
Banken schreiben seit ein paar Wochen ihre Anleger zur Kirchensteuer an. Wer nicht will, dass die Bank Daten über seine Religionszugehörigkeit abfragt, sollte reagieren und beim Bundeszentralamt für Steuern einen Sperrvermerk beantragen. Wer kein Problem damit hat, muss nichts tun. Auch Konfessionslose können entsprechende Briefe in der Regel ignorieren. test.de sagt, wie Betroffene gegen den Datenabruf vorgehen können.
Kirchensteuer wird künftig automatisch abgezogen
Die Banken teilen ihren Kunden mit, dass die Institute ab 1. Januar 2015 die Kirchensteuer für Kapitalerträge automatisch mit der Abgeltungsteuer an das Finanzamt überweisen werden. Die dafür nötigen Daten rufen sie vorher beim Bundeszentralamt für Steuern ab.
Widerspruch bis 30. Juni möglich
Wenn Anleger nicht wollen, dass die Bank ihre Religionszugehörigkeit erfährt, sollten sie dem Datenabruf bis 30. Juni beim Bundeszentralamt für Steuern widersprechen. Die Behörde informiert dann ihr Finanzamt über den Widerspruch und die Anleger sind verpflichtet, ihre Kirchensteuer über die Einkommensteuererklärung zu begleichen. Vordrucke für den Widerspruch gibt es beim Finanzamt oder im Internet (www.formulare-bfinv.de im Formularcenter).
Sperrvermerk beantragen
Bisher konnten Kirchenmitglieder wählen, ob sie die Kirchensteuer über die Einkommensteuererklärung zahlen wollen oder ihre Bank damit beauftragen. Zweigt die Bank den Obolus für das Finanzamt jetzt schon ab, müssen sie nichts unternehmen, wenn es dabei bleiben soll. Sie stimmen einfach stillschweigend zu, dass ihre Religionszugehörigkeit beim Bundeszentralamt für Steuern neu abgefragt wird. Wer damit nicht einverstanden ist, beantragt den Sperrvermerk.
Auch Konfessionslose erhalten Post
Die Banken benachrichtigen auch Kunden, die gar keine Kirchensteuer zahlen müssen. Sie können das Schreiben ignorieren, wenn ihr Status beim Finanzamt richtig gespeichert ist. Ein Blick in die Gehaltsabrechnung oder den Steuerbescheid zeigt ihnen, ob alles korrekt ist. Falsche Angaben können sie beim Einwohnermeldeamt korrigieren lassen.
801 Euro im Jahr sind steuerfrei
Die Kirche erhält von Kirchensteuerpflichtigen nicht für sämtliche Kapitalerträge Steuern. 801 Euro im Jahr sind steuerfrei, bei Ehe- und gesetzlichen Lebenspartnern sind es 1 602 Euro. In dieser Höhe dürfen Anleger bei Banken Freistellungsaufträge abgeben. Dann gehen nur von höheren Erträgen 26,375 Prozent Abgeltungsteuer und Solidaritätszuschlag ab. Überweisen Banken die Kirchensteuer mit, erhalten die Finanzämter in Bayern und Baden-Württemberg 27,818 Prozent, in allen anderen Bundesländern 27,995 Prozent. Zu hohe Steuern holen sich Anleger über die Steuererklärung zurück. Auch zu geringe Abzüge lassen sich korrigieren.