Kita­vertrag kündigen Frist von sechs Monaten ist zu lang

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Kita­vertrag kündigen - Frist von sechs Monaten ist zu lang

Raus aus der Kita? Die Frist für die Kündigung dürfen Kitas nicht beliebig fest­setzen. © iStockphoto

Ein Ehepaar aus München kann vorzeitig aus dem Kita­vertrag für seinen Sohn aussteigen, weil die Kündigungs­frist der Kita von sechs Monaten zu lang und damit unwirk­sam ist.

Das Paar hatte den Vertrag im Sommer 2017 unter­schrieben, das Kind wurde im Herbst aufgenommen. Am 31. Januar 2018 kündigten die Eltern schriftlich mit sofortiger Wirkung. Die Einrichtung räumte den Eltern aus Kulanz eine dreimonatige Kündigungs­frist ein. Die Eltern sollten also bis Ende April 2018 weiter zahlen.

Das Paar weigerte sich, weil die vorformulierte sechs­monatige Frist unwirk­sam sei. Statt­dessen gelte die gesetzliche Regelung, die für Dienst­verhält­nisse mit monatlicher Vergütung vorsehe, dass eine Kündigung bis spätestens 15. eines Monats zum Monats­ende wirk­sam wird. Sie müssten nur bis Ende Februar 2018 zahlen. Das Amts­gericht München sah das genauso (Az. 242 C 12495/18). Die Einrichtung habe nicht nach­weisen können, dass eine sechs­monatige Frist notwendig für sie sei. Die Kulanz­regelung ändere nichts.

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