Chevrolet Trax

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Testkommentar

Beifahrersitz: Auf dem Beifahrersitz sind Uni­versal-Kinder­sitze der Kategorien II und III (für Kinder von 15 bis 25 beziehungs­weise von 25 bis 36 Kilogramm Kör­per­gewicht) nicht zulässig. Mittels Schlüssel­schalter rechts am Armatur­enbrett lässt sich der Beifahrer-Airbag deaktivieren.

Zweite Reihe: Auf den ­äußeren Sitz­plätzen der zweiten Reihe ist das Platz­angebot nach vorn einge­schränkt. Vor­bild­lich sicht­bar und per­fekt zugäng­lich sind die Isofix-Ver­ankerungen. Die Top-Tether-Ver­ankerungen befinden sich an der Rückseite der Fondlehnen. Wenn die Hutablage entfernt wird, sind sie vom Fond aus knapp erreichbar. Die Gurte behindern weder die Sicht nach hinten, noch beschneiden sie das Kofferraumvolumen. Die Fahrzeuggurte sind ordentlich bemessen, was sich bei der Montage von Kindersitzen, die einen langen Gurt voraussetzen (zum Beispiel Babyschalen) bezahlt macht. Der hintere Mittelsitz ist laut Betriebsanleitung nicht für Kindersitze der Gruppe II und III (siehe oben) zulässig. Der Platz seitlich ist ohnehin beschränkt: Wenn auf den äußeren Plätzen die Kindersitze per Isofix-Verankerung installiert sind, hat in der Mitte höchstens ein Sitzerhöher ohne Rückenlehne Platz. Alle drei Testsitze lassen sich im Fond nur dann unterbringen, wenn alle mit Sicherheitsgurten statt mit Isofix montiert werden.

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Testergebnisse für Chevrolet Trax

Autokindersitzeinbau

Chevrolet: Trax Testurteil
Beifahrersitz
ausreichend
Zweite Reihe Außensitze
befriedigend
Sitz­breite
befriedigend
Bein­freiheit
ausreichend
Isofix1
sehr gut
Top Tether (oberer Haltegurt)
befriedigend
Gurtlänge
gut
Zweite Reihe Mittel­sitz
ausreichend

Produktmerkmale für Chevrolet Trax

Eigenschaften
Anzahl der Sitze serien­mäßig 5
Zusätzliche Sitze gegen Auf­preis 0
Anzahl der für Kinder­sitze tauglichen Plätze 4
Anzahl der für Kinder­sitze nicht zugelassenen Plätze 1
ab Modell­jahr 2012
sehr gut
gut
befriedigend
ausreichend
mangelhaft
ja
ja
nein
nein
1
Isofix-Verankerungen im Fond sind seit Ende 2014 für alle Neuwagen Pflicht.