
Die Stadt Stuttgart muss den Eltern eines zweijährigen Jungen die Mehrkosten für einen selbstbeschafften Kitaplatz erstatten. Auf Antrag der Eltern hatte die Behörde keine Betreuung anbieten können, obwohl Kinder zwischen ein und drei Jahren einen gesetzlichen Anspruch darauf haben. Die Eltern besorgten sich auf eigene Faust einen Platz in einer privaten Kinderkrippe – mit einem Betreuungsangebot von Montag bis Freitag von 9 bis 17.30 Uhr. Der Kitaplatz war teurer als ein städtischer. Innerhalb von 14 Monaten liefen Mehrkosten von 5 620 Euro auf. Die muss die Stadt nun übernehmen. Da sie den Eltern mitteilte, auch künftig dem Jungen keinen Kitaplatz anbieten zu können, hat sie auch die weiteren Mehrkosten zu tragen, bis er drei Jahre alt ist. Das Verwaltungsgericht Stuttgart sprach den Eltern die Erstattung zu, weil sie rechtzeitig einen Antrag auf Kitabetreuung gestellt hatten, die Mehrkosten nicht überzogen hoch waren und sie ihren Bedarf überzeugend dargelegt haben. Beide Eltern sind voll berufstätig (Az. 7 K 3274/14).
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