ist.
Das Paar hatte den Vertrag im Sommer 2017 unterschrieben, das Kind wurde im Herbst aufgenommen. Am 31. Januar 2018 kündigten die Eltern schriftlich mit sofortiger Wirkung. Die Einrichtung räumte den Eltern aus Kulanz eine dreimonatige Kündigungsfrist ein. Die Eltern sollten also bis Ende April 2018 weiter zahlen.
Das Paar weigerte sich, weil die vorformulierte sechsmonatige Frist unwirksam sei. Stattdessen gelte die gesetzliche Regelung, die für Dienstverhältnisse mit monatlicher Vergütung vorsehe, dass eine Kündigung bis spätestens 15. eines Monats zum Monatsende wirksam wird. Sie müssten nur bis Ende Februar 2018 zahlen. Das Amtsgericht München sah das genauso (Az. 242 C 12495/18). Die Einrichtung habe nicht nachweisen können, dass eine sechsmonatige Frist notwendig für sie sei. Die Kulanzregelung ändere nichts.