
Über ein Jahr suchte ein Paar aus Münster einen passenden Kitaplatz für seinen mittlerweile anderthalbjährigen Sohn. Vergeblich. Die Stadt, zuständig für die Vergabe, bot ihm einen Platz bei einer Tagesmutter weit entfernt an. Andere Eltern bekamen einen Kitaplatz. Das Paar klagte gegen die Stadt wegen undurchsichtiger Vergabepraxis und bekam vor dem Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen recht: Der Junge muss einen Kitaplatz bekommen. Die Stadt konnte nicht nachweisen, dass die Platzvergabe sachgerechten Kriterien folgt und dass es zu wenig Plätze gibt (Az. 6 L 1177/17, nicht rechtskräftig).
-
- Ob Kita oder Au-pair – Eltern wollen ihren Nachwuchs in guten Händen wissen. Aufwendungen für die Aufsicht können sie sich teilweise über die Steuererklärung zurückholen.
-
- Nach einem Arbeits- oder Wegeunfall trägt die gesetzliche Unfallversicherung die Kosten von Behandlung, Reha oder Unfallrente. Der Schutz im Homeoffice ist jetzt...
-
- Mutter- oder Vater-Kind-Kuren sollen die Gesundheit von Müttern, Vätern und deren Kindern wiederherstellen und fördern. Wir erklären Schritt für Schritt den Weg zur Kur.
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.